Abfertigung Neu Rechner Österreich — Mitarbeitervorsorgekasse

Berechnen Sie Ihre Abfertigung Neu (MVK): 1,53% Ihres Jahresbrutto inklusive Sonderzahlungen mit Verzinsung (annahmegemäß 2,5% p.a.). Auszahlung mit 6% Lohnsteuer oder steuerfreier Pensionsumwandlung. BMSVG-konform.

Abfertigungsguthaben nach Dienstdauer
€ 0
Brutto vor Steuer
Beiträge gesamt
1,53% × Jahresbrutto
Zinsen MVK
Über Dienstdauer
Netto bei Kapital (6%)
Lohnsteuer begünstigt
PositionPro Jahr StartGesamt nach Dienstdauer
Hinweis: Die Beiträge zur Abfertigung Neu werden vom Arbeitgeber bezahlt und belasten Ihr Nettoeinkommen nicht. Bei Kapitalauszahlung gilt 6% Lohnsteuer (statt regulärem Tarif). Bei Pensionsumwandlung in eine Rente sind die Bezüge steuerfrei. Verzinsung in der MVK ist nicht garantiert — Werte können auch sinken. Quelle: BMSVG, bmf.gv.at.
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Was ist die Abfertigung Neu?

Die Abfertigung Neu (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz — BMSVG) gilt seit 1. Jänner 2003 für alle neuen Dienstverhältnisse in Österreich. Anstelle der alten Abfertigung (1-12 Monatsgehälter je nach Dienstdauer, die bei Selbstkündigung verfiel), zahlt der Arbeitgeber 1,53% des Brutto-Monatsentgelts in eine vom Unternehmen gewählte Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ein.

Der Beitrag wird vom Arbeitgeber getragen und ist beim Arbeitnehmer steuerfrei und SV-frei — er belastet das Nettoeinkommen nicht. Bei €3.000 Brutto-Monatsgehalt sind das €45,90 pro Monat bzw. €642,60 pro Jahr (inklusive 13. und 14. Monat). Die MVK veranlagt das Guthaben am Kapitalmarkt (typischerweise 2-3% Verzinsung langfristig).

Auszahlung und Besteuerung

Die Abfertigung kann unter folgenden Voraussetzungen ausgezahlt werden: Pensionsantritt, Beendigung des Dienstverhältnisses nach mindestens 3 Beitragsjahren, einvernehmliche Auflösung, oder nach 36 Monaten ohne Beitragspflicht (z.B. längere Auslandsentsendung). Bei Kapitalauszahlung gilt der begünstigte Steuersatz von 6% Lohnsteuer — deutlich unter dem regulären Einkommensteuertarif.

Alternativ kann die Abfertigung in eine Zusatzpension umgewandelt werden — in diesem Fall sind die laufenden Pensionsbezüge steuerfrei. Bei Selbstkündigung bleibt das Guthaben — anders als bei der alten Abfertigung — vollständig erhalten und wandert beim Jobwechsel mit. Es geht also nichts verloren.

Vergleich Abfertigung Alt vs. Neu

Die Abfertigung Alt (Dienstverhältnisse vor 2003) gewährte 2-12 Monatsgehälter je nach Dienstjahren — verfiel aber bei Selbstkündigung oder Pensionsantritt nach Selbstkündigung. Die Abfertigung Neu hingegen ist ein eigenes Sparkonto für den Arbeitnehmer und bleibt unabhängig vom Auflösungsgrund erhalten. Dafür sind die Beträge bei langer Dienstdauer beim gleichen Arbeitgeber meist geringer.

Beispielrechnung: 10 Jahre bei €3.000 Brutto/Monat mit 2% Lohnsteigerung und 2,5% MVK-Verzinsung → ca. €7.500-€8.000 Guthaben. Bei Kapitalauszahlung mit 6% Lohnsteuer = ca. €7.050-€7.520 netto.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at) und BMSVG — Abfertigung Neu 2027. Stand: Mai 2026.

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