AHV-Beitragsrechner 2026 — Schweiz

Berechnen Sie Ihre AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge für 2026 — als Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender. Sehen Sie sofort Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, Monatsbeitrag und Nettolohn-Auswirkung. Basierend auf offiziellen Sätzen von ahv-iv.ch und bsv.admin.ch.

Ad Space

AHV-Beiträge 2026 — Sätze und Grundlagen

Der AHV-Beitragsrechner 2026 berechnet Ihre Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) gemäss den offiziellen Sätzen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Ab 2026 beträgt der gemeinsame AHV/IV/EO-Beitragssatz für Arbeitnehmer 5,3% (Arbeitnehmer) + 5,3% (Arbeitgeber) = 10,6% Gesamtbeitragssatz. Davon entfallen auf jeden Anteil: AHV 4,35%, IV 0,70%, EO 0,25%. Letzte Aktualisierung: 2026. Quellen: ahv-iv.ch, bsv.admin.ch.

ALV — Arbeitslosenversicherung und Lohnobergrenzen

Zusätzlich zum AHV/IV/EO-Beitrag sind Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Der ALV-Beitragssatz beträgt 2026 jeweils 1,1% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf dem versicherten Lohn bis zur Lohnobergrenze von CHF 148'200 pro Jahr. Auf dem darüber hinausgehenden Lohnanteil fällt keine ALV mehr an: Der Solidaritätsbeitrag wurde per 1. Januar 2023 aufgehoben und beträgt 2026 0,00%. Selbständigerwerbende ohne eigene Angestellte zahlen grundsätzlich keine obligatorischen ALV-Beiträge. Die Lohnobergrenze ist ein wichtiger Planungsfaktor für Hochlöhner: Wer CHF 200'000 verdient, zahlt ALV nur auf CHF 148'200 — die restlichen CHF 51'800 sind ALV-frei. Der ALV-Beitrag ist damit bei CHF 1'630 pro Jahr für den Arbeitnehmer gedeckelt, egal wie hoch der Lohn darüber liegt.

Selbständige — Sinkende Beitragsskala und Mindestbeitrag

Selbständigerwerbende entrichten den gesamten AHV/IV/EO-Beitrag selbst, ohne Arbeitgeberbeteiligung. Der Beitragssatz hängt vom Jahres-Reineinkommen ab. Unterhalb von CHF 10'100 gilt der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr. Zwischen CHF 10'100 und CHF 60'500 greift die sinkende Beitragsskala, die den Satz linear von 5,371% auf den vollen Satz von 10,0% ansteigen lässt. Ab CHF 60'500 gilt der maximale Satz von 10,0%. Diese degressive Staffelung schützt Kleinunternehmer vor übermässiger Belastung in einkommensschwachen Jahren. Die Beiträge werden vierteljährlich provisorisch erhoben und nach Eingang der Steuerveranlagung definitiv abgerechnet.

Nichterwerbstätige — AHV-Beitrag nach Vermögen statt nach Lohn

Wer nicht erwerbstätig ist, bleibt trotzdem beitragspflichtig — und das überrascht viele Frühpensionierte, Studierende über 20 und Personen nach einer Kündigung. Der Beitrag richtet sich hier nicht nach dem Lohn, sondern nach dem Vermögen per 31. Dezember des Beitragsjahres plus dem zwanzigfachen jährlichen Renteneinkommen. Daraus ergibt sich 2026 ein Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag von CHF 530 und dem Höchstbeitrag von CHF 26'500 pro Jahr — der Höchstbeitrag entspricht genau dem 50-fachen des Mindestbeitrags.

Die wichtigste Ausnahme betrifft Ehepaare und eingetragene Partnerschaften: Ist der erwerbstätige Partner bei der AHV gemeldet und zahlt er mindestens den doppelten Mindestbeitrag, also CHF 1'060 pro Kalenderjahr, gilt der nichterwerbstätige Partner als mitversichert und schuldet keinen eigenen Beitrag. Beitragslücken sind teuer: Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die spätere AHV-Rente um rund 1/44. Dieser Rechner deckt Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende ab; für den Nichterwerbstätigen-Beitrag ist das Vermögen massgebend, nicht ein Bruttolohn. Quelle: Merkblatt 2.03 — Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO (Informationsstelle AHV/IV, Stand 1. Januar 2026).

AHV-Beitragssätze 2026 im Überblick — die Zahlen, die wirklich zählen

Die Prozentsätze bleiben 2026 stabil, die Grenzbeträge sind das, was sich bewegt — und genau dort rechnen die meisten Online-Rechner noch mit veralteten Werten. Diese Tabelle fasst die offiziellen Kennzahlen 2026 zusammen, auf denen der Rechner oben basiert:

Kennzahl 2026Wert
AHV/IV/EO Arbeitnehmer + Arbeitgeber (total)10,60% (je 5,30%)
AHV/IV/EO Selbständige — Maximalsatz10,00%
Maximalsatz gilt ab JahreseinkommenCHF 60'500
Unterer Grenzbetrag (sinkende Skala)CHF 10'100
Mindestbeitrag pro JahrCHF 530
Höchstbeitrag NichterwerbstätigeCHF 26'500
ALV-Beitrag bis versicherter Lohn2,20% (je 1,10%) bis CHF 148'200
ALV-Solidaritätsbeitrag über CHF 148'2000,00% (seit 2023 aufgehoben)
Beitragsfreier Betrag für AHV-RentnerCHF 16'800 pro Jahr
Geringfügiger Nebenerwerb beitragsfrei bisCHF 2'500 pro Jahr

Zwei Punkte werden dabei am häufigsten falsch gerechnet. Erstens der Solidaritätsbeitrag: Viele Rechner ziehen über der Lohnobergrenze noch 0,5% ab, obwohl der Satz seit dem 1. Januar 2023 bei 0,00% liegt. Der ALV-Abzug eines Arbeitnehmers ist damit bei CHF 1'630 pro Jahr gedeckelt (1,1% von CHF 148'200), unabhängig davon, ob Sie CHF 150'000 oder CHF 500'000 verdienen. Zweitens die Grenzbeträge der sinkenden Skala: Sie liegen 2026 bei CHF 10'100 und CHF 60'500, nicht mehr bei den älteren Werten CHF 9'800 und CHF 58'800. Quellen: Wichtige Kennzahlen 2026 — Sozialversicherungen und Merkblatt 2.02 — Beiträge der Selbstständigerwerbenden. Letzte Aktualisierung: 24. August 2026.

Rentenalter — Freibetrag und reduzierte Pflicht

Personen, die das ordentliche AHV-Referenzalter erreicht haben (2026: 65 Jahre für Männer, 64 Jahre und 3 Monate für Frauen — die schrittweise Erhöhung nach AHV 21 läuft ab Jahrgang 1961) und weiterhin erwerbstätig sind, können einen jährlichen Freibetrag von CHF 16'800 geltend machen. Auf dem darüber liegenden Einkommen sind weiterhin AHV-Beiträge fällig — IV- und EO-Beiträge entfallen jedoch. Dieses Modell fördert die Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus, ohne die betroffene Person vollständig aus dem Sozialversicherungssystem zu entlassen. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Ihre Ausgleichskasse oder nutzen Sie den offiziellen Rechner unter ahv-iv.ch.