Grunderwerbsteuer 2027 Stufenmodell Rechner Österreich

Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer 2027 für Standardkauf (3,5%) oder Familienübertragung mit Stufenmodell (0,5%/2%/3,5% nach Grundstückswert) inklusive Eintragungsgebühr 1,1%. Eltern-Kind, Geschwister, Ehepartner.

Gesamtkaufnebenkosten
€ 0
GrESt + Grundbuch + Notar
Grunderwerbsteuer
Vom Kaufpreis/Wert
Grundbuch (1,1%)
Eintragungsgebühr
Notar/Anwalt
Schätzung
PositionBerechnungBetrag (€)
Hinweis: Stufenmodell-Berechnung greift NUR bei Familienübertragung (Eltern-Kind, Geschwister, Ehepartner). Bei normalem Kauf zwischen Fremden gilt einheitlich 3,5%. Der Grundstückswert (bei Familie) ist der niedrigere von Pauschalwertmodell oder Vergleichswert nach Immobilienpreisspiegel — typisch 30-50% unter dem Marktwert. Quelle: BMF GrEStG §7.
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Grunderwerbsteuer 2027 — Standardkauf vs. Familienübertragung

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) wird in Österreich bei jedem Erwerb von Liegenschaften (Grundstücken, Häusern, Wohnungen) fällig — bei Kauf, Schenkung oder Erbschaft. Bei einem regulären Kauf zwischen Fremden beträgt die GrESt einheitlich 3,5% vom Kaufpreis (Wert der Gegenleistung).

Bei Familienübertragungen — z.B. Eltern-Kind, Geschwister, Ehepartner — gilt seit 2016 das Stufenmodell: 0,5% bis €250.000, 2% von €250.000 bis €400.000, und 3,5% über €400.000. Bemessungsgrundlage ist hier der Grundstückswert, nicht der Verkaufspreis. Beispielrechnung für €400.000 Familienübertragung: €250.000 × 0,5% (€1.250) + €150.000 × 2% (€3.000) = €4.250 GrESt — gegenüber €14.000 bei Standardkauf.

Grundstückswert beim Stufenmodell

Der Grundstückswert ist ein eigener Steuerwert für GrESt-Zwecke. Er wird über zwei alternative Methoden ermittelt: das Pauschalwertmodell (3-facher Bodenwert nach Grundstücksverzeichnis + Gebäudewert basierend auf m²-Satz, Lage und Gemeindegrößenklasse) oder den Vergleichswert nach dem Immobilienpreisspiegel der Statistik Austria. Es gilt der niedrigere der beiden Werte.

In der Praxis liegt der Grundstückswert typischerweise 30-50% unter dem Verkehrswert — das macht das Stufenmodell besonders attraktiv für vermögensplanerische Familienübertragungen (lebzeitige Schenkung). Bei einer Wohnung mit Verkehrswert €500.000 kann der Grundstückswert z.B. nur €280.000 betragen — GrESt nur €1.400 statt €17.500.

Zusatzkosten: Eintragungsgebühr, Notar, Bauträger

Zusätzlich zur GrESt kommt die Eintragungsgebühr (Grundbuchsgebühr) von 1,1% des Kaufpreises (bzw. Grundstückswert bei Familie). Bei Wohnungseigentum fällt zusätzlich eine Eintragungsgebühr für das Wohnungseigentumsrecht an. Notar- bzw. Anwaltskosten liegen typisch bei 2-3% des Kaufpreises.

Gesamtkaufnebenkosten bei einem €400.000 Standardkauf: GrESt €14.000 + Grundbuch €4.400 + Notar €8.000-€12.000 = ca. €26.400-€30.400 (6,6-7,6% Kaufpreis). Bei Familienübertragung sind die Kosten deutlich niedriger. Die Selbstberechnung der GrESt erfolgt meist durch den Notar/Anwalt über FinanzOnline binnen eines Monats nach Vertragsabschluss.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at) — Grunderwerbsteuergesetz GrEStG §7 (Stufenmodell). Stand: Mai 2026.

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