AHV Beiträge Selbständige 2026

Berechnen Sie Ihre AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständigerwerbende in der Schweiz. Geben Sie Ihr Jahres-Reineinkommen ein und sehen Sie sofort die Beitragspflicht nach der sinkenden Beitragsskala 2026.

Reineinkommen = Geschäftsgewinn nach Abzug der Geschäftsaufwendungen, aber vor Abzug der AHV-Beiträge. Beispiel: Umsatz CHF 120'000 − Aufwand CHF 40'000 = Reineinkommen CHF 80'000.

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AHV-Beiträge für Selbständigerwerbende in der Schweiz

Der AHV-Rechner für Selbständige ist ein kostenloses, rein im Browser laufendes Werkzeug, das aus Ihrem Jahres-Reineinkommen die AHV/IV/EO-Beiträge nach der sinkenden Beitragsskala 2026 berechnet. Der volle Beitragssatz beträgt 10,0% ab CHF 60'500 Reineinkommen; darunter sinkt er bis auf 5,371%.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmenden, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte tragen, müssen Selbständigerwerbende den gesamten Beitrag selbst aufbringen. Die 10,0% setzen sich zusammen aus 8,1% AHV, 1,4% IV und 0,5% EO. Letzte Aktualisierung: 10. August 2026.

Die sinkende Beitragsskala

Ein besonderes Merkmal des Schweizer Systems für Selbständige ist die sinkende Beitragsskala. Bei niedrigem Einkommen reduziert sich der Beitragssatz schrittweise, um die finanzielle Belastung für Kleinselbständige zu mildern. Die Skala beginnt bei einem Beitragssatz von 5,371% für ein Reineinkommen ab CHF 10'100. Erst ab einem Jahreseinkommen von CHF 60'500 aufwärts gilt der volle Satz von 10,0%. Dies bedeutet, dass ein Selbständiger mit CHF 30'000 Jahreseinkommen einen tieferen prozentualen Beitrag entrichtet als jemand mit CHF 100'000. Diese Regelung soll unternehmerisches Risiko bei niedrigerem Einkommensniveau abfedern. Liegt das Reineinkommen unter CHF 10'100, gilt der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr.

ALV und weitere Sozialversicherungen

Selbständigerwerbende sind grundsätzlich nicht in der Arbeitslosenversicherung (ALV) versichert und zahlen keine obligatorischen ALV-Beiträge für sich selbst. Wenn Sie jedoch Angestellte beschäftigen, müssen Sie als Arbeitgeber ALV-Beiträge von 1,1% auf die Lohnsumme bis CHF 148'200 abführen. In der beruflichen Vorsorge (BVG / Pensionskasse) können sich Selbständige freiwillig versichern — was steuerlich sehr attraktiv sein kann. Die Unfallversicherung (UVG) ist für Selbständige ohne Angestellte freiwillig.

Akonto-Beiträge, Verwaltungskosten und Nachzahlung

Die Ausgleichskasse stellt Selbständigerwerbenden zunächst Akonto-Beiträge in Rechnung — geschätzt auf Basis des Vorjahreseinkommens. Erst wenn die Steuerbehörde das definitive Einkommen meldet, wird definitiv abgerechnet. Wächst Ihr Gewinn stark, folgt eine Nachzahlung für bis zu fünf Jahre rückwirkend. Melden Sie höhere Einkommen deshalb frühzeitig. Zusätzlich zum Beitragssatz erhebt jede Ausgleichskasse Verwaltungskosten von rund 0,5% bis 5% des Beitrags — dieser Rechner zeigt den reinen Sozialversicherungsbeitrag ohne diesen kassenspezifischen Zuschlag. Details im offiziellen Merkblatt 2.02 von ahv-iv.ch (Informationsstelle AHV/IV).

Steuerliche Abzüge und Planung

AHV/IV/EO-Beiträge sind als Berufsauslagen vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was die effektive Beitragslast reduziert. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% beispielsweise kostet ein AHV-Beitrag von CHF 8'000 netto nur CHF 5'600. Für eine optimale Steuerplanung empfiehlt es sich, die Beiträge korrekt zu berechnen und in der Steuererklärung geltend zu machen. Zusätzlich können Selbständige den Einkauf in die Pensionskasse (Säule 2) und die Einzahlung in die Säule 3a nutzen, um die Steuerlast weiter zu senken.