Quellensteuer-Rechner 2026 — Schweiz
Berechnen Sie Ihre monatliche Quellensteuer als ausländische Arbeitnehmerin oder ausländischer Arbeitnehmer in der Schweiz. Alle 26 Kantone, Tarife A/B/C, Kinder und Kirchensteuer. Quelle: estv.admin.ch.
Was ist die Quellensteuer in der Schweiz?
Die Quellensteuer (Quellensteuerpflicht) ist eine Einkommensteuer, die direkt an der Quelle — dem Lohn — erhoben wird. Sie betrifft ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C, die in der Schweiz unselbstständig erwerbstätig sind. Der Arbeitgeber zieht den Steuerbetrag monatlich vom Bruttolohn ab und überweist ihn an die kantonale Steuerbehörde. Damit ist die Steuerpflicht für die meisten Quellenbesteuerten vollständig erfüllt, sofern ihr Jahreseinkommen unter CHF 120'000 liegt.
Die Berechnung erfolgt anhand amtlicher Tariflisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (estv.admin.ch). Diese Tarife berücksichtigen Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern sowie den Kirchensteueranteil in einer einzigen Abzugsrate. Letzte Aktualisierung: Mai 2026.
Quellensteuer-Tarife A, B, C erklärt
Jeder Quellensteuerpflichtige wird einem Tarif zugeordnet, der seinen Familienstand und seine Einkommenssituation widerspiegelt:
| Tarif | Personengruppe | Typischer Satz (CHF 7'000/Mt.) |
|---|---|---|
| Tarif A | Ledig, verwitwet, geschieden, getrennt ohne Kinder | ca. 9–15 % |
| Tarif B | Verheiratet, Alleinverdiener (Partner nicht erwerbstätig) | ca. 4–8 % |
| Tarif C | Verheiratet, Doppelverdiener (beide erwerbstätig) | ca. 6–11 % |
| Tarif D | Nebenerwerb (neben Haupterwerb) | Pauschal ca. 10 % |
| Tarif H | Alleinerziehend (Haushalt mit Kindern) | ca. 7–12 % |
Für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird ein Kinderabzug gewährt, der den effektiven Steuersatz senkt. Der Abzug beträgt je nach Kanton CHF 200–400 pro Monat und Kind vom steuerbaren Einkommen.
Kantonale Unterschiede und steuerliche Belastung
Die Schweiz kennt 26 Kantone mit je eigenen Steuersätzen. Die Bandbreite ist erheblich:
- Zug (ZG): Tiefster Quellensteuersatz (ca. 6–10 % für Tarif A bei mittlerem Lohn)
- Schwyz (SZ) / Nidwalden (NW): Ebenfalls sehr günstig (ca. 7–11 %)
- Zürich (ZH): Mittlere Belastung (ca. 9–16 %)
- Genf (GE) / Basel-Stadt (BS): Höchste Belastung (ca. 15–22 % bei höherem Einkommen)
Da die Quellensteuer den Wohnort berücksichtigt, kann ein Umzug in einen anderen Kanton die monatliche Steuerbelastung spürbar verändern. Bei Doppelverdiener-Haushalten lohnt es sich, die kantonalen Tarifdifferenzen sorgfältig zu prüfen.
Pflicht zur ordentlichen Steuererklärung und Optimierungsmöglichkeiten
Ab einem Jahresbruttolohn von CHF 120'000 müssen quellenbesteuerte Personen eine ordentliche Steuererklärung einreichen (nachträgliche ordentliche Veranlagung). Dies kann zu einer Nachzahlung, aber auch zu einer Rückerstattung führen, wenn hohe Abzüge wie Hypothekarzinsen, Säule-3a-Beiträge oder Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden.
Auch unterhalb der CHF-120'000-Grenze können quellenbesteuerte Personen bis zum 31. März des Folgejahres eine Tarifkorrektur beantragen. Geltend gemacht werden können unter anderem:
- Beruflich notwendige Weiterbildungskosten
- Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort
- Einzahlungen in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a, max. CHF 7'258/Jahr 2026)
- Krankheits- und Unfallkosten über den Selbstbehalt
- Alimente und Unterhaltsbeiträge