Säule 3a Vorbezug Rechner: Kapitalauszahlungssteuer Schweiz
Berechnen Sie die Kapitalauszahlungssteuer beim Säule 3a Vorbezug 2026 — getrennt nach Bund, Kanton und Gemeinde. Alle Schweizer Kantone, mit Zivilstand und Alter. Kostenlos, privat, keine Anmeldung.
Was ist die Kapitalauszahlungssteuer?
Die Kapitalauszahlungssteuer ist eine separate Sondersteuer, die beim Bezug von Vorsorgekapital aus der Säule 3a, der Pensionskasse (Säule 2) oder einer Freizügigkeitsstiftung anfällt. Sie wird unabhängig vom übrigen Einkommen besteuert und mit einem reduzierten, progressiven Tarif berechnet — dadurch ist die Belastung deutlich tiefer als beim ordentlichen Einkommenstarif. In der Schweiz erhebt der Bund eine moderate Steuer von rund 2,3% (effektiv) auf grössere Beträge, während Kantone und Gemeinden zusätzlich kantonal definierte Sätze anwenden.
Beim Säule 3a Vorbezug wird das ausbezahlte Kapital im Jahr der Auszahlung vollständig besteuert. Das gilt auch dann, wenn Sie das Geld nicht für den Konsum, sondern für Wohneigentum (WEF), eine Selbstständigkeit oder die Auswanderung beziehen. Wichtig: Bei mehreren Bezügen im selben Jahr werden die Beträge für die Progression zusammengezählt.
Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer im Vergleich
Die Steuerlast variiert stark zwischen den Kantonen. Wer in Zürich (ZH) wohnt und CHF 200'000 aus der Säule 3a bezieht, zahlt rund 2,3% Bundessteuer, ca. 3,5% Kantonssteuer und etwa 1,2% Gemeindesteuer — kombiniert rund 7% oder ca. CHF 14'000. In Basel-Stadt (BS) oder Genf (GE) kann die kombinierte Belastung über 10% steigen, während Niedrigsteuerkantone wie Schwyz, Zug oder Nidwalden teils unter 5% bleiben.
Verheiratete und eingetragene Partnerschaften profitieren in den meisten Kantonen von einem reduzierten Tarif (Splitting oder Vollsplitting). Der Rechner berücksichtigt dies pauschal. Wer mehrere Säule 3a Konten führt und gestaffelt bezieht (z.B. CHF 50'000 pro Jahr über vier Jahre statt CHF 200'000 auf einmal), kann die Progression brechen und so mehrere Tausend Franken Steuern sparen.
Wann ist ein Vorbezug der Säule 3a möglich?
Die Säule 3a kann ordentlich frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter bezogen werden, spätestens aber fünf Jahre danach (mit Erwerbstätigkeit). Ein vorzeitiger Bezug ist nur bei klar definierten Ausnahmen erlaubt: Wohneigentumsförderung (WEF) für selbstgenutztes Wohneigentum, Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit, definitive Auswanderung aus der Schweiz, Bezug einer ganzen IV-Rente oder Auszahlung an die Erben im Todesfall.
Beim WEF-Bezug ist der Mindestbetrag CHF 20'000 (alle 5 Jahre einmalig). Bei der Selbstständigkeit muss der Wechsel innerhalb eines Jahres nach Bezug erfolgen. Eine sorgfältige Planung lohnt sich: Mehrere kleine Bezüge in unterschiedlichen Steuerjahren reduzieren die Progression deutlich gegenüber einem einzelnen grossen Bezug.
Tipps zur Steueroptimierung beim Vorbezug
Wer mehrere Säule 3a Konten bei verschiedenen Anbietern führt, kann diese in unterschiedlichen Steuerjahren gestaffelt beziehen. Das verteilt die Steuerprogression und kann insgesamt 30–50% der Kapitalauszahlungssteuer einsparen. Auch ein Wohnsitzwechsel in einen Niedrigsteuerkanton vor dem Bezug kann sich finanziell lohnen — allerdings müssen die Wohnsitzfristen erfüllt sein.
Vor einem Vorbezug empfiehlt sich eine Beratung durch eine Steuerberaterin. Die kantonalen Tarife ändern sich regelmässig, und individuelle Faktoren wie Konfession, Gemeinde und Vermögensstruktur können die effektive Steuer beeinflussen.
Quellen: ESTV (estv.admin.ch) und kantonale Steuerverwaltungen 2026. Sist oppdatert: Mai 2026.