AHV-Beitragsrechner 2026 — Schweiz
Berechnen Sie Ihre AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge für 2026 — als Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender. Sehen Sie sofort Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, Monatsbeitrag und Nettolohn-Auswirkung. Basierend auf offiziellen Sätzen von ahv-iv.ch und bsv.admin.ch.
AHV-Beiträge 2026 — Sätze und Grundlagen
Der AHV-Beitragsrechner 2026 berechnet Ihre Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) gemäss den offiziellen Sätzen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Ab 2026 beträgt der gemeinsame AHV/IV/EO-Beitragssatz für Arbeitnehmer 5,3% (Arbeitnehmer) + 5,3% (Arbeitgeber) = 10,6% Gesamtbeitragssatz. Davon entfallen auf jeden Anteil: AHV 4,35%, IV 0,70%, EO 0,25%. Letzte Aktualisierung: 2026. Quellen: ahv-iv.ch, bsv.admin.ch.
ALV — Arbeitslosenversicherung und Lohnobergrenzen
Zusätzlich zum AHV/IV/EO-Beitrag sind Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Der ALV-Beitragssatz beträgt 2026 jeweils 1,1% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf dem versicherten Lohn bis zur Lohnobergrenze von CHF 148'200 pro Jahr. Auf dem darüber hinausgehenden Lohnanteil gilt ein Solidaritätsbeitrag von 0,5% — ohne Arbeitgeberbeteiligung. Selbständigerwerbende ohne eigene Angestellte zahlen grundsätzlich keine obligatorischen ALV-Beiträge. Die Lohnobergrenze ist ein wichtiger Planungsfaktor für Hochlöhner: Wer CHF 200'000 verdient, zahlt ALV nur auf CHF 148'200 plus den Solidaritätsbeitrag auf die Differenz.
Selbständige — Sinkende Beitragsskala und Mindestbeitrag
Selbständigerwerbende entrichten den gesamten AHV/IV/EO-Beitrag selbst, ohne Arbeitgeberbeteiligung. Der Beitragssatz hängt vom Jahres-Reineinkommen ab. Unterhalb von CHF 9'800 gilt der Mindestbeitrag von CHF 514 pro Jahr. Zwischen CHF 9'800 und CHF 58'800 greift die sinkende Beitragsskala, die den Satz linear von 5,371% auf den vollen Satz von 10,0% ansteigen lässt. Ab CHF 58'800 gilt der maximale Satz von 10,0%. Diese degressive Staffelung schützt Kleinunternehmer vor übermässiger Belastung in einkommensschwachen Jahren. Die Beiträge werden vierteljährlich provisorisch erhoben und nach Eingang der Steuerveranlagung definitiv abgerechnet.
Rentenalter — Freibetrag und reduzierte Pflicht
Personen, die das ordentliche AHV-Rentenalter (seit 2024: 65 Jahre für Frauen und Männer) erreicht haben und weiterhin erwerbstätig sind, können einen jährlichen Freibetrag von CHF 16'800 geltend machen. Auf dem darüber liegenden Einkommen sind weiterhin AHV-Beiträge fällig — IV- und EO-Beiträge entfallen jedoch. Dieses Modell fördert die Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus, ohne die betroffene Person vollständig aus dem Sozialversicherungssystem zu entlassen. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Ihre Ausgleichskasse oder nutzen Sie den offiziellen Rechner unter ahv-iv.ch.