13. und 14. Monatsgehalt Rechner Österreich — Sechstel-Begünstigung

Berechnen Sie Ihr 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld) mit nur 6% Lohnsteuer im Jahressechstel. Inkl. €620 Freibetrag, SV-Beiträge (14,12%) und Höchstbeitragsgrundlage. BMF-konform.

Netto-Sonderzahlung
€ 0
Nach 6% Lohnsteuer + SV
Lohnsteuer (6%)
Nach €620 Freibetrag
SV-Beiträge (14,12%)
AN-Anteil voll
Jahressechstel
Begünstigte Grenze
PositionBerechnungBetrag (€)
Hinweis: Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) sind innerhalb des Jahressechstels (1/6 der laufenden Jahresbezüge) mit nur 6% Lohnsteuer begünstigt — gegenüber 30-50% beim laufenden Gehalt. Auf SV-Beiträge gibt es KEINE Sechstel-Begünstigung. Freibetrag €620/Jahr für Sonderzahlungen. Quelle: BMF EStG §67.
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13. und 14. Monatsgehalt in Österreich — die Sechstel-Regelung

In Österreich erhalten Arbeitnehmer kollektivvertraglich oder nach Einzelvereinbarung ein 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) und ein 14. Monatsgehalt (Urlaubsgeld) — zusammen also 14 Monatsgehälter pro Jahr. Diese Sonderzahlungen sind steuerlich stark begünstigt: Innerhalb des Jahressechstels (1/6 der laufenden Jahresbezüge) gilt nur ein Lohnsteuersatz von 6% — gegenüber 30-50% Lohnsteuer auf das laufende Gehalt.

Bei einem Monatsgehalt von €3.000 beträgt das Jahressechstel €6.000 (12 × 3.000 / 6). Ein 13. und 14. Monatsgehalt von je €3.000 (zusammen €6.000) wird also komplett mit der 6%-Lohnsteuer begünstigt. Bei höheren Sonderzahlungen über dem Sechstel wird der Überschuss mit dem regulären Tarif besteuert.

Berechnung mit Freibetrag und SV-Beiträgen

Zusätzlich zur 6%-Lohnsteuer-Begünstigung gibt es einen Freibetrag von €620/Jahr für Sonderzahlungen — bis zu diesem Betrag sind Sonderzahlungen komplett steuerfrei. Beispielrechnung: 13. + 14. Gehalt von zusammen €6.000 → Lohnsteuer = (6.000 − 620) × 6% = €322,80 Lohnsteuer statt €1.800-€2.400 bei laufendem Gehalt — eine Ersparnis von €1.500-€2.000 jährlich.

Auf Sozialversicherungsbeiträge gibt es keine Sechstel-Begünstigung — Sonderzahlungen unterliegen der vollen SV von ca. 14,12% AN-Anteil (Pension 10,25% + Kranken 3,87% + ALV 2,70%). Die Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen liegt bei rund €11.700/Jahr (2 × Höchstbeitragsgrundlage Monatsgehalt). Bei Top-Verdienern wird daher ein Teil des 13./14. SV-frei.

Auszahlungszeitpunkte und Sonderfälle

Das 14. Monatsgehalt (Urlaubsgeld) wird meist mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt — kollektivvertraglich oft schon im Mai oder gestaffelt vor Urlaubsantritt. Das 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) wird meist mit dem November- oder Dezember-Gehalt ausgezahlt. In manchen Branchen erfolgt die Auszahlung anteilig in 12 Monatsraten — dann wirkt die Sechstel-Begünstigung weniger stark.

Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird das Sechstel aliquotiert (anteilig). Auch Provisionen, Boni und Erfolgsbeteiligungen können als Sonderzahlung mit der 6%-Begünstigung behandelt werden — sofern sie nicht der laufenden Lohn-/Gehaltsabrechnung zugeordnet sind und innerhalb des Sechstels liegen. Die genaue Behandlung erfolgt automatisch in der Lohnverrechnung.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at) — EStG §67 Sonderzahlungen 2027. Stand: Mai 2026.

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