Schenkungsteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre deutsche Schenkungsteuer für 2026 kostenlos und sofort. Geben Sie den Schenkungswert und das Verwandtschaftsverhältnis ein — der Rechner ermittelt automatisch den gültigen Freibetrag, die Steuerklasse, den Steuersatz und die zu zahlende Schenkungsteuer nach aktuellem ErbStG. Alle Berechnungen laufen privat in Ihrem Browser.
Geben Sie den Wert der Schenkung in Euro ein (Geld, Immobilien, Wertpapiere etc.).
Frühere Schenkungen vom gleichen Schenker innerhalb von 10 Jahren.
Mindert die Steuer, wenn sie den Steuerwert übersteigt.
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Steuertabelle nach Steuerklasse
Was ist die Schenkungsteuer?
Die Schenkungsteuer ist eine deutsche Steuer, die auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden erhoben wird. Sie ist im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und eng mit der Erbschaftsteuer verknüpft — beide Steuerarten teilen dieselben Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze. Ziel der Schenkungsteuer ist es, Umgehungen der Erbschaftsteuer zu verhindern: Ohne sie könnten Vermögen schon zu Lebzeiten steuerfrei weitergegeben werden. Schenkungsteuer fällt an, wenn der Wert einer Schenkung den persönlichen Freibetrag übersteigt, der alle 10 Jahre erneut genutzt werden kann.
Schenkungsteuer fällt grundsätzlich bei jeder freigebigen Zuwendung an, also bei Geldschenkungen, Immobilien, Wertpapieren, Schmuck, Kunstgegenständen oder Firmenanteilen. Auch der Verzicht auf eine Forderung oder die Übernahme von Schulden kann als Schenkung gelten. Kleine Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Weihnachten) sind in aller Regel steuerfrei, sofern ihr Wert dem gesellschaftlichen Rahmen entspricht. Ausgenommen sind außerdem bestimmte Zuwendungen unter Ehegatten für den Haushalt sowie steuerfreie Sachleistungen.
Freibeträge und Steuerklassen 2026
Die Höhe der Schenkungsteuer hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem ab. Das Gesetz unterscheidet drei Steuerklassen. Steuerklasse I mit den günstigsten Steuersätzen gilt für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner (Freibetrag: 500.000 €), für Kinder und Stiefkinder (400.000 €), für Enkel (200.000 €), für Urenkel (100.000 €) sowie für Eltern und Großeltern bei lebzeitiger Schenkung (100.000 €). Steuerklasse II gilt für Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und den geschiedenen Ehegatten — jeweils mit einem Freibetrag von 20.000 €. Steuerklasse III mit den höchsten Steuersätzen gilt für alle übrigen Personen, also für Freunde, Bekannte und nicht verwandte Personen (Freibetrag ebenfalls 20.000 €).
Entscheidend: Jeder Freibetrag gilt pro Schenker-Beschenkten-Paar und kann alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann seinem Kind also alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei schenken. Hat ein Kind zwei Elternteile, stehen ihm sogar 800.000 € pro Dekade zur Verfügung — zusätzlich zur Erbschaftsteuer-Befreiung im Erbfall. Diese "Schenkung auf Raten" ist eine der meistgenutzten Methoden der legalen Steuerplanung in Deutschland.
Steuersätze 2026 im Überblick
Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse und dem steuerpflichtigen Erwerb (Schenkungswert abzüglich Freibetrag). In Steuerklasse I beginnt der Steuersatz bei 7 % für Erwerbe bis 75.000 € und steigt stufenweise bis auf 30 % für Erwerbe über 26 Millionen €. In Steuerklasse II beginnt der Satz bei 15 % und steigt bis 43 %. Steuerklasse III sieht für Erwerbe bis 6 Millionen € einheitlich 30 % vor; darüber beträgt der Satz 50 %. Dieser deutliche Unterschied zwischen den Klassen zeigt, wie stark das deutsche Recht familiäre Übertragungen bevorzugt. Nichtverwandte zahlen bei größeren Schenkungen also erheblich mehr Steuern als Familienmitglieder.
Wichtig: Die Steuersätze sind auf den steuerpflichtigen Erwerb anzuwenden, nicht auf den gesamten Schenkungswert. Werden innerhalb von 10 Jahren mehrere Schenkungen vom gleichen Schenker gemacht, werden alle Erwerbe zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Die bereits gezahlte Steuer aus früheren Schenkungen wird auf die neue Steuer angerechnet, sodass keine Doppelbelastung entsteht. Der Rechner oben berücksichtigt diese Vorerwerbe, sofern Sie den Betrag eingeben. Letztgültig ist immer der Steuerbescheid des zuständigen Finanzamts.
Tipps zur Schenkungsteuer-Planung
Mit vorausschauender Planung lässt sich die Schenkungsteuer erheblich reduzieren oder ganz vermeiden. Die wichtigsten legalen Strategien sind: (1) Schenkung auf Raten — nutzen Sie den Freibetrag alle 10 Jahre aus. (2) Familienheim-Schenkung — die Schenkung einer selbstgenutzten Immobilie an den Ehegatten ist vollständig steuerfrei, wenn der Beschenkte mindestens 10 Jahre darin wohnt. (3) Versorgungsfreibetrag — Ehegatte und Kinder haben im Erbfall zusätzliche Versorgungsfreibeträge (bis zu 256.000 € beim Ehegatten). (4) Nießbrauchsvorbehalt — behält der Schenker sich den Nießbrauch an einem geschenkten Vermögenswert vor, reduziert das den steuerlichen Wert der Schenkung. (5) Betriebsvermögen — für Unternehmen und Betriebsvermögen gelten besondere Vergünstigungen (§§ 13a, 13b ErbStG), die die Steuerlast erheblich mindern können. Lassen Sie sich bei größeren Schenkungen immer von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht beraten.