Pendlerpauschale Rechner Österreich 2026
Berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale in Österreich — klein oder groß — basierend auf Ihrer Entfernung zum Arbeitsplatz und der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Inklusive Pendlereuro-Berechnung. Alle Daten bleiben lokal in Ihrem Browser.
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Berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale in Österreich. Klein oder groß, Entfernung und Pendlereuro. Kostenlos und privat. Geben Sie Ihre Werte oben in das Formular ein — die Berechnung erfolgt sofort und vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server gesendet.
Kleine und Große Pendlerpauschale in Österreich
In Österreich gibt es zwei Arten der Pendlerpauschale, die sich nach der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel richten. Die Kleine Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern zu, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist, deren einfache Wegstrecke aber mindestens 20 Kilometer beträgt. Die Große Pendlerpauschale kommt zum Tragen, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind — dies gilt bereits ab einer Entfernung von 2 Kilometern. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, die Fahrtzeit mit Öffis mehr als 120 Minuten betragen würde, oder gesundheitliche Gründe die Nutzung verhindern.
Pendlereuro — zusätzliche Steuerersparnis
Zusätzlich zur Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern der Pendlereuro zu. Dieser beträgt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke und Jahr. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag — er wird direkt von der errechneten Lohnsteuer abgezogen und nicht nur von der Steuerbemessungsgrundlage. Dadurch ist die Steuerersparnis bei jedem Einkommen gleich: 2 Euro pro Kilometer und Jahr. Ein Pendler mit 30 km einfacher Fahrtstrecke spart durch den Pendlereuro zusätzlich 60 Euro Lohnsteuer pro Jahr. Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro können auch bei Teilzeitbeschäftigung in voller Höhe geltend gemacht werden, sofern der Arbeitsplatz an mindestens 11 Tagen pro Monat aufgesucht wird.
Pendlerpauschale bei Teilzeit und Homeoffice
Bei Teilzeitbeschäftigung gelten besondere Regeln. Wer an mindestens 11 Tagen pro Monat den Arbeitsplatz aufsucht, erhält die volle Pendlerpauschale. Bei 8 bis 10 Pendeltagen gibt es zwei Drittel, bei 4 bis 7 Tagen ein Drittel. Homeoffice-Tage zählen dabei nicht als Pendeltage. Seit der Corona-Pandemie gibt es zudem die Homeoffice-Pauschale (3 Euro pro Homeoffice-Tag, max. 100 Tage/Jahr), die zusätzlich zur Pendlerpauschale geltend gemacht werden kann. Wichtig: Die Pendlerpauschale wird über den Pendlerrechner des BMF (pendlerrechner.bmf.gv.at) offiziell bestätigt — der Ausdruck dient als Nachweis für den Arbeitgeber.
Frequently Asked Questions
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale?
Die Kleine Pendlerpauschale gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind (ab 20 km). Die Große Pendlerpauschale gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind (bereits ab 2 km). Die Große Pendlerpauschale ist deutlich höher: z.B. 306 Euro/Monat bei 60+ km gegenüber 168 Euro/Monat bei der Kleinen.
Was ist der Pendlereuro?
Der Pendlereuro beträgt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke und Jahr. Er ist ein Absetzbetrag — er wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Bei 30 km Entfernung sparen Sie also 60 Euro Lohnsteuer pro Jahr zusätzlich zur Pendlerpauschale.
Wann sind öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar?
Öffentliche Verkehrsmittel gelten als unzumutbar, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, die Fahrtzeit mit Öffis mehr als 120 Minuten (einfach) betragen würde, die Gehzeit zur nächsten Haltestelle mehr als 1,5 km beträgt, oder gesundheitliche Gründe die Nutzung verhindern.
Bekomme ich Pendlerpauschale bei Teilzeit?
Ja, aber die Höhe hängt von der Anzahl der Pendeltage pro Monat ab. Bei 11+ Tagen gibt es die volle Pauschale, bei 8-10 Tagen zwei Drittel und bei 4-7 Tagen ein Drittel. Bei weniger als 4 Pendeltagen pro Monat entfällt die Pendlerpauschale.
Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale gleichzeitig bekommen?
Ja, beide können gleichzeitig geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 3 Euro pro Homeoffice-Tag (maximal 100 Tage pro Jahr = 300 Euro). Homeoffice-Tage zählen allerdings nicht als Pendeltage für die Berechnung der Pendlerpauschale.