SVS Beitragsrechner 2027 — Selbstständige Österreich
Berechnen Sie Ihre SVS-Beiträge 2027 als Selbstständiger in Österreich: 18,5% Pensionsversicherung + 6,8% Krankenversicherung + €11,35/Monat Unfallversicherung. Mit Mindestbeitragsgrundlage (€598,80) und Höchstbeitragsgrundlage (€7.420/Monat).
| Position | Pro Monat | Pro Jahr |
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SVS-Pflichtversicherung 2027 — Wer und wie viel?
Die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) ist die zuständige Sozialversicherung für Gewerbetreibende, Neue Selbstständige, Bauern und Geschäftsführer einer GmbH mit Anteil über 50%. Sie übernimmt die Pflichtversicherung in Pension, Kranken- und Unfallversicherung — anders als für Arbeitnehmer, die bei der ÖGK versichert sind.
Die SVS-Beiträge 2027 betragen: 18,5% Pensionsversicherung, 6,8% Krankenversicherung (Pflichtversicherung) und ein fixer Unfallversicherungsbeitrag von €11,35 pro Monat (€136,20/Jahr). Berechnungsbasis ist der jährliche Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben), eingegrenzt durch Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage.
Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage
Die Mindestbeitragsgrundlage 2027 entspricht in der Pensionsversicherung der Geringfügigkeitsgrenze von €598,80/Monat (€7.185,60/Jahr) — wer weniger verdient, zahlt trotzdem auf diese Grundlage. Im ersten Jahr und den ersten zwei Folgejahren der Selbstständigkeit gilt für Neue Selbstständige eine vergünstigte Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung, um den Start zu erleichtern.
Die Höchstbeitragsgrundlage 2027 beträgt voraussichtlich €7.420/Monat bzw. €89.040/Jahr — Gewinne darüber sind beitragsfrei. Bei €100.000 Gewinn werden Pension und Kranken also nur auf €89.040 berechnet. Bei Bauern und in der Land- und Forstwirtschaft gelten teilweise abweichende Beitragsgrundlagen.
Quartalsabrechnung und Nachbemessung
SVS-Beiträge werden quartalsweise vorgeschrieben (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November). Sie basieren zunächst auf der vorläufigen Bemessungsgrundlage — dem Gewinn vom drittletzten Jahr (z.B. 2024 für 2027). Nach Einreichen der Steuererklärung im Folgejahr erfolgt eine Nachbemessung mit Ausgleichszahlung (bei Mehrgewinn) oder Gutschrift (bei Mindergewinn).
Bei Gewinnschwankungen lohnt es sich, die SVS um Anpassung der Vorschreibung zu bitten — sonst entstehen Zinsen auf Nachzahlungen oder Liquiditätsengpässe. Verluste reduzieren die Beiträge nur auf die Mindestgrundlage. Die SVS-Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig — sie reduzieren also den steuerpflichtigen Gewinn.
Quelle: SVS (svs.at) und Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at) — Sozialversicherung Selbstständige 2027. Stand: Mai 2026.