AHV Frühpensionierung Kürzung 2027 Rechner

Berechnen Sie die AHV-Rentenkürzung bei Frühpensionierung 2027: Vorbezug 1 oder 2 Jahre = 6.8% bzw. 13.6% lebenslange Kürzung. Vergleichen Sie Total ausgezahlte Rente und Break-Even.

Lebenslange Monatsrente
CHF 0
nach Kürzung/Erhöhung
Reguläre Rente (Alter 65)
Vergleichswert
Differenz pro Jahr
−/+ ggü. Regulär
Break-Even-Alter
Vorbezug rentiert bis...
Total Lebenslange Rente bis Lebenserwartung
Hinweis: Vorbezug AHV: max. 2 Jahre möglich, 6.8% Kürzung pro Jahr. Aufschub: max. 5 Jahre, +5.2% bis +31.5%. Wer länger lebt, profitiert vom Aufschub. Wer früh stirbt oder Geld früh braucht, profitiert vom Vorbezug.
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Was bedeutet AHV-Vorbezug?

Die AHV-Frühpensionierung erlaubt den Bezug der AHV-Rente bis zu 2 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (also ab 63 oder 64 statt 65). Die Rente wird dafür lebenslang gekürzt um 6.8% pro Jahr Vorbezug — also 13.6% bei 2 Jahren. Bei einer regulären Rente von CHF 2'200/Monat sind das CHF 1'901/Monat statt CHF 2'200. Die Differenz von CHF 299/Monat × 12 × Lebensdauer summiert sich substanziell.

Wann lohnt sich der Vorbezug?

Der Vorbezug lohnt sich finanziell, wenn die Lebenserwartung unter dem Break-Even-Alter liegt. Beispiel: Bei 2 Jahren Vorbezug (Bezug ab 63) holen Sie 24 Monate × CHF 1'901 = CHF 45'624 zusätzlich. Die monatliche Differenz von CHF 299 müsste über Lebensdauer kompensieren — Break-Even liegt typisch bei Alter 80–82. Wer länger lebt, hätte mit regulärem Bezug mehr. Wer früh stirbt oder das Geld früh braucht (z.B. wegen Erwerbslosigkeit, gesundheitlicher Belastung), gewinnt durch den Vorbezug.

Aufschub für höhere Rente

Umgekehrt kann die AHV-Rente bis zu 5 Jahre aufgeschoben werden (Bezug erst mit 66–70). Pro Jahr Aufschub erhöht sich die Rente um 5.2% bis 6.3%: +5.2% bei 1 Jahr, +10.8% bei 2 Jahren, +17.1% bei 3, +24.0% bei 4, +31.5% bei 5 Jahren. Wer eine hohe Lebenserwartung hat (Familie wird alt, gute Gesundheit), profitiert vom Aufschub langfristig — Break-Even ab Alter 84–86.

Was sind die Konsequenzen für die PK?

Achtung: Pensionskasse-Rente wird in der Regel unabhängig von der AHV beantragt. Sie können also mit 63 die AHV vorbeziehen aber die PK bis 65 oder später behalten. Umgekehrt geht das auch. Beachten Sie: Wer bei der AHV vorbezieht und weiter arbeitet, zahlt trotzdem AHV-Beiträge (Freibetrag CHF 1'400/Monat). Die Rente wird im Folgejahr neu berechnet, aber die Vorbezugskürzung bleibt bestehen.

Quellen: AHVG Art. 39 ff., AHV-Bulletin 2027, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: Mai 2026.

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