Kindergeld Rechner 2025

Berechnen Sie Ihr monatliches und jährliches Kindergeld 2025. Geben Sie die Anzahl Ihrer Kinder und deren Alter ein — der Rechner zeigt Ihnen sofort den Gesamtbetrag, die Anspruchsprüfung pro Kind und einen Vergleich mit dem Kinderfreibetrag. Kostenlos, privat und ohne Anmeldung.

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Ihr Kindergeld-Ergebnis 2025
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Kind Alter Status Monatl. Betrag Anspruch
Kinderfreibetrag-Vergleich 2025

Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung). Der tatsächliche Anspruch wird von der zuständigen Familienkasse festgestellt. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser — keine Daten werden gespeichert oder übertragen.

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So wird Kindergeld 2025 berechnet

Das Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) und dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Seit Januar 2023 gilt ein einheitlicher Satz von 255 Euro pro Kind und Monat — unabhängig davon, das wievielte Kind es in der Familie ist. Früher galten gestaffelte Beträge (erstes und zweites Kind weniger, drittes Kind mehr), aber die Vereinheitlichung vereinfacht die Berechnung erheblich. Im Jahr 2025 ergibt sich damit ein Jahresbetrag von 3.060 Euro pro Kind.

Die Grundvoraussetzung ist, dass das Kind zum Haushalt gehört oder der Anspruchssteller es überwiegend unterhält. Anspruchsberechtigt sind in Deutschland lebende Eltern und Elternteile — auch für leibliche Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder im Haushalt. Gezahlt wird Kindergeld immer nur einmal pro Kind, auch wenn beide Elternteile anspruchsberechtigt wären. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Parallel zum Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag nach § 32 EStG. Für 2025 beträgt er 6.672 Euro pro Elternteil (bzw. 9.312 Euro inklusive Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag). Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 13.344 Euro pro Kind (6.672 × 2 für den Kinderfreibetrag plus 2 × 3.192 Euro für den BEA-Freibetrag). Wichtig: Eltern müssen sich nicht selbst entscheiden — das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch.

Die Günstigerprüfung funktioniert so: Das Finanzamt berechnet, wie hoch die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag wäre, und vergleicht sie mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld. Ist die Steuerersparnis höher, wird die Differenz als Steuererstattung zurückgezahlt (und das Kindergeld verrechnet). Für die meisten Familien mit mittlerem Einkommen ist das Kindergeld die bessere Lösung. Der Kinderfreibetrag lohnt sich erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ungefähr 65.000–70.000 Euro pro Jahr (bei einem Kind, Verheiratet). Je mehr Kinder, desto höher liegt die Schwelle.

Anspruch und Altersgrenze beim Kindergeld

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus besteht Anspruch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn das Kind:

Für Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die sie außerstande setzt, sich selbst zu unterhalten, besteht kein Alterslimit beim Kindergeld. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Eigenes Einkommen des Kindes spielt seit 2012 keine Rolle mehr bei der Anspruchsprüfung — die frühere Einkommensgrenze für volljährige Kinder wurde abgeschafft. Wer also ein Kind mit 22 Jahren im Studium hat, das nebenbei jobbt, verliert den Kindergeldanspruch dadurch nicht.

Kindergeld beantragen und auszahlen

Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt — entweder in der zuständigen Geschäftsstelle, per Post oder online im Kindergeld-Online-Portal (familienkasse.de). Benötigte Unterlagen sind: Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde des Kindes sowie bei volljährigen Kindern ein aktueller Schul- oder Studienbescheinigung. Kindergeld wird rückwirkend für bis zu 6 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt — stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.

Die Auszahlung erfolgt monatlich auf das angegebene Bankkonto. Kindergeld ist steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung als Einkommen angegeben werden. Es unterliegt auch keiner Sozialversicherungspflicht. Bei Änderungen — z. B. wenn das Kind das Studium abbricht oder 25 wird — muss die Familienkasse umgehend informiert werden, um Rückforderungen zu vermeiden.