Stempelsteuer Emission 2027 Rechner Schweiz (AG / GmbH)

Berechnen Sie die Schweizer Stempelsteuer (Emissionsabgabe) 2027 bei Eigenkapital-Erhöhung von AG oder GmbH: 1% über Freigrenze CHF 1 Mio. Inklusive Ausnahmen für Sanierungen, Umwandlungen.

Emissionsabgabe (Stempelsteuer)
CHF 0
1% über Freigrenze CHF 1 Mio.
Freigrenze 2027
CHF 1 Mio.
Steuerbare Basis
über Freigrenze
Steuersatz
1.0% standard
Anmeldefrist (ESTV)
Hinweis: Emissionsabgabe (Stempelsteuer auf Eigenkapital): 1% des Nennwerts über CHF 1 Mio. Freigrenze. Befreiung bei Sanierung (Art. 6 StG). Anmeldung bei ESTV-Hauptabteilung Stempelabgaben innert 30 Tagen ab Beschluss. Abschaffung politisch in Diskussion.
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Was ist die Emissionsabgabe?

Die Emissionsabgabe (umgangssprachlich 'Stempelsteuer auf Eigenkapital') ist eine Bundesabgabe von 1% auf die Ausgabe von Beteiligungsrechten an Schweizer Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft). Sie fällt an bei Neugründung, Kapitalerhöhung und Umwandlung. Die Freigrenze beträgt CHF 1'000'000 — erst der darüber hinaus gehende Betrag ist steuerbar. Anmeldung und Zahlung bei der ESTV-Hauptabteilung Stempelabgaben.

Wann fällt die Abgabe an?

Steuerbar sind: Gründung einer AG/GmbH mit Aktienkapital über CHF 1 Mio., Kapitalerhöhung (Bareinlage, Sacheinlage, Forderungsumwandlung), Umwandlung einer Gesellschaftsform (z.B. GmbH in AG), Zuschüsse der Aktionäre an die Gesellschaft. Nicht steuerbar: Sanierungsmassnahmen (Art. 6 StG — Verlustdeckung), Fusionen innerhalb steuerneutraler Umstrukturierung, Spaltungen ohne neue Beteiligungsrechte.

Wichtige Befreiungen 2027

Wichtige Ausnahmen ohne Stempelsteuer: Sanierungsbeiträge der Aktionäre zur Verlustdeckung (à fonds perdu, ohne Gegenleistung), steuerneutrale Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Vermögensübertragungen gemäss FusG), internationale Zuzüge (Sitzverlegung in die Schweiz aus DBA-Land), Tausch von Beteiligungsrechten bei Umwandlungen ohne Mehrwert. Die Befreiung muss bei der ESTV beantragt werden.

Anmeldefristen und Verfahren

Anmeldung der Emissionsabgabe bei ESTV-Hauptabteilung Stempelabgaben innert 30 Tagen nach Eintrag im Handelsregister (HR). Formular FA-1 (Emissionsabgabe Aktien) oder FA-2 (Genossenschaftsanteile). Zahlung gleichzeitig mit Anmeldung. Bei verspäteter Anmeldung: 5% Strafzuschlag. Die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital ist politisch in Diskussion (Initiative 2022 abgelehnt, neue Vorstösse seit 2024) — aktuell aber weiterhin gültig.

Quellen: StG (Stempelabgabengesetz), ESTV-Hauptabteilung Stempelabgaben, KS 47. Stand: Mai 2026.

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