Kilometergeld 2027 Rechner Österreich — €0,50/km

Berechnen Sie das Kilometergeld 2027 für berufliche Dienstreisen: €0,50/km für Pkw und Motorrad (Reform 2025), plus Mitfahrer-Zuschlag €0,15/km. Maximal 30.000 km/Jahr steuerlich anerkannt. BMF-konform.

Kilometergeld gesamt
€ 0
Grundbetrag + Mitfahrer-Zuschlag
Grundbetrag
€/km × Anzahl km
Mitfahrer-Zuschlag
€0,15/km/Person
Steuerersparnis
× Grenzsteuer
PositionBerechnungBetrag (€)
Hinweis: Die 30.000-km-Grenze pro Jahr gilt für Pkw — bei höheren Kilometerleistungen muss auf tatsächliche Kfz-Kosten umgestellt werden. Das Kilometergeld umfasst alle Fahrzeugkosten (Treibstoff, Wartung, Versicherung, AfA). Maut und Parkgebühren auf Dienstreise können zusätzlich abgerechnet werden. Quelle: BMF Reisekostenverordnung 2027.
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Kilometergeld 2027 — Neue Sätze ab 2025

Mit der Kilometergeld-Reform 2025 wurden die Sätze in Österreich vereinheitlicht und angehoben: Für Pkw, Motorrad und Fahrrad/E-Bike gilt jetzt einheitlich €0,50 pro Kilometer bei beruflichen Dienstreisen mit eigenem Fahrzeug. Zuvor lagen die Sätze bei €0,42 für Pkw, €0,24 für Motorrad und €0,38 für Fahrräder — die Angleichung war eine Reaktion auf gestiegene Treibstoff- und Wartungskosten.

Bei Mitnahme weiterer Personen für berufliche Zwecke (Kollegen, Mitarbeiter, Geschäftspartner) erhöht sich das Kilometergeld um €0,15 pro Kilometer und Person — der Mitfahrer-Zuschlag. Für eine 500-km-Dienstreise mit einem Kollegen ergeben sich somit €250 (Grundbetrag) + €75 (Mitfahrer) = €325 Kilometergeld. Private Mitfahrer berechtigen nicht zum Zuschlag.

Steuerliche Behandlung und 30.000-km-Grenze

Bei Arbeitnehmern wird das Kilometergeld in der Regel direkt vom Arbeitgeber über die Reisekostenabrechnung ersetzt (steuerfrei). Wer das Kilometergeld nicht vom Arbeitgeber bekommt, kann es als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen — Ersparnis = Kilometergeld × Grenzsteuersatz.

Bei Selbstständigen ist das Kilometergeld eine Betriebsausgabe. Steuerlich anerkannt sind maximal 30.000 berufliche Kilometer pro Jahr beim Pkw — das entspricht €15.000 abrechenbarem Kilometergeld. Bei höherer Jahresfahrleistung müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden (Treibstoffrechnungen, Wartung, AfA der Anschaffungskosten über 8 Jahre Nutzungsdauer).

Was deckt das Kilometergeld ab?

Das Kilometergeld ist eine Pauschalvergütung und umfasst alle Kosten der Fahrzeugnutzung: Treibstoff, Wartung, Reparatur, Versicherung, AfA (Abnutzung/Wertverlust), Kfz-Steuer und Standardmaut. Es können also keine zusätzlichen Kfz-Kosten neben dem Kilometergeld geltend gemacht werden.

Hingegen können Sondermauten (z.B. Brenner, Tauern, Pyhrn-Maut) und Parkgebühren bei einem beruflichen Termin zusätzlich abgerechnet werden — auf separaten Belegen. Auch Garagenmiete am Zielort ist abrechenbar. Im Fahrtenbuch sind Datum, Anfangs-/End-Kilometerstand, Zweck der Fahrt, Strecke und Anzahl der Mitfahrer einzutragen — Aufbewahrung 7 Jahre.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at) — Reisekostenverordnung 2027 (Reform 2025). Stand: Mai 2026.

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