Kapitalertragsteuer (KESt) Rechner 2027 Österreich

Berechnen Sie die KESt 2027: 27,5% auf Veräußerungsgewinne von Aktien, ETFs, Fonds, Anleihen, Krypto und Derivaten. Mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer (bis 15% gemäß DBA). Endbesteuerungswirkung in Österreich.

Netto-Erlös nach KESt
€ 0
Nach allen Steuern
Steuerpflichtiger Gewinn
Verkauf − Anschaffung
KESt zu zahlen
Nach Anrechnung
Effektive Belastung
In % vom Gewinn
PositionBetrag (€)
Hinweis: Bei Inlandsdepots erfolgt KESt-Abzug automatisch durch die Bank (Endbesteuerung). Bei ausländischen Brokern (Trade Republic, IBKR etc.) müssen Sie die Erträge in der Einkommensteuer-Erklärung (E1kv) angeben — der Steuersatz beträgt ebenfalls 27,5% (besondere Steuer). Verluste sind im selben Jahr mit Gewinnen verrechenbar, kein Verlustvortrag möglich.
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KESt 27,5% — Kapitalertragsteuer in Österreich 2027

Die Kapitalertragsteuer (KESt) beträgt 2027 in Österreich grundsätzlich 27,5% auf Veräußerungsgewinne und Dividenden aus Aktien, ETFs, Investmentfonds, Anleihen über dem Nennwert, Derivaten und seit 1. März 2022 auch Kryptowährungen. Für Sparbuchzinsen, Bauspareinlagen und ähnliche Geldeinlagen gilt der reduzierte Satz von 25%. Bei Inlandsdepots erfolgt der Abzug automatisch durch die depotführende Bank — die KESt hat Endbesteuerungswirkung.

Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis minus Anschaffungskosten (Kaufpreis inklusive Spesen). Bei mehreren Kauf-Tranchen gilt die FIFO-Methode (First-In-First-Out). Die KESt von €10.000 Gewinn beträgt €2.750 — Nettoerlös €7.250.

Ausländische Quellensteuer und Anrechnung

Bei Dividenden ausländischer Aktien wird in vielen Ländern an der Quelle Steuer abgezogen — etwa 15% US-Quellensteuer auf Dividenden von US-Aktien gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese ausländische Quellensteuer wird auf die österreichische KESt von 27,5% angerechnet — Sie zahlen in Österreich nur die Differenz.

Beispiel: US-Dividende €100, US-Quellensteuer 15% (€15) → in Österreich KESt-Schuld €27,50, abzüglich Quellensteuer €15 = €12,50 KESt in Österreich. Gesamtbelastung 27,5%. Ohne DBA (z.B. 25% volle Quellensteuer) gibt es nur teilweise Anrechnung — Gesamtbelastung kann höher liegen.

Krypto, Derivate und Verlustverrechnung

Kryptowährungen unterliegen seit 1. März 2022 in Österreich der KESt von 27,5% — gleichgestellt mit Aktien. Tausch zwischen Kryptowährungen (z.B. BTC → ETH) ist nicht steuerpflichtig — nur Tausch in Fiat (EUR), Bezahlung mit Krypto sowie Staking- und Mining-Erträge lösen Steuerpflicht aus.

Verluste aus Wertpapierveräußerungen können im selben Jahr mit positiven Veräußerungsgewinnen verrechnet werden — nicht aber mit Dividenden oder Zinsen. Anders als in Deutschland ist ein Verlustübertrag auf das Folgejahr in Österreich NICHT möglich. Bei einer einzelnen Inlandsbank erfolgt die Verrechnung automatisch — bei mehreren Banken über die ESt-Erklärung.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at) — Kapitalertragsteuer 2027 und FinanzOnline. Stand: Mai 2026.

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