Schenkungssteuer 2027 Kanton Rechner Schweiz
Berechnen Sie die Schweizer Schenkungssteuer 2027 — abhängig von Kanton, Verwandtschaftsgrad und Schenkungsbetrag. Lebzeitige Übertragung zur Reduktion späterer Erbschaftssteuer. Freibeträge gestaffelt nutzen!
Was ist die Schenkungssteuer 2027?
Die Schenkungssteuer ist eine kantonale Steuer auf den unentgeltlichen Vermögensübergang zu Lebzeiten — analog zur Erbschaftssteuer. Der Bund erhebt keine. Die Höhe hängt vom Wohnsitzkanton des Schenkers und vom Verwandtschaftsgrad ab. Schwyz (SZ) und Luzern (LU) erheben gar keine Schenkungssteuer. Obwalden, Appenzell-Innerrhoden sehr tief. Genf, Waadt, Neuenburg teuer (bis 55% für Fremde).
Strategie: Lebzeitige Schenkungen
Lebzeitige Schenkungen sind ein zentrales Steueroptimierungs-Instrument: Sie reduzieren das spätere Erbe (= weniger Erbschaftssteuer) und nutzen jährliche Freibeträge mehrfach. Beispiel: Kinder erhalten jährlich CHF 50'000 → über 20 Jahre CHF 1 Mio. komplett steuerfrei. Achtung: Bei Tod werden Schenkungen der letzten 5 Jahre für die Erbschaftssteuer zurückgerechnet (kantonal unterschiedlich, manche Kantone 10 Jahre).
Pflichtteil und Ausgleichung
Schenkungen müssen auch das Erbrecht beachten: Pflichtteilsberechtigte (Nachkommen, Ehegatte) können nach dem Tod eine Herabsetzungsklage einreichen, wenn ihr Pflichtteil verletzt wurde (Art. 522 ZGB). Schenkungen innert 5 Jahren vor Tod sind ausgleichspflichtig (Art. 626 ZGB). Lebzeitige Schenkungen an Kinder werden bei Erbteilung typisch angerechnet, ausser der Schenker hat ausdrücklich Befreiung verfügt.
Wichtige Freibeträge 2027
Beispiele kantonaler Freibeträge: Zürich Kinder steuerfrei, Geschwister Freibetrag CHF 30'000, Fremde CHF 10'000. Bern ähnlich. Genf Kinder steuerfrei, andere CHF 5'000–20'000. Tipp: Schenkungen über Jahre staffeln — Freibeträge können meist jährlich neu genutzt werden (kantonsabhängig). Anmeldepflicht: Grössere Schenkungen müssen der kantonalen Steuerverwaltung gemeldet werden (typisch über CHF 5'000–50'000).
Quellen: Kantonale Schenkungssteuergesetze, ESTV-Übersicht 2027, ZGB Art. 522/626 (Pflichtteilsrecht). Stand: Mai 2026.