Basiselterngeld vs ElterngeldPlus Planer

Vergleichen Sie Basiselterngeld und ElterngeldPlus direkt nebeneinander. Sehen Sie auf einen Blick, welche Variante bei Ihrem Einkommen mehr Gesamtleistung bringt und wie sich Teilzeitarbeit auf beide Optionen auswirkt. Fundiert entscheiden für die optimale Elternzeit-Planung.

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Wie funktioniert der Basiselterngeld vs ElterngeldPlus Planer?

Das Elterngeld ist die zentrale finanzielle Unterstützung für Eltern in Deutschland nach der Geburt eines Kindes. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bietet zwei Hauptvarianten: Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Beide haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, und die optimale Wahl hängt von der individuellen Lebenssituation ab — insbesondere davon, ob während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet werden soll. Unser Planer vergleicht beide Varianten für Ihr persönliches Einkommen.

Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Es wird für maximal 12 Monate an einen Elternteil gezahlt, plus zwei Partnermonate, wenn auch der andere Elternteil Elternzeit nimmt — insgesamt also bis zu 14 Monate. Bei Geringverdienern unter 1.000 Euro Netto steigt der Ersatzanteil stufenweise auf bis zu 100 Prozent, was besonders Familien mit niedrigerem Einkommen zugutekommt.

ElterngeldPlus wurde 2015 eingeführt, um Eltern die Möglichkeit zu geben, länger finanziell unterstützt zu werden. Es beträgt die Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt: bis zu 24 Monate statt 12, bzw. bis zu 28 Monate mit Partnermonaten. ElterngeldPlus ist besonders attraktiv für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, da das Teilzeiteinkommen nur anteilig angerechnet wird und der monatliche Gesamtbetrag (Teilzeitgehalt plus ElterngeldPlus) oft näher am ursprünglichen Nettoeinkommen liegt.

Bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit wird das Elterngeld aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem aktuellen Teilzeiteinkommen berechnet. Unser Planer berücksichtigt dies und zeigt Ihnen, wie sich Teilzeitarbeit auf beide Varianten auswirkt. So können Sie fundiert entscheiden, ob Sie die Elternzeit kompakt mit höheren monatlichen Beträgen (Basiselterngeld) oder gestreckt mit niedrigeren, aber länger gezahlten Beträgen (ElterngeldPlus) gestalten möchten. Beide Varianten können zudem kombiniert werden, wobei ein Monat Basiselterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus entspricht.

Formeln

Basiselterngeld:
Basiselterngeld = max(300, min(1.800, Nettoeinkommen × 0,65))
ElterngeldPlus:
ElterngeldPlus = max(150, Basiselterngeld ÷ 2)
Mit Teilzeit:
Elterngeld = max(300, min(1.800, (Netto vor Geburt − Teilzeit-Netto) × 0,65))
Gesamt Basiselterngeld:
Gesamt = Basiselterngeld × 14 Monate (max.)
Gesamt ElterngeldPlus:
Gesamt = ElterngeldPlus × 28 Monate (max.)

Beispiele

Beispiel 1: Ohne Teilzeit, 2.500 € Netto
Basiselterngeld: 2.500 × 0,65 = 1.625 €/Monat für 14 Monate = 22.750 € gesamt. ElterngeldPlus: 812,50 €/Monat für 28 Monate = 22.750 € gesamt. Ohne Teilzeit ergibt sich die gleiche Gesamtsumme, aber unterschiedliche monatliche Beträge und Bezugsdauern.

Beispiel 2: Mit Teilzeit, 3.000 € Netto, 1.200 € Teilzeit
Differenz: 3.000 − 1.200 = 1.800 €. Basiselterngeld: 1.800 × 0,65 = 1.170 €/Monat. ElterngeldPlus: 585 €/Monat. Monatliches Gesamteinkommen mit Basis: 1.200 + 1.170 = 2.370 €. Mit Plus: 1.200 + 585 = 1.785 €, dafür doppelt so lange.

Wann lohnt sich welche Variante?

Das Basiselterngeld ist ideal, wenn Sie die Elternzeit vollständig zu Hause verbringen möchten und einen höheren monatlichen Betrag bevorzugen. ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn Sie früh in Teilzeit zurückkehren möchten und die Elternzeit über einen längeren Zeitraum strecken wollen. Der Partnerschaftsbonus (vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate) macht ElterngeldPlus zusätzlich attraktiv für Paare, die beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Frequently Asked Questions

Was ist der Hauptunterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Der Hauptunterschied liegt in Höhe und Dauer: Basiselterngeld zahlt den vollen Betrag (65 % des Netto, min. 300 €, max. 1.800 €) für bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus zahlt den halben Betrag, dafür für bis zu 28 Monate. Ohne Teilzeitarbeit ist die Gesamtsumme identisch. Der Vorteil von ElterngeldPlus zeigt sich vor allem in Kombination mit Teilzeitarbeit, da das Teilzeiteinkommen die monatliche Gesamtversorgung erhöht und der Bezug länger läuft.

Kann ich Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren?

Ja, eine Kombination ist möglich und oft sinnvoll. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. So können Sie beispielsweise zunächst 6 Monate Basiselterngeld beziehen und anschließend auf ElterngeldPlus wechseln, um die Elternzeit zu verlängern. Die Aufteilung können Sie frei wählen, solange die Gesamtbezugsmonate das Maximum nicht überschreiten.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus gewährt vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Insgesamt erhält die Familie damit acht zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Der Bonus soll die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit fördern. Die Teilzeitarbeit muss in vier aufeinanderfolgenden Monaten ausgeübt werden.

Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf das Elterngeld aus?

Bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit wird das Elterngeld aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem aktuellen Teilzeiteinkommen berechnet. Beispiel: 3.000 € Netto vor Geburt, 1.200 € Teilzeit. Differenz: 1.800 €. Basiselterngeld: 1.800 × 0,65 = 1.170 €. Gesamteinkommen: 1.200 + 1.170 = 2.370 €. Während der Elternzeit dürfen maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Gibt es eine Einkommensgrenze für Elterngeld?

Seit 2024 gelten neue Einkommensgrenzen: Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 200.000 Euro (ab April 2025: 175.000 Euro) haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Alleinerziehende gilt die gleiche Grenze. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen, sondern ergibt sich nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Unterhalb der Grenze steht Elterngeld allen Eltern zu, unabhängig vom Beschäftigungsstatus.