Minijob-Rechner 2026

Ein Minijob-Rechner ermittelt, ob Ihre Beschäftigung 2026 unter die 556-Euro-Grenze fällt, in den Midijob-Übergangsbereich (556,01–2.000 €) rutscht oder als normale sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gilt. Er berechnet zudem die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberabgaben auf Basis Ihres Stundenlohns und Ihrer Wochenstunden. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser.

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So funktioniert der Minijob-Rechner 2026

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in Deutschland, deren Verdienst eine feste monatliche Grenze nicht überschreiten darf. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze bei 556 Euro pro Monat (6.672 Euro pro Jahr). Diese Grenze ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht 40 Wochenstunden zum Mindestlohn von 13,90 €/Stunde, hochgerechnet auf den Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3). Verdienen Sie mehr als 556 Euro, aber höchstens 2.000 Euro monatlich, befinden Sie sich im Midijob-Übergangsbereich mit reduzierten Sozialabgaben.

Der Rechner zieht aus Stundenlohn und Wochenstunden den durchschnittlichen Monatsverdienst (Formel: Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3) und klassifiziert Ihre Tätigkeit automatisch. Bei einem Minijob zahlen Sie als Arbeitnehmer 3,6 % Rentenversicherungsbeitrag, sofern Sie sich nicht per Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber trägt pauschal rund 30 % (15 % RV, 13 % KV, 2 % Pauschalsteuer plus Umlagen U1, U2, Insolvenzgeldumlage). Überschreitet der Verdienst die 556-Euro-Grenze, wird die Tätigkeit vollständig sozialversicherungspflichtig — allerdings gilt im Midijob-Bereich eine reduzierte Bemessungsgrundlage nach der Gleitzonenformel des § 20 Abs. 2 SGB IV.

Minijob, Midijob oder normaler Job — die Grenzen 2026

Die Unterscheidung ist entscheidend für Ihr Nettoeinkommen und Ihre Sozialversicherungsansprüche. Bis 556 € brutto = Minijob: fast keine Arbeitnehmerabgaben, dafür kaum Absicherung (Krankenversicherung läuft separat, z. B. Familienversicherung oder Eigenversicherung). Zwischen 556,01 € und 2.000 € = Midijob: voller Sozialversicherungsschutz, aber reduzierter Beitrag. Die Beitragsbelastung steigt linear von etwa 11 % bei 556,01 € auf die vollen rund 20 % Arbeitnehmeranteil bei 2.000 €. Ab 2.000,01 € gilt die reguläre Sozialversicherungspflicht mit etwa 20 % Arbeitnehmeranteil (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).

Wichtig: Wer den Mindestlohn unterschreitet, begeht einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG). Der Rechner warnt Sie, wenn der eingegebene Stundenlohn unter 13,90 € liegt. Auch bei mehreren Minijobs gilt die 556-Euro-Grenze in Summe — wird sie überschritten, werden alle Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme besteht, wenn der Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird: Dann bleibt der erste Minijob abgabenfrei, weitere werden zusammengerechnet.

Tipps zur Optimierung Ihres Minijobs

Prüfen Sie, ob sich die Rentenversicherungsbefreiung lohnt: Ohne Befreiung sparen Sie pro Monat rund 20 € Eigenbeitrag, erwerben aber vollwertige Rentenanwartschaften (inklusive Reha-Ansprüchen und Erwerbsminderungsrente). Besonders für Berufseinsteiger und Studierende sind diese Ansprüche wertvoll. Achten Sie bei mehreren Jobs auf die Gesamtsumme — ein zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung wird bereits ab dem ersten Euro voll sozialversicherungspflichtig. Nutzen Sie den Midijob-Übergangsbereich strategisch: Bei 700–1.500 € Monatsverdienst profitieren Sie von reduzierten Beiträgen und vollem Sozialversicherungsschutz. Stand: April 2026, basierend auf dem Mindestlohn von 13,90 €/h.