Familienbeihilfe Rechner Österreich 2026
Berechnen Sie Ihre Familienbeihilfe in Österreich nach Alter und Anzahl der Kinder. Inklusive Geschwisterstaffelung und Kinderabsetzbetrag. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser — Ihre Daten werden nicht übertragen.
So funktioniert die Familienbeihilfe in Österreich
Die Familienbeihilfe ist eine monatliche Geldleistung des Bundes, die unabhängig vom Einkommen der Eltern für jedes Kind gewährt wird. Der Anspruch besteht grundsätzlich ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Für volljährige Kinder in Ausbildung (Studium, Lehre) kann die Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr verlängert werden. Der Grundbetrag richtet sich nach dem Alter des Kindes und steigt in vier Stufen: 120,60 Euro für Kinder unter 3 Jahren, 128,50 Euro für Kinder von 3 bis 9 Jahren, 149,00 Euro für Kinder von 10 bis 18 Jahren und 174,70 Euro für Kinder über 19 Jahren in Ausbildung.
Geschwisterstaffelung und Kinderabsetzbetrag
Familien mit mehreren Kindern erhalten einen Zuschlag durch die Geschwisterstaffelung. Ab dem zweiten Kind erhöht sich die Familienbeihilfe um 7,50 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind um 17,40 Euro, ab dem vierten um 26,50 Euro und ab dem fünften und jedem weiteren Kind um 32,00 Euro pro Monat und Kind. Zusätzlich zur Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag in Höhe von 61,80 Euro pro Kind und Monat automatisch ausgezahlt. Dieser wird nicht extra beantragt, sondern zusammen mit der Familienbeihilfe überwiesen. Insgesamt erhalten Familien also pro Kind mindestens 182,40 Euro monatlich.
Familienbeihilfe beantragen — so geht es
Die Familienbeihilfe wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Seit der Digitalisierung kann der Antrag bequem über FinanzOnline gestellt werden. Benötigt werden die Geburtsurkunde des Kindes, der Meldezettel und bei volljährigen Kindern ein Nachweis der Ausbildung (Studienbestätigung, Lehrvertrag). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Wochen. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus, jeweils Anfang des Monats. Bei Geburten nach dem 1. Mai 2019 wird die Familienbeihilfe automatisch beantragt — das Finanzamt erhält die Daten von der Geburtsklinik.