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Pflegegrad Rechner — Kostenlos online berechnen

Selbsteinschätzung nach dem offiziellen NBA (Neues Begutachtungsassessment). 6 Module, 30 Fragen, sofortiges Ergebnis mit voraussichtlichem Pflegegrad 1–5. Anonym, DSGVO-konform, ohne Anmeldung.

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Hinweis: Dieser Rechner bietet eine vereinfachte Selbsteinschätzung nach den NBA-Modulen und ersetzt keine offizielle Begutachtung. Der tatsächliche Pflegegrad wird nach Antrag bei der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst festgelegt. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse — jeder Antragsweg ist frei und kostenlos.

AlwaysReady Care unterstützt Pflegeeinrichtungen dabei, die Begutachtung und den Pflegegrad fachlich zu dokumentieren — mit QPR-Struktur, Expertenstandards und MD-Prüfungsmappe.

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Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt das Maß der Selbstständigkeit und des Hilfebedarfs nach § 15 SGB XI. Es gibt 5 Pflegegrade. Der Pflegegrad ist die Grundlage für Leistungen aus der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und viele weitere.

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Seit 2017 wird der Pflegegrad nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Ein Gutachter bewertet 6 Module mit unterschiedlicher Gewichtung:

ModulInhaltGewicht
1Mobilität10 %
2Kognitive / kommunikative Fähigkeiten7,5 % *
3Verhalten / psychische Problemlagen7,5 % *
4Selbstversorgung40 %
5Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens / soziale Kontakte15 %

* Aus Modul 2 und 3 wird jeweils der höhere Wert gewichtet.

Pflegegrad-Schwellenwerte

PunktePflegegradBeschreibung
12,5 – < 271Geringe Beeinträchtigungen
27 – < 47,52Erhebliche Beeinträchtigungen
47,5 – < 703Schwere Beeinträchtigungen
70 – < 904Schwerste Beeinträchtigungen
90 – 1005Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag ist formlos möglich — meist über ein kurzes Telefonat oder online bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt). Nach dem Antrag folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte). Die Begutachtung findet im häuslichen Umfeld statt und dauert rund eine Stunde.

Tipps zur Begutachtung

Führen Sie ein Pflegetagebuch für 1–2 Wochen vor der Begutachtung. Notieren Sie den tatsächlichen Hilfebedarf bei allen Modulen — auch „schlechte Tage". Halten Sie ärztliche Diagnosen, Medikamentenpläne, Entlassungsbriefe und Schwerbehindertenausweis bereit. Lassen Sie sich im Gespräch nicht dazu drängen, Fähigkeiten zu demonstrieren, die nur unter besten Bedingungen funktionieren.

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt das Maß der Selbstständigkeit und des Hilfebedarfs einer Person. Es gibt 5 Pflegegrade. Der Pflegegrad entscheidet über die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung nach SGB XI.

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Seit 2017 wird der Pflegegrad nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Ein Gutachter bewertet 6 Module mit insgesamt 64 Kriterien. Die gewichteten Punkte ergeben einen Gesamtscore, der den Pflegegrad bestimmt.

Ist dieser Rechner offiziell?

Nein. Dieser Rechner bietet eine vereinfachte Selbsteinschätzung und ersetzt keine offizielle Begutachtung. Das Ergebnis gibt eine Orientierung — der tatsächliche Pflegegrad wird nach einem Antrag bei der Pflegekasse und einer Begutachtung festgelegt.

Wie viel Geld gibt es pro Pflegegrad?

Pflegegeld (häuslich, 2025): PG1 keine Leistung, PG2 347 €, PG3 599 €, PG4 800 €, PG5 990 €. Pflegesachleistung bzw. Kombinationsleistungen sind höher. Im Pflegeheim gelten andere Sätze. Die Leistungen werden 2026 erneut angepasst — prüfen Sie aktuelle Werte bei Ihrer Pflegekasse.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Formlos bei der Pflegekasse. Nach dem Antrag folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder durch Medicproof (bei privat Versicherten).

Was ist die Härtefallregelung bei Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 wird bei 90–100 Punkten erreicht. Bei „besonderen Bedarfskonstellationen“ (z. B. vollständige Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine) kann Pflegegrad 5 auch bei weniger als 90 Punkten vergeben werden.

Was tun bei Ablehnung?

Widerspruch innerhalb 1 Monats nach Bescheid. Akteneinsicht beim MD-Gutachten beantragen. Pflegetagebuch und ärztliche Stellungnahmen beilegen. Bei Bedarf kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder Sozialverband in Anspruch nehmen.