Arbeitnehmerveranlagung Rechner 2026 (Österreich)

Berechne deine voraussichtliche Steuerrückerstattung aus der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) für 2026. Trage Bruttojahreslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ein. Der Rechner verwendet den offiziellen Einkommensteuertarif 2026 des Bundesministeriums für Finanzen (bmf.gv.at) und zeigt deine erwartete Gutschrift oder Nachzahlung.

Jahresbruttolohn laut Lohnzettel L16, vor Sozialversicherung.
Optional. Standard: 18% des Bruttolohns. Leer lassen für Auto-Berechnung.
Summe der einbehaltenen Lohnsteuer laut Jahreslohnzettel.
Pendlerpauschale, Fachliteratur, Arbeitsmittel. Pauschbetrag 132 € automatisch berücksichtigt.
Kirchenbeitrag (max 600 €), Spenden (max 10 % Einkünfte). Pauschbetrag 60 € automatisch.
Krankheitskosten, Behinderung, Kurkosten — abzüglich Selbstbehalt.
Familienbonus Plus 2026: 2.000 € pro Kind < 18 Jahre.
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag (494 € + 175 €/Kind) wird berücksichtigt.
Voraussichtliche Steuergutschrift
€0,00
aus der Arbeitnehmerveranlagung 2026
Steuerpflichtiges Einkommen
Berechnete Jahressteuer 2026
Bezahlte Lohnsteuer
Effektiver Steuersatz
PositionBetrag
Bruttolohn€0,00
− Sozialversicherung€0,00
− Werbungskosten (inkl. Pauschbetrag 132 €)€0,00
− Sonderausgaben (inkl. Pauschbetrag 60 €)€0,00
− Außergewöhnliche Belastungen€0,00
Steuerpflichtiges Einkommen€0,00
Tarifsteuer 2026€0,00
− Verkehrsabsetzbetrag (421 €)€421,00
− Familienbonus Plus€0,00
− Alleinverdiener-/Alleinerzieher€0,00
Schätzung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (BMF). Tatsächliche Erstattung kann durch Pendlerpauschale, Negativsteuer (SV-Rückerstattung), Kinderabsetzbetrag und individuelle Absetzbeträge abweichen. Reiche deine Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline ein — der Antrag ist 5 Jahre rückwirkend möglich.
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Was ist die Arbeitnehmerveranlagung 2026?

Die Arbeitnehmerveranlagung — umgangssprachlich auch Steuerausgleich genannt — ist der jährliche Antrag von Dienstnehmern in Österreich auf Rückerstattung zu viel bezahlter Lohnsteuer. Die meisten Arbeitnehmer zahlen während des Jahres über den monatlichen Lohnsteuerabzug zu viel, weil Werbungskosten, Sonderausgaben, Familienbonus Plus oder außergewöhnliche Belastungen erst bei der Veranlagung berücksichtigt werden. Laut Bundesministerium für Finanzen erhält jeder zweite Antragsteller eine durchschnittliche Gutschrift im dreistelligen bis vierstelligen Bereich. Quelle: bmf.gv.at — Einkommensteuertarif 2026.

Steuertarif 2026 in Österreich

Der österreichische Einkommensteuertarif 2026 hat sieben Stufen. Bis 13.308 € bleibt das Einkommen steuerfrei (Existenzminimum). Darüber gelten 20 % bis 21.617 €, 30 % bis 35.836 €, 40 % bis 69.166 €, 48 % bis 103.072 €, 50 % bis 1.000.000 € und 55 % darüber. Diese Tarifstufen wurden mit der Steuerreform jährlich um die kalte Progression valorisiert. Anders als in Deutschland (linear-progressiv) verwendet Österreich feste Grenzsteuersätze pro Stufe — der effektive Steuersatz liegt daher immer unter dem Grenzsteuersatz, weil die unteren Einkommensteile niedriger besteuert werden.

Welche Ausgaben kannst du absetzen?

Werbungskosten sind Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung deines Lohnes: Pendlerpauschale, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fortbildungen und doppelte Haushaltsführung. Über dem Pauschbetrag von 132 € pro Jahr werden tatsächliche Kosten anerkannt. Sonderausgaben umfassen Kirchenbeiträge (max 600 €), Spenden an begünstigte Organisationen (max 10 % der Einkünfte) und freiwillige Versicherungsbeiträge — der Pauschbetrag beträgt 60 €. Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Begräbniskosten oder Behinderungskosten werden nach Abzug eines einkommensabhängigen Selbstbehalts (6 %–12 %) berücksichtigt. Der Familienbonus Plus beträgt 2.000 € pro Kind unter 18 Jahren bzw. 700 € für Kinder zwischen 18 und 24 in Ausbildung.

Wie und wann reichst du die Arbeitnehmerveranlagung ein?

Die Arbeitnehmerveranlagung wird elektronisch über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) eingereicht. Die antragslose Veranlagung erfolgt automatisch ab Juli des Folgejahres, sofern keine zusätzlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wer Absetzposten geltend machen will, sollte spätestens bis Jahresende antragslos eingereicht werden — der Antrag ist fünf Jahre rückwirkend möglich. Verpflichtend ist die Veranlagung, wenn Einkünfte aus mehreren Dienstverhältnissen, selbständiger Tätigkeit oder Vermietung über 730 €/Jahr erzielt wurden. Bei zu wenig bezahlter Lohnsteuer kann auch eine Nachzahlung resultieren — dies ist selten, kommt aber bei mehreren parallelen Dienstverhältnissen ohne korrekte Anpassung des Lohnsteuertabellensatzes vor. Stand: April 2026.