Säule 3a Maximalbetrag 2026 Rechner
Berechnen Sie den maximalen Einzahlungsbetrag in die gebundene Selbstvorsorge Säule 3a für 2026 und Ihre voraussichtliche Steuerersparnis. Mit BVG-Anschluss: CHF 7'258 jährlich. Ohne BVG (Selbständige): bis 20% des Nettoerwerbseinkommens, max CHF 36'288. Indexiert vom Bundesrat alle 2-3 Jahre.
Maximalbetrag 2026
Mit BVG-Anschluss (angestellte Personen, deren Arbeitgeber Pensionskasse leistet): CHF 7'258 pro Jahr (Stand 2026; vorher CHF 7'056 in 2024). Ohne BVG-Anschluss (Selbständigerwerbende ohne Personalfonds): bis 20% des AHV-pflichtigen Nettoeinkommens, maximal CHF 36'288 pro Jahr. Beträge werden vom Bundesrat alle 2-3 Jahre indexiert basierend auf BVG-Grenzbeträgen.
Steuerersparnis
Säule 3a-Einzahlungen sind in der Steuererklärung voll abzugsfähig — Bund, Kanton und Gemeinde. Steuerersparnis = Beitrag × Grenzsteuersatz. Beispiel: Beitrag CHF 7'258, Grenzsteuersatz 30% → Steuerersparnis CHF 2'177. Über 30 Jahre einzahlen + reinvestieren = mehrfacher Steuervorteil + Renditeeffekt. Auszahlung mit reduziertem Sondersatz (Kapitalsteuer) — meist 5-10% effektiv, viel günstiger als Einkommenssteuer.
Bezug und Auszahlung
Reguläre Auszahlung 5 Jahre vor AHV-Alter möglich (bei Bezug aus Erwerbstätigkeit) oder spätestens AHV-Alter. Vorzeitige Auszahlung erlaubt für: Eigenheim-Erwerb / -Bau, Hypothekenamortisation, Wechsel zu Selbständigkeit, Ausreise aus Schweiz, Erwerbsunfähigkeit. Mehrere Konten (Staffelung) erlauben gestaffelte Bezüge über mehrere Jahre — reduziert die Kapitalsteuer durch Vermeidung Progression. Empfehlung: 3-5 separate 3a-Konten.
Nachträgliche Einzahlung — NEU ab 2026
Wichtige Reform 2026: Erstmals ist eine NACHTRÄGLICHE Einzahlung in Säule 3a möglich für bis zu 10 vergangene Jahre, falls Maximalbetrag damals nicht ausgeschöpft. Bisher konnten Beiträge nur im laufenden Jahr eingezahlt werden — der nicht-ausgeschöpfte Teil ging verloren. Neue Regel: nachträgliche Einzahlung max CHF 7'258/Jahr bei BVG-Anschluss, einmalig nachzahlbar. Voraussetzungen: Schweizer AHV-Pflicht damals, Konto bei autorisiertem Anbieter. Massiver Vorteil für Spätstarter.
Quellen: Schweizerische Steuerkonferenz, BVG-Grenzbeträge Bundesrat, Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Reform Säule 3a 2026. Stand: Mai 2026.
Frequently Asked Questions
Wie viel kann ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?
Mit BVG-Anschluss (Angestellte mit Pensionskasse): max CHF 7'258. Ohne BVG (Selbständige ohne PK): bis 20% des Nettoerwerbseinkommens, max CHF 36'288. Beträge werden vom Bundesrat indexiert.
Ist die Säule 3a wirklich steuerlich abzugsfähig?
Ja — vollständig abzugsfähig bei Bund, Kanton und Gemeinde. Steuerersparnis = Beitrag × Ihr Grenzsteuersatz. Bei 30% Grenzsteuersatz und CHF 7'258 Beitrag = CHF 2'177 Ersparnis pro Jahr. Massiver Effekt über 30+ Jahre.
Wann kann ich Säule 3a beziehen?
Regulär: 5 Jahre vor AHV-Alter (Frauen ab 59, Männer ab 60) bis spätestens AHV-Alter. Vorzeitig erlaubt für: Eigenheim/Wohneigentum, Hypothekenamortisation, Wechsel in Selbständigkeit, Ausreise aus Schweiz, Erwerbsunfähigkeit. Steuersatz bei Auszahlung deutlich tiefer als laufende Einkommenssteuer.
Soll ich mehrere 3a-Konten haben?
Ja — Staffelung empfohlen. Bei Auszahlung wird Kapitalsteuer auf jeden Bezug einzeln berechnet (progressiv). Mit 3-5 separaten Konten über mehrere Jahre gestaffelt auszahlbar = niedrigere Progression, deutlich tiefere Steuern. Optimum ~CHF 50-70K pro Konto.
Was ist die nachträgliche Einzahlung 2026?
Neue Reform 2026: bis 10 vergangene Jahre an verpassten Einzahlungen können nachgezahlt werden. Vorher gingen ungenutzte Beiträge verloren. Voraussetzungen: damalige Schweizer AHV-Pflicht. Ein Riesenvorteil für Spätstarter — kann zusätzlich CHF 70'000+ steuerlich abzugsfähig machen.