Quellensteuer 2027 Grenzgänger Tarif Rechner

Berechnen Sie die Schweizer Quellensteuer 2027 für Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Wählen Sie Tarifcode (A, B, C, H, L–P), Kanton und Bruttolohn. Kostenlos, privat, keine Anmeldung.

Monatliche Quellensteuer
CHF 0
effektiver Satz —
Brutto-Jahreslohn
13 Monatslöhne
Quellensteuer / Jahr
Tarif —
Netto / Monat
nach Quellensteuer
Doppelbesteuerungsabkommen-Hinweis
Hinweis: Die Berechnung verwendet vereinfachte Tarife. Grenzgänger müssen je nach Wohnland zusätzlich im Heimatland Einkommensteuer deklarieren. Bei DE-Grenzgängern bleibt 4.5% in der Schweiz, der Rest fällt in Deutschland an (60-Tage-Regel).
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Quellensteuer 2027 für Grenzgänger — Überblick

Die Quellensteuer Schweiz 2027 wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die kantonale Steuerverwaltung überwiesen. Sie betrifft alle ausländischen Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (C) sowie alle Grenzgänger, die täglich oder wöchentlich zurück ins Wohnland pendeln. Der Tarifcode (A, B, C, H, L, M, N, P) hängt von Zivilstand, Doppelverdiener-Status, Kinderzahl und Wohnland ab.

Für deutsche Grenzgänger gilt das DBA Schweiz–Deutschland mit der 60-Tage-Regel: Die Schweiz behält pauschal 4.5% Quellensteuer, der Rest wird in Deutschland besteuert. Französische Grenzgänger in 8 grenznahen Kantonen (BE, BS, BL, JU, NE, SO, VD, VS) zahlen 100% Steuer in Frankreich, die Schweiz erhält 4.5% Kompensation. Italienische Grenzgänger seit dem neuen Frontalieri-Abkommen 2024 anteilig (80% Schweiz, 20% Italien) für Neuanstellungen.

Tarifcodes A bis P im Detail

Tarif A gilt für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder, B für verheiratete Alleinverdiener, C für verheiratete Doppelverdiener (beide Ehepartner arbeiten in der Schweiz). H ist für Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt. Die Tarife L, M, N, P sind spezifisch für deutsche Grenzgänger und entsprechen funktional A, B, C, H — sie wenden aber den reduzierten 4.5% DBA-Satz an. Tarif G betrifft Ersatzeinkünfte (Krankentaggeld, IV).

Kantone publizieren jährlich ihre Quellensteuertarife. Ab 2021 gilt schweizweit ein einheitliches Verfahren (Bundesgesetz QStV), aber die Tarifsätze unterscheiden sich. Genf und Waadt haben höhere Sätze als Zug oder Schwyz. Bei einem Bruttolohn von CHF 7'500 zahlt ein Tarif-A-Pflichtiger in Zürich rund 9.5%, in Genf rund 12%, in Zug rund 7%.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)

Personen mit Bruttolohn über CHF 120'000 pro Jahr werden automatisch nachträglich ordentlich veranlagt (NOV). Ansässige Quellensteuerpflichtige können bis 31. März des Folgejahres freiwillig eine NOV beantragen — sinnvoll bei hohen Berufsauslagen, Säule 3a Einzahlungen, Pensionskasse-Einkäufen oder Liegenschaftskosten. Quasi-Ansässige Grenzgänger (über 90% des Einkommens in der Schweiz) können ebenfalls eine NOV beantragen, um Abzüge geltend zu machen.

Tipps zur Quellensteuer-Optimierung

Grenzgänger sollten den korrekten Tarifcode prüfen: Falsch klassifizierte C-Tarife (Doppelverdiener) führen zu Überbesteuerung. Bei der NOV können Säule 3a (CHF 7'258 / 2027), Pensionskasse-Einkäufe, Pendlerkosten (max. CHF 3'200 für Bundessteuer), Berufsweiterbildung und Kinderbetreuungskosten abgezogen werden. Wer in einem Niedrigsteuerkanton wohnt aber in einem Hochsteuerkanton arbeitet, zahlt am Arbeitsort — die Wohnsitzwahl ist relevant nur für die ordentliche Veranlagung.

Quellen: ESTV (estv.admin.ch), kantonale Steuerverwaltungen, DBA CH–DE/FR/IT/AT. Stand: 2027 Tarife. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.

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