SVA Beiträge Rechner für Selbständige

Berechnen Sie Ihre SVS-Beiträge (Sozialversicherung der Selbständigen) in Österreich. Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge. Alle Berechnungen lokal in Ihrem Browser.

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Berechnen Sie Ihre SVS-Beiträge als Selbständiger in Österreich. Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Kostenlos. Geben Sie Ihre Werte oben in das Formular ein — die Berechnung erfolgt sofort und vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server gesendet.

SVS-Beiträge für Selbständige in Österreich

Selbständige Unternehmer und Freiberufler in Österreich sind bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, früher SVA) pflichtversichert. Die Beiträge werden auf Basis des Gewinns bzw. der Einkünfte aus selbständiger Arbeit berechnet. Die Beitragssätze betragen: Krankenversicherung 6,80 %, Pensionsversicherung 18,50 % und Selbständigenvorsorge 1,53 %. Die Unfallversicherung ist ein Fixbetrag von 10,97 Euro pro Monat (131,64 Euro pro Jahr). In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit gelten reduzierte Mindestbeitragsgrundlagen, um den Einstieg zu erleichtern.

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage 2026

Die SVS-Beiträge werden nur innerhalb bestimmter Grenzen berechnet. Die Mindestbeitragsgrundlage liegt bei rund 518,44 Euro monatlich (6.221,28 Euro jährlich) — auch wenn der Gewinn niedriger ist, werden mindestens Beiträge auf dieser Basis berechnet. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei rund 7.070 Euro monatlich (84.840 Euro jährlich) — Einkommen darüber wird nicht mehr mit SVS-Beiträgen belastet. Für Neugründer im ersten und zweiten Jahr gilt eine besonders niedrige vorläufige Beitragsgrundlage. Die endgültigen Beiträge werden nach Vorliegen des Steuerbescheids nachberechnet — es kann also zu Nachzahlungen oder Gutschriften kommen.

Vorläufige und endgültige Beiträge

Ein wichtiges Merkmal des SVS-Systems: Die Beiträge werden zunächst vorläufig auf Basis der Einkünfte von vor drei Jahren berechnet. Sobald der Steuerbescheid für das aktuelle Jahr vorliegt (oft erst 1-2 Jahre später), werden die endgültigen Beiträge berechnet und die Differenz nachgefordert oder gutgeschrieben. Für Gründer in den ersten drei Jahren werden die Beiträge auf Basis einer niedrigen vorläufigen Grundlage berechnet — hier kann die Nachzahlung nach dem ersten Steuerbescheid erheblich sein. Planen Sie daher Rücklagen für SVS-Nachzahlungen ein (mind. 25-30 % des Gewinns).

Tipps für SVS-Beiträge in Österreich

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre vorläufige Beitragsgrundlage anpassen zu lassen, wenn sich Ihr Einkommen wesentlich geändert hat — so vermeiden Sie hohe Nachzahlungen. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf die Kleinstunternehmerregelung haben (Umsatz unter 35.000 Euro, Gewinn unter 6.221,28 Euro) — dann können Sie sich von der Pflichtversicherung befreien lassen. Die SVS-Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Beim Gewinnfreibetrag (bis 15 % des Gewinns, max. 46.400 Euro) sparen Sie nicht nur Einkommensteuer sondern reduzieren auch indirekt die SVS-Grundlage der Folgejahre.

Frequently Asked Questions

Wie hoch sind die SVS-Beiträge für Selbständige in Österreich?

Die SVS-Beitragssätze betragen: Krankenversicherung 6,80 %, Pensionsversicherung 18,50 % und Selbständigenvorsorge 1,53 %. Die Unfallversicherung ist ein Fixbetrag von 10,97 Euro pro Monat. Insgesamt liegen die Beiträge bei rund 26,83 % des Gewinns plus Unfallversicherung.

Was ist die Mindestbeitragsgrundlage der SVS?

Die Mindestbeitragsgrundlage liegt bei rund 518,44 Euro monatlich (6.221,28 Euro jährlich). Auch wenn Ihr Gewinn niedriger ist, zahlen Sie mindestens Beiträge auf dieser Basis. Für Neugründer gelten in den ersten Jahren reduzierte Mindestgrundlagen.

Was ist die Höchstbeitragsgrundlage der SVS?

Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei rund 7.070 Euro monatlich (84.840 Euro jährlich). Auf Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine weiteren SVS-Beiträge berechnet. Die Höchstbeitragsgrundlage wird jährlich angepasst.

Warum muss ich SVS-Nachzahlungen leisten?

Die SVS berechnet Beiträge zunächst vorläufig auf Basis der Einkünfte von vor drei Jahren. Wenn Ihr aktuelles Einkommen höher ist, kommt es zu einer Nachzahlung, sobald der Steuerbescheid vorliegt. Legen Sie daher 25-30 % Ihres Gewinns als Rücklage beiseite.

Kann ich mich als Kleinunternehmer von der SVS befreien?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn Ihr Jahresumsatz unter 35.000 Euro liegt und Ihr Gewinn unter 6.221,28 Euro (Mindestbeitragsgrundlage), können Sie eine Befreiung von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung beantragen. Die Unfallversicherung bleibt bestehen.