Indexanpassung Rechner (VPI)
Berechnen Sie die Indexanpassung für Miete, Verträge oder Unterhalt in Österreich. Basierend auf dem Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria. Alle Berechnungen lokal in Ihrem Browser.
Indexanpassung und Wertsicherung in Österreich
Die Indexanpassung (Wertsicherung) ist ein gängiges Instrument in Österreich, um Geldbeträge an die Inflation anzupassen. Verträge — insbesondere Mietverträge, Unterhaltsvereinbarungen und Geschäftsverträge — enthalten häufig eine Wertsicherungsklausel, die an den Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria gekoppelt ist. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten in Österreich konsumiert werden. Das Basisjahr wird regelmäßig aktualisiert (aktuell: VPI 2020 = 100).
Wie funktioniert die VPI-Anpassung?
Die Formel ist einfach: Der neue Betrag ergibt sich aus dem ursprünglichen Betrag multipliziert mit dem Verhältnis des aktuellen VPI zum VPI des Ausgangszeitpunkts. Beispiel: Wenn der VPI von 100 auf 115 gestiegen ist, wird ein Betrag von 1.000 Euro auf 1.150 Euro angepasst — eine Steigerung von 15 %. In der Praxis wird oft vereinbart, dass die Anpassung erst ab einer bestimmten Schwelle greift (z. B. ab 5 % Veränderung) oder nur jährlich vorgenommen wird. Bei Mietverträgen im Vollanwendungsbereich des MRG darf die Miete nur nach Maßgabe des VPI angepasst werden.
VPI-Anpassung bei Mietverträgen
Bei Richtwertmieten im Altbau wird die Anpassung durch den Gesetzgeber vorgenommen — der Richtwertmietzins wird alle zwei Jahre durch eine Verordnung des Justizministeriums angepasst. Bei freien Mietverträgen (Neubau) kann die Wertsicherungsklausel individuell vereinbart werden. Typisch sind jährliche Anpassungen auf Basis des VPI. Der Vermieter muss die Anpassung schriftlich mitteilen und den neuen Betrag bekanntgeben. Ohne ausdrückliche Wertsicherungsklausel im Mietvertrag ist keine Indexanpassung der Miete zulässig. Seit 2023 gibt es zudem politische Diskussionen über eine Deckelung der Mietanpassungen bei hoher Inflation.
Weitere Anwendungen der Indexanpassung
Neben Mietverträgen wird die Indexanpassung auch für Unterhaltsvereinbarungen, Pachtverträge, Lizenzgebühren und langfristige Geschäftsverträge verwendet. Bei Unterhaltszahlungen sorgt die Wertsicherung dafür, dass der Unterhalt seinen realen Wert behält. Auch Pensionen werden in Österreich jährlich auf Basis des VPI angepasst (Pensionsanpassungsgesetz). Der VPI wird monatlich von der Statistik Austria veröffentlicht und ist unter statistik.at frei abrufbar. Dieser Rechner verwendet approximierte VPI-Werte — für rechtlich bindende Berechnungen konsultieren Sie die offiziellen Daten der Statistik Austria.
Schwellenwertklausel: Wann greift die Anpassung?
Viele Wertsicherungsklauseln enthalten einen Schwellenwert (auch Bagatellschwelle genannt). Die Anpassung wird erst ausgelöst, wenn der VPI um einen vereinbarten Prozentsatz — typisch 3 %, 5 % oder 10 % — vom Ausgangswert oder vom letzten Anpassungswert abweicht. Solange die Schwelle nicht überschritten ist, bleibt der Betrag unverändert; die nicht genutzte Indexsteigerung wird in der Regel beim nächsten Anpassungsschritt mitgerechnet. Diese Klausel schützt beide Vertragsparteien vor häufigen Kleinstanpassungen. Prüfen Sie Ihren Vertrag: Steht dort kein Schwellenwert, kann die Anpassung bereits bei jeder noch so kleinen VPI-Veränderung erfolgen. Dieser Rechner zeigt die volle prozentuale Veränderung — vergleichen Sie das Ergebnis mit der in Ihrem Vertrag vereinbarten Schwelle.
Indexanpassung 2026: Aktuelle VPI-Werte
Stand 2026 liegt der österreichische Verbraucherpreisindex (Basis VPI 2020 = 100) bei rund 116 Punkten. Das bedeutet: Ein Betrag, der im Jänner 2020 vereinbart wurde, hat bis 2026 etwa 17 % an nominalem Wert verloren und wird bei voller Wertsicherung entsprechend angehoben. Die Inflation hat sich nach den Spitzenwerten von 2022 und 2023 (über 8 % Jahresinflation) deutlich abgeschwächt, liegt aber weiterhin über dem EZB-Ziel von 2 %. Für Mietverträge mit jährlicher Anpassung fällt die VPI-Steigerung 2026 daher moderater aus als in den Vorjahren. Die offiziellen Monatswerte veröffentlicht die Statistik Austria jeweils Mitte des Folgemonats — verwenden Sie für eine rechtsverbindliche Mitteilung an Mieter oder Vertragspartner immer den exakten amtlichen Indexwert. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.