Wertpapier KESt Verlustverrechnung Rechner Österreich
Berechnen Sie die KESt-Verlustverrechnung 2027 in Österreich: Wertpapierverluste mit positiven Veräußerungsgewinnen aus Aktien, ETFs, Fonds und Krypto verrechnen. Dividenden und Zinsen NICHT verrechenbar — kein Verlustvortrag.
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KESt-Verlustverrechnung in Österreich — Was ist erlaubt?
In Österreich können Verluste aus Wertpapierveräußerungen (Aktien, ETFs, Investmentfonds, Derivate, Kryptowährungen) im Privatvermögen nur mit positiven Veräußerungsgewinnen aus derselben Einkunftsart im SELBEN Kalenderjahr verrechnet werden. Diese Regelung gilt für die KESt von 27,5% gemäß §27 EStG.
Verluste können NICHT mit Dividenden, Anleihezinsen, Sparbuchzinsen oder anderen Einkommen verrechnet werden. Auch ein Verlustübertrag auf das Folgejahr ist NICHT möglich — anders als in Deutschland, wo Verluste unbegrenzt vorgetragen werden können. Wer also Wertpapierverluste hat, muss sie im selben Jahr mit Gewinnen kombinieren — sonst verpuffen sie steuerlich.
Automatische vs. manuelle Verrechnung
Bei einem einzelnen österreichischen Inlandsdepot erfolgt die Verlustverrechnung automatisch — die depotführende Bank saldiert Gewinne und Verluste und zieht die KESt nur auf den Saldo ab. Beispiel: €8.000 Gewinn − €3.000 Verlust = €5.000 Saldo → KESt €1.375 statt €2.200 (ohne Verrechnung) = €825 Steuerersparnis.
Bei mehreren Depots oder Auslandsbrokern (Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital) müssen Sie die Verlustverrechnung manuell über die Einkommensteuer-Erklärung (Beilage E1kv) durchführen. Die Banken stellen jährliche Verlustbescheinigungen aus, die als Nachweis dienen. Achten Sie bei Auslandsbrokern auf die Umrechnung in EUR zum jeweiligen Tageskurs der Veräußerung.
Tax Loss Harvesting — Optimierung vor Jahresende
Eine bewährte Strategie ist das sogenannte Tax Loss Harvesting: Wer im laufenden Jahr Veräußerungsgewinne realisiert hat, kann gezielt vor Jahresende Verluste durch Verkauf von im Minus stehenden Positionen realisieren — damit reduziert sich die KESt-Last. Anders als in den USA (Wash Sale Rule) ist der Wiederkauf desselben Wertpapiers in Österreich erlaubt — Sie können also direkt nach dem Verlustverkauf die gleiche Position neu aufbauen.
Beispiel: Sie haben €10.000 Gewinn aus dem Verkauf einer Aktie im April realisiert. Im Dezember liegt eine andere Position mit €4.000 Buchverlust im Depot. Verkauf + Sofortrückkauf: Verlust wird steuerlich anerkannt → KESt nur auf €6.000 statt €10.000 = €1.100 Ersparnis. Position wird neu aufgebaut, alte Anschaffungskosten gehen aber verloren.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at) — §27 EStG und KESt-Verlustverrechnung 2027. Stand: Mai 2026.