Quellensteuer Rechner Schweiz 2026

Berechnen Sie Ihre Quellensteuer nach Kanton. Der Rechner berücksichtigt alle 26 Kantone, Familienstand und Kinderzahl. Sehen Sie die monatliche und jährliche Quellensteuer sofort.

Ad Space

Quellensteuer in der Schweiz — so funktioniert sie

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an das Steueramt überwiesen wird. Sie betrifft in erster Linie ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C. Der Quellensteuersatz hängt vom Kanton, dem Bruttolohn, dem Zivilstand und der Anzahl Kinder ab.

In der Schweiz gibt es 26 Kantone mit jeweils eigenen Steuersätzen. Die Unterschiede sind erheblich: Während Zug und Nidwalden zu den steuergünstigsten Kantonen zählen, sind die Sätze in Genf und Basel-Stadt deutlich höher. Der Quellensteuer-Rechner berücksichtigt diese kantonalen Unterschiede und liefert eine genaue Schätzung.

Quellensteuer-Tarife nach Familienstand

Die Quellensteuer wird nach verschiedenen Tarifen berechnet. Ledige ohne Kinder zahlen den Tarif A, der höher ist als der Tarif B für Verheiratete mit Alleinverdiener-Haushalt. Verheiratete Doppelverdiener unterliegen dem Tarif C. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird ein Kinderabzug gewährt, der die Steuerbelastung reduziert.

Der Kinderabzug variiert ebenfalls nach Kanton. In den meisten Kantonen werden pro Kind zwischen CHF 200 und CHF 400 monatlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Bei der Kirchensteuer wird ein Zuschlag von etwa 8 bis 15 Prozent auf die Quellensteuer erhoben, je nach Kanton und Konfession.

Wichtige Hinweise zur Quellensteuer

Ab einem Jahresbruttolohn von CHF 120'000 müssen quellenbesteuerte Personen eine ordentliche Steuererklärung einreichen. Personen mit Niederlassungsbewilligung C werden regulär besteuert und unterliegen nicht der Quellensteuer. Der Quellensteuerabzug umfasst Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern sowie den Kirchensteueranteil.

Wichtig: Die hier berechneten Beträge sind Schätzungen auf Basis vereinfachter Tarife. Die tatsächliche Quellensteuer kann je nach Gemeinde, konkretem Tarif und individueller Situation abweichen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an das zuständige Steueramt Ihres Kantons.

Tipps zur Quellensteuer-Optimierung

Quellenbesteuerte Arbeitnehmende können bis zum 31. März des Folgejahres eine Neuberechnung oder eine Berichtigung beantragen. Dabei können Berufsauslagen, Fahrkosten, Weiterbildungskosten und Einzahlungen in die Säule 3a geltend gemacht werden. Eine ordentliche Veranlagung lohnt sich oft, insbesondere wenn hohe Abzüge wie Hypothekarzinsen oder Kinderbetreuungskosten vorliegen.