Arbeitslosengeld I Rechner 2026

Berechnen Sie Höhe und Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG 1) anhand Ihres Bruttogehalts, der Steuerklasse, des Alters und der Beitragszeiten in den letzten 5 Jahren.

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Was ist Arbeitslosengeld I?

Arbeitslosengeld I (ALG 1) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Anspruch hat, wer in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (Anwartschaftszeit). Die Höhe richtet sich nach dem fiktiven Nettoentgelt der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit, die Bezugsdauer hängt von Alter und Beitragsmonaten ab. ALG 1 ist klar von Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG 2) zu unterscheiden — Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung, ALG 1 eine Versicherungsleistung.

So wird die Höhe berechnet

Vom Bruttogehalt der letzten 12 Monate werden pauschal Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und der Sozialversicherungspauschalbetrag (21 % vom Brutto) abgezogen — daraus ergibt sich das fiktive Nettoentgelt. Davon werden 60 % als Arbeitslosengeld ausgezahlt. Wenn mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts berücksichtigt wird, sind es 67 %. Das ALG 1 ist auf das Bemessungsentgelt der westdeutschen bzw. ostdeutschen Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

Formel

Bemessungsentgelt: Bruttogehalt × 12 ÷ 360 (kalendertäglich)
Sozialversicherungspauschale: 21 % vom Brutto
Fiktives Nettoentgelt: Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − SV-Pauschale
ALG 1 monatlich: Nettoentgelt × 60 % (oder 67 % mit Kind)

Rechenbeispiel

Beispiel: Bruttogehalt 4.000 €, Steuerklasse III, mit Kind, Alter 40, 24 Beitragsmonate
Nach Abzug von Lohnsteuer, Soli und 21 % SV-Pauschale beträgt das fiktive Nettoentgelt rund 2.420 €. Davon 67 % = 1.621 € monatliches ALG 1. Bezugsdauer bei 24 Beitragsmonaten und unter 50 Jahren: 12 Monate. Gesamtsumme ≈ 19.453 €.

Bezugsdauer nach Alter und Beitragsmonaten

Die Bezugsdauer hängt von der Beitragszeit in den letzten 5 Jahren und vom vollendeten Lebensjahr bei Beginn der Arbeitslosigkeit ab. Unter 50 Jahre erhält man maximal 12 Monate (24 Beitragsmonate erforderlich). Mit vollendetem 50. Lebensjahr verlängert sich die Bezugsdauer auf bis zu 15 Monate, ab 55 auf bis zu 18 Monate, ab 58 auf bis zu 24 Monate (mit jeweils entsprechend höheren Beitragsmonaten als Voraussetzung).

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit, um Sperrzeiten zu vermeiden. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss die Arbeitslosmeldung erfolgen — sonst riskieren Sie Leistungskürzungen. Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund verhängt die Agentur in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der kein ALG 1 gezahlt wird. Halten Sie alle Unterlagen (Arbeitsbescheinigung, Lohnabrechnungen, Kündigungsschreiben) griffbereit.