Stempelsteuer Emission 2027 Rechner Schweiz (AG / GmbH)
Berechnen Sie die Schweizer Stempelsteuer (Emissionsabgabe) 2027 bei Eigenkapital-Erhöhung von AG oder GmbH: 1% über Freigrenze CHF 1 Mio. Inklusive Ausnahmen für Sanierungen, Umwandlungen.
Was ist die Emissionsabgabe?
Die Emissionsabgabe (umgangssprachlich 'Stempelsteuer auf Eigenkapital') ist eine Bundesabgabe von 1% auf die Ausgabe von Beteiligungsrechten an Schweizer Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft). Sie fällt an bei Neugründung, Kapitalerhöhung und Umwandlung. Die Freigrenze beträgt CHF 1'000'000 — erst der darüber hinaus gehende Betrag ist steuerbar. Anmeldung und Zahlung bei der ESTV-Hauptabteilung Stempelabgaben.
Wann fällt die Abgabe an?
Steuerbar sind: Gründung einer AG/GmbH mit Aktienkapital über CHF 1 Mio., Kapitalerhöhung (Bareinlage, Sacheinlage, Forderungsumwandlung), Umwandlung einer Gesellschaftsform (z.B. GmbH in AG), Zuschüsse der Aktionäre an die Gesellschaft. Nicht steuerbar: Sanierungsmassnahmen (Art. 6 StG — Verlustdeckung), Fusionen innerhalb steuerneutraler Umstrukturierung, Spaltungen ohne neue Beteiligungsrechte.
Wichtige Befreiungen 2027
Wichtige Ausnahmen ohne Stempelsteuer: Sanierungsbeiträge der Aktionäre zur Verlustdeckung (à fonds perdu, ohne Gegenleistung), steuerneutrale Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Vermögensübertragungen gemäss FusG), internationale Zuzüge (Sitzverlegung in die Schweiz aus DBA-Land), Tausch von Beteiligungsrechten bei Umwandlungen ohne Mehrwert. Die Befreiung muss bei der ESTV beantragt werden.
Anmeldefristen und Verfahren
Anmeldung der Emissionsabgabe bei ESTV-Hauptabteilung Stempelabgaben innert 30 Tagen nach Eintrag im Handelsregister (HR). Formular FA-1 (Emissionsabgabe Aktien) oder FA-2 (Genossenschaftsanteile). Zahlung gleichzeitig mit Anmeldung. Bei verspäteter Anmeldung: 5% Strafzuschlag. Die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital ist politisch in Diskussion (Initiative 2022 abgelehnt, neue Vorstösse seit 2024) — aktuell aber weiterhin gültig.
Quellen: StG (Stempelabgabengesetz), ESTV-Hauptabteilung Stempelabgaben, KS 47. Stand: Mai 2026.