Nebenkosten-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Miet-Nebenkosten (Betriebskosten) für 2026. Dieser Rechner schätzt die monatlichen und jährlichen Nebenkosten basierend auf Wohnfläche, Personenzahl und Gebäudetyp. Alle 17 umlagefähigen Nebenkostenarten nach § 2 BetrKV werden berücksichtigt.
So funktioniert der Nebenkosten-Rechner 2026
Die Nebenkosten (Betriebskosten) einer Mietwohnung setzen sich aus bis zu 17 umlagefähigen Kostenarten zusammen, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert sind. Die größten Posten sind in der Regel Heizung und Warmwasser (ca. 40–50 % der Gesamtnebenkosten), gefolgt von Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr und Gebäudeversicherung. Der deutsche Durchschnitt liegt bei etwa 2,88 Euro pro Quadratmeter und Monat (Betriebskostenspiegel 2024).
Die Heizkosten hängen stark vom Energieträger ab: Gas kostet durchschnittlich 1,10–1,30 €/m² im Monat, Fernwärme 1,20–1,50 €/m², Öl 1,00–1,40 €/m² und Wärmepumpe 0,60–0,90 €/m². Seit 2024 wird zusätzlich die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe erhoben, die zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt wird — je nach energetischer Qualität des Gebäudes (Stufenmodell nach CO2KostAufG).
Dieser Rechner verwendet aktuelle Durchschnittswerte aus dem Betriebskostenspiegel und berücksichtigt regionale Unterschiede sowie den Einfluss von Wohnungsgröße, Personenzahl und Heizungsart. Die Werte sind Richtwerte — die tatsächlichen Nebenkosten können je nach Verbrauch, Gebäudezustand und Region deutlich abweichen. Vergleichen Sie die Ergebnisse mit Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung.
Nebenkosten nach Kostenart im Überblick
Die 17 umlagefähigen Betriebskostenarten nach BetrKV umfassen: Grundsteuer (0,19 €/m²), Wasser und Abwasser (0,36 €/m²), Heizung (1,07 €/m²), Warmwasser (0,27 €/m²), Aufzug (0,18 €/m²), Straßenreinigung (0,05 €/m²), Müllabfuhr (0,19 €/m²), Gebäudereinigung (0,20 €/m²), Gartenpflege (0,11 €/m²), Beleuchtung (0,05 €/m²), Schornsteinfeger (0,04 €/m²), Gebäudeversicherung (0,24 €/m²), Hauswart (0,21 €/m²), Gemeinschaftsantenne/Kabel (0,13 €/m²), Waschraum (0,05 €/m²), sonstige Kosten (0,04 €/m²).
Nicht alle Kostenarten fallen in jeder Wohnung an. Eine Erdgeschosswohnung ohne Aufzug spart den Aufzugskostenbeitrag. Wohnungen ohne Kabelanschluss haben keine Antennenkosten. Seit Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten umgelegt werden (Nebenkostenprivileg entfällt) — Mieter schließen eigene Verträge ab.
Tipps zur Senkung der Nebenkosten
Heizkosten senken: Raumtemperatur um 1°C senken spart ca. 6 % Heizkosten. Richtig lüften (Stoßlüften statt Dauerkippen), Heizkörper nicht verdecken, nachts Thermostat auf 16°C. Wasserkosten sparen: Sparduschkopf einbauen (bis 50 % weniger Warmwasser), Waschmaschine und Spülmaschine nur voll beladen laufen lassen. Nebenkostenabrechnung prüfen: Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum vorlegen. Prüfen Sie die Verteilschlüssel und vergleichen Sie mit dem Betriebskostenspiegel. Zu hohe Kosten können Sie beim Mieterbund prüfen lassen.