UVG Unfallversicherung 2027 Schweiz Rechner

Obligatorische Unfallversicherung (UVG): Die Prämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägt der Arbeitgeber, die Prämien für Nichtberufsunfälle (NBU) tragen die Arbeitnehmenden – der Arbeitgeber zieht sie vom Lohn ab. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beträgt CHF 148'200 pro Jahr (CHF 406 pro Tag). Stand 1. Januar 2025 gemäss dem aktuellsten Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV; ein Höchstbetrag für 2027 ist nicht publiziert. Den NBU-Prämiensatz geben Sie selbst ein – er steht auf Ihrer Lohnabrechnung.

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Wer bezahlt die Prämien?

Der Arbeitgeber trägt die Prämien für die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Die Arbeitnehmenden tragen die Prämien für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle; abweichende Abreden zugunsten der Arbeitnehmenden bleiben vorbehalten. Der Arbeitgeber schuldet den gesamten Prämienbetrag und zieht den Anteil der Arbeitnehmenden vom Lohn ab.

Höchstbetrag des versicherten Verdienstes

CHF 148'200 pro Jahr oder CHF 406 pro Tag. Lohnteile darüber sind in der obligatorischen Unfallversicherung nicht versichert, und es werden darauf keine UVG-Prämien berechnet. Beispiel: CHF 95'000 Jahreslohn × 1,45% NBU-Satz = CHF 1'377.50 pro Jahr.

Wer ist gegen Nichtberufsunfälle versichert?

Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens acht Stunden beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert, nicht gegen Nichtberufsunfälle. In diesem Fall gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.

Quelle und Haftungsausschluss

Angaben gemäss Merkblatt 6.05 «Obligatorische Unfallversicherung UVG», Stand 1. Januar 2025. Die Prämiensätze legt der jeweilige Versicherer fest; der Satz im Rechner ist nur ein Beispielwert – verwenden Sie den Satz Ihrer Lohnabrechnung.

Quelle: Informationsstelle AHV/IV – Merkblatt 6.05 Obligatorische Unfallversicherung UVG. Last updated: October 2026.