Familienzulagen Rechner Schweiz 2026

Berechnen Sie Ihre Familienzulagen (Kinderzulage und Ausbildungszulage) nach Kanton und Kinderzahl. Sehen Sie sofort, wie viel Ihnen monatlich und jährlich zusteht — basierend auf den kantonalen Mindestbeträgen 2026.

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Familienzulagen in der Schweiz — Überblick

Familienzulagen sind Geldleistungen, die Eltern in der Schweiz für ihre Kinder erhalten. Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) legt schweizweite Mindestbeträge fest: CHF 200 pro Monat für die Kinderzulage (Kinder bis 16 Jahre) und CHF 250 pro Monat für die Ausbildungszulage (16–25 Jahre in Ausbildung). Die Kantone können höhere Beträge vorschreiben — in der Westschweiz und in Tessin sind die Zulagen oft deutlich höher als in der Deutschschweiz. Letzte Aktualisierung: 2026.

Anspruchsvoraussetzungen und Bezug

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden Anspruch auf Familienzulagen, sofern ihr Einkommen die Mindestgrenze von CHF 6'905 im Jahr überschreitet. Der Anspruch beginnt ab dem Geburtsmonat des Kindes und endet mit dem Monat, in dem das Kind das 16. Lebensjahr vollendet (Kinderzulage) bzw. das 25. Lebensjahr (Ausbildungszulage). Für Kinder im Ausland gelten je nach Wohnland unterschiedliche Regeln — in der EU/EFTA werden die Zulagen in der Regel anteilsmässig bezahlt.

Unterschiede nach Kanton

Die kantonalen Unterschiede können erheblich sein. Während in Kantonen wie Zug oder Zürich oft der Mindestbetrag von CHF 200 (Kind) und CHF 250 (Ausbildung) gilt, zahlt Genf CHF 311 Kinderzulage und CHF 388 Ausbildungszulage (2026). Solothurn, Tessin und verschiedene Westschweizer Kantone liegen ebenfalls deutlich über dem Bundesminimum. Diese Unterschiede spiegeln die unterschiedliche Sozialpolitik und die Lebenshaltungskosten in den Regionen wider. Wer in mehreren Kantonen wohnt oder arbeitet, erhält die Zulage des Kantons, in dem der Arbeitgeber domiziliert ist.

Familienzulagen und Steuern

Familienzulagen sind in der Schweiz steuerpflichtig und müssen als Einkommen deklariert werden. Gleichzeitig können Eltern für Kinder unter 14 Jahren Kinderbetreuungskosten (bis CHF 25'000 pro Kind und Jahr bei der Bundessteuer) steuerlich abziehen. Für jedes Kind können ausserdem Kinderabzüge vom steuerbaren Einkommen geltend gemacht werden (bei der Bundessteuer CHF 6'700 pro Kind, kantonal unterschiedlich). Die Familienzulagen selbst erhöhen die Steuerbasis, werden aber durch diese Abzüge in der Regel mehr als kompensiert.