Verrechnungssteuer Rückforderung 2027 Rechner
Berechnen Sie die Rückforderung der Schweizer Verrechnungssteuer 2027 (35% Bundessteuer auf Dividenden, Zinsen, Lottogewinne). Für in der Schweiz wohnhafte Privatpersonen und Unternehmen — Rückforderung über Steuererklärung.
Was ist die Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer ist eine Schweizer Bundessteuer von 35% auf inländische Dividenden, Zinsen (Anleihen, Bankguthaben), Lottogewinne (über CHF 1 Mio.) und gewisse Lebensversicherungsleistungen. Sie wird direkt vom Schuldner an die ESTV abgeführt — der Empfänger erhält den Nettobetrag (65%). Zweck: Sicherung der Steuerehrlichkeit — wer den Ertrag in der Steuererklärung deklariert, bekommt die Verrechnungssteuer zurück.
Wer bekommt 100% zurück?
In der Schweiz steuerpflichtige Privatpersonen bekommen die Verrechnungssteuer vollständig zurück über die jährliche Steuererklärung (Wertschriftenverzeichnis). Voraussetzung: Korrekte Deklaration des Brutto-Ertrags. Schweizer juristische Personen (AG, GmbH) ebenso. Personen im Ausland erhalten nur eine teilweise Rückforderung gemäss DBA (typisch 0–15% Sockelsatz bleibt in CH).
Rückforderung für Ausländer (DBA)
Personen mit Wohnsitz im Ausland können nach den Doppelbesteuerungsabkommen einen Teil zurückfordern. Beispiele 2027: Deutschland: 15% bleibt, 20% Rückforderung. Frankreich: 15% bleibt, 20% zurück. USA: 15% bleibt (für qualifizierte Anleger 0%), 20% zurück. Antrag mit Formular 85 (Privatpersonen) oder Formular 823 (Gesellschaften) an die ESTV, mit Wohnsitzbestätigung der ausländischen Steuerbehörde. Frist: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Ertrag fällig wurde.
Verwirkungsfrist und häufige Fehler
Achtung Verwirkung! Wer Wertschriftenerträge in der Steuererklärung nicht deklariert, verliert das Recht auf Rückerstattung (Art. 23 VStG). Auch bei nachträglicher Entdeckung — die Verrechnungssteuer ist endgültig verloren. Häufige Fehler: vergessene Bankzinsen, Dividenden aus Mitarbeiteraktien, Erträge von Säule-3b-Versicherungen. Tipp: Verwenden Sie die elektronische Steuererklärung — sie importiert automatisch Wertschriftendaten der Bank.
Quellen: VStG (Verrechnungssteuergesetz), ESTV-Hauptabteilung Steuern, KS 23, DBA-Übersicht 2027. Stand: Mai 2026.