Abgangsentschädigung Schweiz Steuer Rechner

Abgangsentschädigung in der Schweiz wird mit privilegierter Vorsorgesteuer besteuert (separater Steuersatz, 1/5 des ordentlichen Tarifs). Berechnen Sie Ihre Steuerlast und prüfen Sie Einkauf in Säule 3a oder Pensionskasse zur Optimierung.

Max 2026: CHF 7'056
Privilegierte Steuer
Einkauf Ersparnis
Netto
Abgangsentschädigung
Jahreseinkommen
Einkauf Säule 3a
Einkauf Pensionskasse
Bund Vorsorgesteuer Rate
Kantonale Rate
Total Privilegiert Rate
Privilegierte Steuer auf Abgang
Einkauf Einkommen Ersparnis
Total Steuer
Netto Abgangsentschädigung
Ad Space

Privilegierte Vorsorgesteuer in der Schweiz

Abgangsentschädigungen mit Vorsorgecharakter werden in der Schweiz mit privilegierter Vorsorgesteuer besteuert. Statt zum ordentlichen Einkommens-Steuertarif (bis 40% Marginalsteuer) zahlt man 1/5 des ordentlichen Tarifs auf den Abgang.

Quelle: estv.admin.ch privilegierte Vorsorgesteuer. Der Steuersatz variiert nach Kanton (Zug 3%, Zürich 5%, Genf 7%) und persönlicher Situation.

Säule 3a Einkauf zur Optimierung

Säule 3a (gebundene Vorsorge) erlaubt jährlichen Einkauf bis CHF 7'056 (2026) für Erwerbstätige mit Pensionskasse, CHF 35'280 für ohne PK. Der Einkauf reduziert das ordentliche Einkommen, was zu zusätzlicher Steuerersparnis von 25-37% führt.

Bei einer Abgangsentschädigung und ohne Stellenwechsel — perfekt für 3a-Einkauf vor Jahresende. Auszahlung später wird auch mit privilegierter Vorsorgesteuer besteuert.

Pensionskasse-Einkauf

Pensionskasse-Einkäufe können ohne festen Maximalbetrag erfolgen (basierend auf Versicherungsplan und Lücken). Reduziert ordentliches Einkommen, schafft Vorsorge-Pufferbestand. Auszahlung zum Pensionsalter wird privilegiert besteuert.

Vorsicht: PK-Einkäufe müssen mindestens 3 Jahre liegenbleiben vor Kapitalbezug (sonst Aufrechnung der Steuerersparnis). Plane langfristig.

Strategische Planung

Wenn Sie eine grosse Abgangsentschädigung erhalten: (1) Maximieren Sie 3a-Einkauf im selben Jahr. (2) Erwägen Sie PK-Einkauf wenn möglich. (3) Spreaden Sie über mehrere Jahre wenn möglich (z.B. Abgang im Dezember, Einkäufe im Folgejahr).

Bei einem Wegzug ins Ausland kann der Abgang anders behandelt werden — konsultieren Sie einen Steuerberater. Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/FR/IT helfen die Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Quelle: estv.admin.ch + KSV Bundessteuer Kreisschreiben