Pendlerpauschale Rechner Österreich 2026

Berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale in Österreich — klein oder groß — basierend auf Ihrer Entfernung zum Arbeitsplatz und der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Inklusive Pendlereuro-Berechnung. Alle Daten bleiben lokal in Ihrem Browser.

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Kleine und Große Pendlerpauschale in Österreich

In Österreich gibt es zwei Arten der Pendlerpauschale, die sich nach der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel richten. Die Kleine Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern zu, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist, deren einfache Wegstrecke aber mindestens 20 Kilometer beträgt. Die Große Pendlerpauschale kommt zum Tragen, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind — dies gilt bereits ab einer Entfernung von 2 Kilometern. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, die Fahrtzeit mit Öffis mehr als 120 Minuten betragen würde, oder gesundheitliche Gründe die Nutzung verhindern.

Pendlereuro — zusätzliche Steuerersparnis

Zusätzlich zur Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern der Pendlereuro zu. Dieser beträgt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke und Jahr. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag — er wird direkt von der errechneten Lohnsteuer abgezogen und nicht nur von der Steuerbemessungsgrundlage. Dadurch ist die Steuerersparnis bei jedem Einkommen gleich: 2 Euro pro Kilometer und Jahr. Ein Pendler mit 30 km einfacher Fahrtstrecke spart durch den Pendlereuro zusätzlich 60 Euro Lohnsteuer pro Jahr. Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro können auch bei Teilzeitbeschäftigung in voller Höhe geltend gemacht werden, sofern der Arbeitsplatz an mindestens 11 Tagen pro Monat aufgesucht wird.

Pendlerpauschale bei Teilzeit und Homeoffice

Bei Teilzeitbeschäftigung gelten besondere Regeln. Wer an mindestens 11 Tagen pro Monat den Arbeitsplatz aufsucht, erhält die volle Pendlerpauschale. Bei 8 bis 10 Pendeltagen gibt es zwei Drittel, bei 4 bis 7 Tagen ein Drittel. Homeoffice-Tage zählen dabei nicht als Pendeltage. Seit der Corona-Pandemie gibt es zudem die Homeoffice-Pauschale (3 Euro pro Homeoffice-Tag, max. 100 Tage/Jahr), die zusätzlich zur Pendlerpauschale geltend gemacht werden kann. Wichtig: Die Pendlerpauschale wird über den Pendlerrechner des BMF (pendlerrechner.bmf.gv.at) offiziell bestätigt — der Ausdruck dient als Nachweis für den Arbeitgeber.