AMS Arbeitslosengeld 2027 Rechner Österreich
Berechnen Sie Ihren AMS-Anspruch 2027: 55% Grundbetrag des Nettoeinkommens + Familienzuschläge (€0,97/Tag pro Angehörigem). Mit Bezugsdauer (20/30/39/52 Wochen) und Ergänzungsbetrag bis 60% bzw. 80%. Konform mit AMS-Richtlinien.
| Position | Pro Monat | Gesamtbezug |
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Arbeitslosengeld in Österreich 2027 — Grundprinzipien
Das österreichische Arbeitslosengeld (ALG) wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) ausgezahlt und beträgt 2027 grundsätzlich 55% des täglichen Nettoeinkommens (Grundbetrag). Es wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate (bzw. 6 Monate bei Folgeansprüchen) ermittelt. Berechnet wird auf Tagessatzbasis und gewährt für 5 Werktage pro Woche.
Voraussetzungen sind mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 24 Monaten (bei Erstanspruch — bei Folgeanspruch genügen 28 Wochen in 12 Monaten), Arbeitswilligkeit und Verfügbarkeit für Vermittlung. Der Antrag muss innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden, sonst entstehen Anspruchslücken.
Familienzuschläge und Ergänzungsbetrag
Bei unterhaltspflichtigen Angehörigen erhalten Bezieher zusätzlich einen Familienzuschlag von €0,97 pro Tag (€29,10/Monat) für jedes unterhaltspflichtige Kind unter 18 oder den Ehepartner ohne eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (€518/Monat 2027). Der Familienzuschlag ist unabhängig vom Grundbetrag und kommt zusätzlich.
Falls der Grundbetrag unter 60% des Nettoeinkommens (bzw. 80% mit Familienzuschlag) liegt, gewährt das AMS einen Ergänzungsbetrag bis zu dieser Grenze. Bei Geringverdienern führt dies oft zu einem höheren effektiven Bezug als die nominalen 55%. Die Höchstgrenze 2027 liegt bei rund €2.040/Monat ohne Familienzuschlag (Höchstbeitragsgrundlage).
Bezugsdauer und Notstandshilfe
Die Bezugsdauer hängt vom Lebensalter und der bisherigen Beschäftigungsdauer ab: 20 Wochen Grundbezug (52-155 Wochen Beschäftigung), 30 Wochen bei 156+ Wochen, 39 Wochen ab 40 Jahren und 312+ Wochen Beschäftigung in den letzten 10 Jahren, 52 Wochen ab 50 Jahren und 468+ Wochen Beschäftigung in den letzten 15 Jahren.
Nach Ende des ALG-Anspruchs kann Notstandshilfe beantragt werden — sie beträgt 92% (bzw. 95% in Härtefällen) des bisherigen Arbeitslosengelds und ist grundsätzlich unbefristet, allerdings bedarfsorientiert (Partnereinkommen wird angerechnet). Während des Bezugs ist man weiter kranken-, pensions- und unfallversichert — vom AMS bezahlt.
Quelle: Arbeitsmarktservice Österreich (ams.at) und oesterreich.gv.at — Arbeitslosengeld 2027. Stand: Mai 2026.