Bürgergeld-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch für 2026. Dieser Rechner berücksichtigt die aktuellen Regelsätze, Mehrbedarf für Alleinerziehende und Schwangere, Unterkunftskosten und anrechenbares Einkommen. Alle Berechnungen erfolgen lokal — Ihre Daten bleiben privat.
So funktioniert der Bürgergeld-Rechner 2026
Das Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG II) ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Der Anspruch setzt sich aus dem Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft (KdU), einem eventuellen Mehrbedarf und der Anrechnung von Einkommen zusammen. Die Regelsätze werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Für 2026 gelten voraussichtlich leicht erhöhte Sätze gegenüber 2025.
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 voraussichtlich 563 Euro monatlich (Regelbedarfsstufe 1). Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gelten je 506 Euro (Stufe 2). Kinder erhalten je nach Alter unterschiedliche Sätze: 357 Euro für 0–5 Jahre (Stufe 6), 390 Euro für 6–13 Jahre (Stufe 5), 471 Euro für 14–17 Jahre (Stufe 4) und 451 Euro für 18–24 Jahre im Haushalt der Eltern (Stufe 3). Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Warmmiete) übernommen, sofern sie angemessen sind.
Einkommen wird auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet, wobei Freibeträge gelten: Die ersten 100 Euro Bruttoeinkommen sind komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Von 100,01 bis 520 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei, von 520,01 bis 1.000 Euro sind es 30 %, und von 1.000,01 bis 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro mit Kind) weitere 10 %. Diese gestaffelten Freibeträge sollen den Anreiz zur Erwerbstätigkeit stärken.
Bürgergeld-Anspruch für verschiedene Haushalte
Ein alleinstehender Erwerbsloser ohne Einkommen erhält den vollen Regelsatz plus Unterkunftskosten. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (6 und 10 Jahre) hat einen Gesamtbedarf von rund 1.792 Euro (2 × 506 + 2 × 390) plus Warmmiete. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Mehrbedarf von 12 % bis 60 % des Regelsatzes, abhängig von Anzahl und Alter der Kinder. Schwangere haben ab der 12. Schwangerschaftswoche Anspruch auf 17 % Mehrbedarf.
Wichtig: Der Rechner liefert eine Schätzung. Der tatsächliche Anspruch wird vom zuständigen Jobcenter unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände festgestellt. Vermögen, Wohnungsgröße und lokale Angemessenheitsgrenzen für die Miete werden hier vereinfacht dargestellt.
Tipps zum Bürgergeld-Antrag
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich beim zuständigen Jobcenter — Bürgergeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate und Personalausweis. Nutzen Sie die Karenzzeit: In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs wird Vermögen bis 40.000 Euro (plus 15.000 Euro pro weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft) nicht berücksichtigt. Die Wohnungsgröße wird in der Karenzzeit ebenfalls nicht geprüft.