AHV Beiträge Selbständige 2026
Berechnen Sie Ihre AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständigerwerbende in der Schweiz. Geben Sie Ihr Jahres-Reineinkommen ein und sehen Sie sofort die Beitragspflicht nach der sinkenden Beitragsskala 2026.
AHV-Beiträge für Selbständigerwerbende in der Schweiz
Als Selbständigerwerbende in der Schweiz sind Sie verpflichtet, Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) zu entrichten. Im Gegensatz zu Arbeitnehmenden, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte des Beitrags tragen, müssen Selbständige den gesamten Beitrag selbst aufbringen. Der Gesamtbeitragssatz beträgt 2026 insgesamt 10,0% des Jahres-Reineinkommens. Letzte Aktualisierung: 2026.
Die sinkende Beitragsskala
Ein besonderes Merkmal des Schweizer Systems für Selbständige ist die sinkende Beitragsskala. Bei niedrigem Einkommen reduziert sich der Beitragssatz schrittweise, um die finanzielle Belastung für Kleinselbständige zu mildern. Die Skala beginnt bei einem Beitragssatz von 5,371% für ein Reineinkommen unter CHF 57'400. Erst ab einem Jahreseinkommen von CHF 57'400 aufwärts gilt der volle Satz von 10,0%. Dies bedeutet, dass ein Selbständiger mit CHF 30'000 Jahreseinkommen einen tieferen prozentualen Beitrag entrichtet als jemand mit CHF 100'000. Diese Regelung soll unternehmerisches Risiko bei niedrigerem Einkommensniveau abfedern.
ALV und weitere Sozialversicherungen
Selbständigerwerbende sind grundsätzlich nicht in der Arbeitslosenversicherung (ALV) versichert und zahlen keine obligatorischen ALV-Beiträge für sich selbst. Wenn Sie jedoch Angestellte beschäftigen, müssen Sie als Arbeitgeber ALV-Beiträge von 1,1% auf die Lohnsumme bis CHF 148'200 abführen. In der beruflichen Vorsorge (BVG / Pensionskasse) können sich Selbständige freiwillig versichern — was steuerlich sehr attraktiv sein kann. Die Unfallversicherung (UVG) ist für Selbständige ohne Angestellte freiwillig.
Steuerliche Abzüge und Planung
AHV/IV/EO-Beiträge sind als Berufsauslagen vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was die effektive Beitragslast reduziert. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% beispielsweise kostet ein AHV-Beitrag von CHF 8'000 netto nur CHF 5'600. Für eine optimale Steuerplanung empfiehlt es sich, die Beiträge korrekt zu berechnen und in der Steuererklärung geltend zu machen. Zusätzlich können Selbständige den Einkauf in die Pensionskasse (Säule 2) und die Einzahlung in die Säule 3a nutzen, um die Steuerlast weiter zu senken.