Kapitalertragsteuer-Rechner 2025 (KESt)
Berechne die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) auf deine Investments sofort — kostenlos und privat. Anlageform, Kauf- und Verkaufspreis eingeben, und der Rechner zeigt Bruttogewinn, KESt-Betrag, Nettogewinn und effektiven Steuersatz.
Was ist die Kapitalertragsteuer (KESt) in Österreich?
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine österreichische Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie erfasst Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren, Dividenden, Zinsen und seit 2022 auch Gewinne aus Kryptowährungen. Der Steuersatz beträgt pauschal 27,5 % auf die meisten Kapitalerträge. Für Zinserträge aus Sparbüchern und Festgeld gilt ein ermäßigter Satz von 25 %.
Die KESt ist eine Endbesteuerung — das bedeutet, dass die besteuerten Kapitalerträge nicht mehr in die Einkommensteuererklärung einfließen. Bei inländischen Banken und Brokern wird die KESt automatisch abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Bei ausländischen Depots muss die Steuer selbst über das Formular E1kv deklariert werden.
Basierend auf § 27a EStG — Sondersteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Stand: 2025.
KESt-Sätze nach Anlageform
Aktien, ETFs und Fonds: 27,5 % KESt auf realisierte Kursgewinne und Dividenden. Thesaurierende Fonds unterliegen der ausschüttungsgleichen Ertragsbesteuerung — hier wird die KESt jährlich auf die Wertsteigerung berechnet, auch wenn nichts ausgeschüttet wird.
Anleihen: 27,5 % auf Zinserträge und realisierte Kursgewinne. Der Unterschied zum Nominale wird bei Verkauf oder Tilgung besteuert.
Kryptowährungen: Seit der öko-sozialen Steuerreform (1. März 2022) gilt 27,5 % KESt auf realisierte Gewinne. Krypto-zu-Krypto-Tausch ist steuerfrei, aber Krypto-zu-Fiat-Verkäufe lösen die Steuerpflicht aus. Alt-Bestand (vor 1. März 2021 angeschafft) kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei veräußert werden.
Sparbuch und Festgeld: 25 % KESt auf Zinserträge — der niedrigste Satz im österreichischen Kapitalertragsrecht.
Verlustausgleich und Freibeträge
In Österreich gibt es keinen allgemeinen Freibetrag für Kapitalerträge — ab dem ersten Euro Gewinn fällt KESt an. Der Verlustausgleich ist seit der Reform 2024 auf dieselbe Anlageklasse beschränkt: Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit Anleihe- oder Kryptogewinnen.
Der Verlustausgleich gilt nur innerhalb desselben Kalenderjahres. Ein Verlustvortrag in das Folgejahr ist bei der KESt nicht möglich. Bei inländischen Depotbanken erfolgt der Verlustausgleich automatisch im Rahmen der laufenden Steuerberechnung.
So optimierst du deine KESt-Last
Verluste realisieren (Tax-Loss Harvesting): Verlustpositionen vor Jahresende verkaufen, um Gewinne in derselben Anlageklasse zu kompensieren. Die Position kann anschließend wieder aufgebaut werden.
Zufluss-Abfluss-Prinzip nutzen: Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bestimmt das Steuerjahr. Durch gezielte Verkäufe kann die KESt-Last über Jahre verteilt werden.
Haltedauer und Alt-Bestand prüfen: Krypto-Assets, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden, können unter der Alt-Bestand-Regelung steuerfrei sein. Prüfe dein Portfolio auf diese Möglichkeit.
Zukunftsvorsorge nutzen: Staatlich geförderte Vorsorgeprodukte sind unter bestimmten Bedingungen von der KESt befreit — eine der wenigen legalen Möglichkeiten, Kapitalerträge in Österreich steuerfrei zu halten.
Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung.