Quellensteuer Schweiz für Grenzgänger: Rechner Deutschland, Frankreich, Italien
Zeigt, wie viel Quellensteuer die Schweiz vom Lohn eines Grenzgängers einbehalten darf: 4,5 Prozent bei Wohnsitz in Deutschland, 80 Prozent der ordentlichen Quellensteuer für neue Grenzgänger aus Italien und keine Schweizer Quellensteuer in den acht Kantonen der Vereinbarung mit Frankreich. Den ordentlichen Tarifsatz Ihres Arbeitskantons geben Sie selbst ein. Stand der Regeln: Oktober 2026.
Die Quellensteuer in der Schweiz wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen. Für Grenzgänger, die im Ausland wohnen und in der Regel täglich heimkehren, bestimmen Abkommen mit dem Wohnsitzstaat, ob und wie viel die Schweiz einbehalten darf. Die Regeln für Deutschland, Frankreich und Italien unterscheiden sich grundlegend; einen einheitlichen Grenzgängersatz gibt es nicht.
Quellensteuer Schweiz für Grenzgänger im Überblick
| Wohnsitz | Was die Schweiz einbehält | Besteuerung im Wohnsitzstaat |
|---|---|---|
| Deutschland | 4,5% des Bruttolohns (mit Ansässigkeitsbescheinigung) | Voll steuerpflichtig, die 4,5% werden berücksichtigt |
| Frankreich, Arbeit in BE, SO, BS, BL, VD, VS, NE, JU | Nichts; Frankreich zahlt der Schweiz einen Ausgleich von 4,5% der Bruttolöhne | Nur in Frankreich |
| Italien, neuer Grenzgänger (ab 17. Juli 2023) | 80% der ordentlichen Quellensteuer | Ordentlich, mit Anrechnung der Schweizer Steuer |
Beispiel: CHF 95'000 Bruttolohn
Wohnsitz Deutschland: 4,5% von CHF 95'000 ergeben CHF 4'275 Quellensteuer pro Jahr, also CHF 356.25 pro Monat. Wohnsitz Italien als neuer Grenzgänger bei einem ordentlichen Tarifsatz von 10%: 80% davon sind 8%, also CHF 7'600 pro Jahr. Wohnsitz Frankreich mit Arbeitsort in einem der acht Vereinbarungskantone: CHF 0 in der Schweiz, der Lohn wird in Frankreich versteuert.
Deutschland: 4,5 Prozent
Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, ist mit dem Lohn grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Die Schweiz ist berechtigt, eine Quellensteuer von 4,5 Prozent einzubehalten. Damit kein höherer Abzug erfolgt, braucht der Arbeitgeber die vom deutschen Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, soweit die deutsche Steuer höher ist als die abgezogenen 4,5 Prozent.
Frankreich und Italien: was sich geändert hat
Für Frankreich gilt die Vereinbarung vom 11. April 1983, die der Bundesrat im Namen der Kantone Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura geschlossen hat: Der Lohn wird nur im Wohnsitzstaat besteuert, der dem anderen Staat 4,5 Prozent der Bruttovergütungen als Ausgleich zahlt. Dieser Ausgleich wird nicht vom Lohn des Grenzgängers abgezogen. Für Italien ist am 17. Juli 2023 ein neues Grenzgängerabkommen in Kraft getreten. Wer seither Grenzgänger wird, zahlt 80 Prozent der ordentlichen Schweizer Quellensteuer und wird zusätzlich in Italien ordentlich besteuert. Als Grenzgänger gilt, wer in einer Gemeinde innerhalb von 20 km ab der Grenze wohnt und täglich heimkehrt. Für alle anderen Fälle steht im Rechner die Option «Ordentliche Quellensteuer».
Quelle und Haftungsausschluss
Der ordentliche Quellensteuersatz steht im Tarif des Arbeitskantons und hängt von Tarifcode, Zivilstand, Kindern und Lohn ab; deshalb ist er hier eine Eingabe und keine Schätzung. Stand der Quellen: Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
Quellen: Finanzämter Baden-Württemberg — Grenzgänger Schweiz; Vereinbarung Schweiz–Frankreich vom 11.4.1983 (Gesetzessammlung Kanton Solothurn); Faktenblatt Neues Grenzgängerabkommen Schweiz–Italien (ESTV / Kanton Graubünden). Last updated: October 2026.