Grunderwerbsteuer Rechner Österreich
Berechnen Sie die österreichische Grunderwerbsteuer (GrESt) für 2026 inklusive 1,1 % Eintragungsgebühr. Familienübertragungen profitieren vom Stufentarif (0,5 / 2 / 3,5 %), Drittkäufer zahlen 3,5 %.
Kostenaufstellung
Was ist die österreichische Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine bundesweite Steuer auf den Erwerb von inländischen Grundstücken und Liegenschaftsanteilen. Sie wurde 1955 eingeführt und ist im Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) geregelt. Bemessungsgrundlage ist üblicherweise der Kaufpreis oder bei Familienübertragungen der "Grundstückswert" — ein vom Finanzministerium festgelegter Pauschalwert basierend auf Bodenrichtwert und Gebäudewert. Die GrESt ist beim zuständigen Finanzamt zu entrichten und wird typischerweise vom Käufer oder Erwerber getragen (Quelle: bmf.gv.at, Grunderwerbsteuer-Information).
Stufentarif für Familienübertragungen ab 2026
Bei Erwerb innerhalb des Familienkreises (Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Geschwister, Schwiegerkinder) gilt seit 2016 ein Stufentarif: 0,5 % auf die ersten 250.000 €, 2 % auf die nächsten 150.000 € (bis 400.000 €), 3,5 % auf den darüberliegenden Betrag. Diese Regelung gilt sowohl für Schenkungen, Erbschaften als auch für entgeltliche Übertragungen. Beispiel: Eltern schenken Kindern Haus mit Grundstückswert 600.000 €. GrESt = 250.000 × 0,5 % + 150.000 × 2 % + 200.000 × 3,5 % = 1.250 + 3.000 + 7.000 = 11.250 €. Im Vergleich zum 3,5 % Pauschalsatz wären 21.000 € fällig — der Familientarif spart fast 50 % (Quelle: GrEStG § 7).
Eintragungsgebühr Grundbuch (1,1 %)
Zusätzlich zur GrESt fällt für die Grundbucheintragung eine Eintragungsgebühr von 1,1 % des Kaufpreises an, geregelt im Gerichtsgebührengesetz (GGG). Diese Gebühr ist bundeseinheitlich und wird vom Bezirksgericht eingehoben, sobald der Notarakt eingereicht wird. Auf einem 400.000 € Kauf summiert sich das auf 4.400 € zusätzlich zur GrESt von 14.000 € (3,5 %). Die Eintragungsgebühr unterliegt nicht dem Familienkreis-Stufentarif — sie beträgt immer 1,1 % auf den Kaufpreis bzw. die Bemessungsgrundlage. Manche Banken finanzieren die Erwerbsnebenkosten mit, die typischerweise 8-12 % des Kaufpreises betragen (GrESt + Eintragung + Notar + Makler).
Fälligkeit, Zahlung und Befreiungen
Die GrESt ist binnen 4 Wochen ab Anzeige beim Finanzamt durch den Notar/Anwalt zu erklären und zu entrichten. Bei Selbstberechnung durch den Notar erfolgt die Zahlung über den Notar an das Finanzamt. Befreiungen gibt es bei: Geringfügigkeitsgrenze (Bemessungsgrundlage unter 1.100 €), öffentlich-rechtliche Körperschaften, Religionsgemeinschaften, sowie ausnahmsweise bei Hauptwohnsitzerbschaften (befreit bis 150 m² Wohnnutzfläche, anteilig darüber). Bei Betriebsübergaben gilt § 3 GrEStG mit gestaffelten Freibeträgen (max. 365.000 €) für lebende Betriebsübergaben innerhalb der Familie. Letzte Aktualisierung: April 2026.