AHV Renten Rechner Schweiz 2026
Berechnen Sie Ihre voraussichtliche AHV-Rente basierend auf Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen und den Beitragsjahren. Sehen Sie die monatliche und jährliche Rente sowie den Einfluss von Beitragslücken.
AHV-Rente in der Schweiz — so wird sie berechnet
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Jede Person, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist obligatorisch versichert. Die AHV-Rente wird aus den einbezahlten Beiträgen und der Beitragsdauer berechnet. Für die volle Rente sind 44 Beitragsjahre (ohne Lücken) erforderlich.
Die Minimalrente 2026 beträgt CHF 1'225 pro Monat, die Maximalrente CHF 2'450 pro Monat für Einzelpersonen. Bei Ehepaaren ist die Summe beider Renten auf 150% der Maximalrente plafoniert (CHF 3'675/Monat). Die Rente skaliert linear zwischen Minimal- und Maximalrente basierend auf dem durchschnittlichen Jahreseinkommen.
Beitragslücken und ihre Auswirkungen
Jedes fehlende Beitragsjahr reduziert die Rente um etwa 1/44 (ca. 2,27%). Beitragslücken entstehen durch Auslandaufenthalte, Studienzeiten ohne Beitragszahlung oder Nichterwerbstätigkeit ohne AHV-Einzahlung. Beitragslücken können nachträglich geschlossen werden, allerdings nur innerhalb von fünf Jahren.
Nichterwerbstätige Personen (z.B. nicht berufstätige Ehepartner) müssen einen Mindestbeitrag von CHF 514 pro Jahr an die AHV leisten, um Beitragslücken zu vermeiden. Studierende zwischen 21 und 25 Jahren sind ebenfalls beitragspflichtig.
AHV-Rente für Ehepaare — der Plafonierungsmechanismus
Wenn beide Ehepartner AHV-Rente beziehen, werden die Einkommen im Einkommenssplitting hälftig aufgeteilt. Die Summe beider Einzelrenten darf maximal 150% der Maximalrente betragen (CHF 3'675/Monat). Bei hohen Einkommen beider Partner bedeutet dies eine Kürzung gegenüber zwei Einzelrenten.
Rentenalter und vorzeitige Pensionierung
Das ordentliche Rentenalter beträgt 65 Jahre für Männer und Frauen (ab 2028 schrittweise Angleichung). Die AHV-Rente kann ein oder zwei Jahre vorbezogen werden, wobei die Rente dauerhaft um 6,8% pro Vorbezugsjahr gekürzt wird. Ein Aufschub um bis zu fünf Jahre ist möglich und erhöht die Rente um 5,2% bis 31,5%.