Pflegeleistungen 2026 Übersicht (Rechner nach Pflegegrad)

Ermitteln Sie alle Pflegeleistungen 2026 anhand Ihres Pflegegrads (1–5), der Versorgungsart (häuslich, stationär oder Kombination) und des Entlastungsbetrags. Pflegegeld, Sachleistung (€ 761–€ 2.200), Entlastungsbetrag (€ 131/Monat) und stationäre Leistungen auf einen Blick. Kostenlos, anonym. Letzte Aktualisierung: Mai 2026. Quelle: bmg.bund.de.

Häuslich = Pflegegeld | Ambulant = Sachleistung | Kombi = anteilig beides
€131/Monat für anerkannte Entlastungsangebote (Betreuung, Haushalt)
Monatliche Pflegeleistung Gesamt
Summe aller Leistungen für Ihren Pflegegrad und Ihre Versorgungsart
Pflegegeld / Sachleistung
Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege/Jahr
Kurzzeitpflege/Jahr
Pflegehilfsmittel/Monat
Wohnumfeld-Verbesserung
Ad Space

Pflegeleistungen 2026 — Vollständige Tabelle nach Pflegegrad

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (häuslich, Angehörige)347 €599 €800 €990 €
Sachleistung (ambulanter Dienst)761 €1.432 €1.778 €2.200 €
Entlastungsbetrag/Monat125 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungspflege/Jahr1.612 €1.612 €1.612 €1.612 €
Kurzzeitpflege/Jahr1.774 €1.774 €1.774 €1.774 €
Stationäre Pflege (Pflegeheim)770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Pflegehilfsmittel/Monat40 €40 €40 €40 €40 €
Wohnumfeld-Verbesserung/Maßnahme4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €

Alle Angaben in €/Monat sofern nicht anders angegeben. Quelle: bmg.bund.de. Letzte Aktualisierung: Mai 2026.

Kombinationsleistung — Pflegegeld und Sachleistung kombinieren

Wenn nicht der gesamte Sachleistungsbetrag durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen wird, wird anteilig Pflegegeld ausgezahlt. Wird zum Beispiel nur 50 % der Sachleistung genutzt, erhält die pflegebedürftige Person 50 % des Pflegegeldes. Diese Kombinationsleistung ermöglicht flexible Versorgungsmodelle: ein Pflegedienst übernimmt körperpflegebezogene Tätigkeiten, Angehörige ergänzen die Betreuung. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse auf Basis der monatlichen Nachweise des Pflegedienstes.

Entlastungsbetrag 2026 — Verwendung und Antragstellung

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (für PG 2–5; 125 € für PG 1) dient der Finanzierung von anerkannten Entlastungsangeboten: Betreuungsdienste, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfen, Tages- und Nachtpflege. Der Betrag kann nicht bar ausgezahlt werden, sondern wird nur für zugelassene Angebote erstattet. Nicht verbrauchte Mittel können bis zu 12 Monate übertragen werden. Die Genehmigung und Abrechnung erfolgt über die zuständige Pflegekasse. Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen und Belege einreichen. Quelle: bmg.bund.de.

Frequently Asked Questions

Was sind die Pflegeleistungen für Pflegegrad 2 im Jahr 2026?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige 2026: Pflegegeld (häuslich durch Angehörige) 347 €/Monat, Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) bis zu 761 €/Monat, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Verhinderungspflege bis zu 1.612 €/Jahr, Kurzzeitpflege bis zu 1.774 €/Jahr. Quelle: bmg.bund.de.

Was ist der Entlastungsbetrag in der Pflege 2026?

Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 für Pflegegrad 2–5 jeweils 131 €/Monat (1.572 €/Jahr), für Pflegegrad 1 bis zu 125 €/Monat. Er wird für niedrigschwellige Entlastungsangebote (z. B. Betreuungsdienste, Haushaltshilfen, Tagesbetreuung) eingesetzt und kann nicht in bar ausgezahlt werden. Quelle: bmg.bund.de.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen, wenn sie von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Pflegesachleistungen werden von zugelassenen ambulanten Pflegediensten erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Möglich ist auch eine Kombination beider Leistungen.

Wie hoch ist die stationäre Pflegeleistung 2026?

Im Pflegeheim übernimmt die Pflegeversicherung 2026: PG 2 – 770 €/Monat, PG 3 – 1.262 €/Monat, PG 4 – 1.775 €/Monat, PG 5 – 2.005 €/Monat. Der Eigenanteil (Pflegekosten abzüglich Pflegeversicherungsleistung) muss vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Quelle: bmg.bund.de.

Was ist die Verhinderungspflege 2026?

Die Verhinderungspflege (ab PG 2) leistet bis zu 1.612 €/Jahr, wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe vorübergehend ausfällt. Ab 2025 wurde die Regelung mit der Kurzzeitpflege zusammengelegt — ein gemeinsames Budget von bis zu 3.386 €/Jahr steht zur Verfügung. Quelle: bmg.bund.de.