Basiselterngeld vs ElterngeldPlus Planer
Vergleichen Sie Basiselterngeld und ElterngeldPlus direkt nebeneinander. Sehen Sie auf einen Blick, welche Variante bei Ihrem Einkommen mehr Gesamtleistung bringt und wie sich Teilzeitarbeit auf beide Optionen auswirkt. Fundiert entscheiden für die optimale Elternzeit-Planung.
Wie funktioniert der Basiselterngeld vs ElterngeldPlus Planer?
Das Elterngeld ist die zentrale finanzielle Unterstützung für Eltern in Deutschland nach der Geburt eines Kindes. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bietet zwei Hauptvarianten: Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Beide haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, und die optimale Wahl hängt von der individuellen Lebenssituation ab — insbesondere davon, ob während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet werden soll. Unser Planer vergleicht beide Varianten für Ihr persönliches Einkommen.
Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Es wird für maximal 12 Monate an einen Elternteil gezahlt, plus zwei Partnermonate, wenn auch der andere Elternteil Elternzeit nimmt — insgesamt also bis zu 14 Monate. Bei Geringverdienern unter 1.000 Euro Netto steigt der Ersatzanteil stufenweise auf bis zu 100 Prozent, was besonders Familien mit niedrigerem Einkommen zugutekommt.
ElterngeldPlus wurde 2015 eingeführt, um Eltern die Möglichkeit zu geben, länger finanziell unterstützt zu werden. Es beträgt die Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt: bis zu 24 Monate statt 12, bzw. bis zu 28 Monate mit Partnermonaten. ElterngeldPlus ist besonders attraktiv für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, da das Teilzeiteinkommen nur anteilig angerechnet wird und der monatliche Gesamtbetrag (Teilzeitgehalt plus ElterngeldPlus) oft näher am ursprünglichen Nettoeinkommen liegt.
Bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit wird das Elterngeld aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem aktuellen Teilzeiteinkommen berechnet. Unser Planer berücksichtigt dies und zeigt Ihnen, wie sich Teilzeitarbeit auf beide Varianten auswirkt. So können Sie fundiert entscheiden, ob Sie die Elternzeit kompakt mit höheren monatlichen Beträgen (Basiselterngeld) oder gestreckt mit niedrigeren, aber länger gezahlten Beträgen (ElterngeldPlus) gestalten möchten. Beide Varianten können zudem kombiniert werden, wobei ein Monat Basiselterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus entspricht.
Formeln
Basiselterngeld = max(300, min(1.800, Nettoeinkommen × 0,65))
ElterngeldPlus = max(150, Basiselterngeld ÷ 2)
Elterngeld = max(300, min(1.800, (Netto vor Geburt − Teilzeit-Netto) × 0,65))
Gesamt = Basiselterngeld × 14 Monate (max.)
Gesamt = ElterngeldPlus × 28 Monate (max.)
Beispiele
Beispiel 1: Ohne Teilzeit, 2.500 € Netto
Basiselterngeld: 2.500 × 0,65 = 1.625 €/Monat für 14 Monate = 22.750 € gesamt. ElterngeldPlus: 812,50 €/Monat für 28 Monate = 22.750 € gesamt. Ohne Teilzeit ergibt sich die gleiche Gesamtsumme, aber unterschiedliche monatliche Beträge und Bezugsdauern.
Beispiel 2: Mit Teilzeit, 3.000 € Netto, 1.200 € Teilzeit
Differenz: 3.000 − 1.200 = 1.800 €. Basiselterngeld: 1.800 × 0,65 = 1.170 €/Monat. ElterngeldPlus: 585 €/Monat. Monatliches Gesamteinkommen mit Basis: 1.200 + 1.170 = 2.370 €. Mit Plus: 1.200 + 585 = 1.785 €, dafür doppelt so lange.
Wann lohnt sich welche Variante?
Das Basiselterngeld ist ideal, wenn Sie die Elternzeit vollständig zu Hause verbringen möchten und einen höheren monatlichen Betrag bevorzugen. ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn Sie früh in Teilzeit zurückkehren möchten und die Elternzeit über einen längeren Zeitraum strecken wollen. Der Partnerschaftsbonus (vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate) macht ElterngeldPlus zusätzlich attraktiv für Paare, die beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Frequently Asked Questions
Was ist der Hauptunterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Der Hauptunterschied liegt in H\u00F6he und Dauer: Basiselterngeld zahlt den vollen Betrag (65 % des Netto, min. 300 \u20AC, max. 1.800 \u20AC) f\u00FCr bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus zahlt den halben Betrag, daf\u00FCr f\u00FCr bis zu 28 Monate. Ohne Teilzeitarbeit ist die Gesamtsumme identisch. Der Vorteil von ElterngeldPlus zeigt sich vor allem in Kombination mit Teilzeitarbeit, da das Teilzeiteinkommen die monatliche Gesamtversorgung erh\u00F6ht und der Bezug l\u00E4nger l\u00E4uft.
Kann ich Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren?
Ja, eine Kombination ist m\u00F6glich und oft sinnvoll. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. So k\u00F6nnen Sie beispielsweise zun\u00E4chst 6 Monate Basiselterngeld beziehen und anschlie\u00DFend auf ElterngeldPlus wechseln, um die Elternzeit zu verl\u00E4ngern. Die Aufteilung k\u00F6nnen Sie frei w\u00E4hlen, solange die Gesamtbezugsmonate das Maximum nicht \u00FCberschreiten.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus gew\u00E4hrt vier zus\u00E4tzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Insgesamt erh\u00E4lt die Familie damit acht zus\u00E4tzliche Monate ElterngeldPlus. Der Bonus soll die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit f\u00F6rdern. Die Teilzeitarbeit muss in vier aufeinanderfolgenden Monaten ausge\u00FCbt werden.
Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf das Elterngeld aus?
Bei Teilzeitarbeit w\u00E4hrend der Elternzeit wird das Elterngeld aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem aktuellen Teilzeiteinkommen berechnet. Beispiel: 3.000 \u20AC Netto vor Geburt, 1.200 \u20AC Teilzeit. Differenz: 1.800 \u20AC. Basiselterngeld: 1.800 \u00D7 0,65 = 1.170 \u20AC. Gesamteinkommen: 1.200 + 1.170 = 2.370 \u20AC. W\u00E4hrend der Elternzeit d\u00FCrfen maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Gibt es eine Einkommensgrenze f\u00FCr Elterngeld?
Seit 2024 gelten neue Einkommensgrenzen: Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von \u00FCber 200.000 Euro (ab April 2025: 175.000 Euro) haben keinen Anspruch auf Elterngeld. F\u00FCr Alleinerziehende gilt die gleiche Grenze. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen, sondern ergibt sich nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibetr\u00E4gen. Unterhalb der Grenze steht Elterngeld allen Eltern zu, unabh\u00E4ngig vom Besch\u00E4ftigungsstatus.