Pflegeleistungen 2026 Übersicht (Rechner nach Pflegegrad)

Ermitteln Sie alle Pflegeleistungen 2026 anhand Ihres Pflegegrads (1–5), der Versorgungsart (häuslich, stationär oder Kombination) und des Entlastungsbetrags. Pflegegeld, Sachleistung (€ 761–€ 2.200), Entlastungsbetrag (€ 131/Monat) und stationäre Leistungen auf einen Blick. Kostenlos, anonym. Letzte Aktualisierung: Mai 2026. Quelle: bmg.bund.de.

Häuslich = Pflegegeld | Ambulant = Sachleistung | Kombi = anteilig beides
€131/Monat für anerkannte Entlastungsangebote (Betreuung, Haushalt)
Monatliche Pflegeleistung Gesamt
Summe aller Leistungen für Ihren Pflegegrad und Ihre Versorgungsart
Pflegegeld / Sachleistung
Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege/Jahr
Kurzzeitpflege/Jahr
Pflegehilfsmittel/Monat
Wohnumfeld-Verbesserung
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Pflegeleistungen 2026 — Vollständige Tabelle nach Pflegegrad

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (häuslich, Angehörige)347 €599 €800 €990 €
Sachleistung (ambulanter Dienst)761 €1.432 €1.778 €2.200 €
Entlastungsbetrag/Monat125 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungspflege/Jahr1.612 €1.612 €1.612 €1.612 €
Kurzzeitpflege/Jahr1.774 €1.774 €1.774 €1.774 €
Stationäre Pflege (Pflegeheim)770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Pflegehilfsmittel/Monat40 €40 €40 €40 €40 €
Wohnumfeld-Verbesserung/Maßnahme4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €

Alle Angaben in €/Monat sofern nicht anders angegeben. Quelle: bmg.bund.de. Letzte Aktualisierung: Mai 2026.

Kombinationsleistung — Pflegegeld und Sachleistung kombinieren

Wenn nicht der gesamte Sachleistungsbetrag durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen wird, wird anteilig Pflegegeld ausgezahlt. Wird zum Beispiel nur 50 % der Sachleistung genutzt, erhält die pflegebedürftige Person 50 % des Pflegegeldes. Diese Kombinationsleistung ermöglicht flexible Versorgungsmodelle: ein Pflegedienst übernimmt körperpflegebezogene Tätigkeiten, Angehörige ergänzen die Betreuung. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse auf Basis der monatlichen Nachweise des Pflegedienstes.

Entlastungsbetrag 2026 — Verwendung und Antragstellung

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (für PG 2–5; 125 € für PG 1) dient der Finanzierung von anerkannten Entlastungsangeboten: Betreuungsdienste, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfen, Tages- und Nachtpflege. Der Betrag kann nicht bar ausgezahlt werden, sondern wird nur für zugelassene Angebote erstattet. Nicht verbrauchte Mittel können bis zu 12 Monate übertragen werden. Die Genehmigung und Abrechnung erfolgt über die zuständige Pflegekasse. Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen und Belege einreichen. Quelle: bmg.bund.de.