Lohnrechner

Rechnen Sie Stundenlohn, Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresgehalt bequem ineinander um. Wählen Sie die Ausgangsgröße, geben Sie Ihre Wochenarbeitszeit ein — und sehen Sie alle anderen Werte sofort. Kostenlos, privat und ohne Anmeldung.

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Wie funktioniert der Lohnrechner?

Der Lohnrechner rechnet den Lohn zwischen Stundenlohn, Tageslohn, Wochenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt um. Wählen Sie die Ausgangsgröße (Stundenlohn, Monatsgehalt oder Jahresgehalt), geben Sie Ihre vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit ein (meist 35, 38,5 oder 40 Stunden) und die Anzahl bezahlter Wochen pro Jahr (Standard: 52). Der Rechner zeigt sofort alle anderen Lohngrößen an. Die Berechnung erfolgt auf Bruttobasis — für das Nettoeinkommen nutzen Sie zusätzlich den Nettolohn-Rechner oder Brutto-Netto-Rechner.

Gesetzlicher Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt 2026 12,82 Euro pro Stunde (brutto). Er gilt für fast alle Arbeitnehmer, mit wenigen Ausnahmen bei Auszubildenden, Praktikanten in Pflichtpraktika und Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht der Mindestlohn einem Bruttoeinkommen von etwa 2.222 Euro pro Monat. Branchentarifliche Mindestlöhne (z.B. Pflege, Bau, Zeitarbeit) können höher ausfallen und müssen stets eingehalten werden. Für Minijobber gilt die 556-Euro-Grenze — bei Mindestlohn sind das ca. 43 Stunden pro Monat.

Stundenlohn vs. Jahresgehalt — was zeigt mehr?

Viele Gehaltsangebote nennen nur das Jahresgehalt oder Monatsgehalt, während Teilzeit- und Werkverträge oft mit Stundenlohn arbeiten. Der Stundenlohn macht Angebote vergleichbar: Ein Jahresgehalt von 55.000 Euro bei 40 Stunden/Woche entspricht einem Stundenlohn von etwa 26,44 Euro brutto. Reduziert der Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden, ohne das Gehalt proportional zu senken, erhöht sich Ihr effektiver Stundenlohn automatisch. Bei Gehaltsverhandlungen lohnt es sich daher, neben Brutto auch Stundenlohn, Urlaubstage und Sozialleistungen zu vergleichen.

Bezahlte Wochen und Urlaub

Die meisten Vollzeit-Arbeitsverträge in Deutschland sehen 52 bezahlte Wochen pro Jahr vor — Urlaub und gesetzliche Feiertage sind bereits im Monats- und Jahresgehalt enthalten. Für Werkstudenten, Freelancer und Gehaltsverhandlungen mit Unternehmen, die Urlaub explizit abziehen, können Sie die Wochenzahl im Rechner anpassen. Bei 30 Tagen Urlaub und ca. 10 Feiertagen bleiben etwa 46 effektive Arbeitswochen pro Jahr — wichtig für die Kalkulation von Freelancer-Stundensätzen, da Ausfallzeiten bezahlt sein wollen.

Hinweis: Nur Schätzung auf Bruttobasis. Für das Nettogehalt und vor wichtigen Vertragsentscheidungen konsultieren Sie einen Steuerberater oder die Arbeitnehmerkammer.