Bürgergeld Mietkosten Rechner 2026
Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch auf Übernahme der "angemessenen" Mietkosten (Kosten der Unterkunft, KdU) durch das Jobcenter. Prüfen Sie hier, ob Ihre Bruttokaltmiete als angemessen gilt — basierend auf Personenzahl, Stadtgröße und der lokalen Mietobergrenze 2026.
Was sind angemessene Mietkosten beim Bürgergeld?
Wer Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG II) bezieht, bekommt nach §22 SGB II die "Bedarfe für Unterkunft und Heizung" — kurz Kosten der Unterkunft (KdU) — vom Jobcenter erstattet. Voraussetzung: die Miete ist angemessen. Das Bundessozialgericht hat ein "Schlüssiges Konzept" entwickelt, nach dem jede Kommune eine eigene Mietobergrenze festlegt — basierend auf Mietspiegel, Personenzahl und Wohnungsgröße.
Angemessene Wohnungsgröße — Tabelle
Die Bundesländer haben einheitliche Richtwerte für angemessene Wohnflächen festgelegt:
- 1 Person: bis 50 m²
- 2 Personen: bis 60 m²
- 3 Personen: bis 75 m²
- 4 Personen: bis 85 m²
- 5+ Personen: + 10 m² je weiterer Person
Diese Größen sind bundesweit identisch. Was sich pro Stadt unterscheidet, ist der angemessene Quadratmeterpreis — über das Schlüssige Konzept der jeweiligen Kommune.
Heizkosten — separater Maßstab
Heizkosten werden getrennt von der Kaltmiete geprüft. Maßstab ist der bundesweite Heizspiegel, der jährlich Verbrauchswerte pro m² und Gebäudetyp veröffentlicht. Übersteigen die Heizkosten den Heizspiegel um mehr als 25%, kann das Jobcenter eine Senkung verlangen.
Was passiert, wenn die Miete zu hoch ist?
Liegt die Miete über dem angemessenen Wert, übernimmt das Jobcenter die Differenz nur für maximal 6 Monate (Übergangsfrist nach §22 Abs. 1 SGB II). In dieser Zeit müssen Sie:
- Eine günstigere Wohnung suchen (mit Bewerbungsnachweisen)
- Untervermieten, um die Mietkosten zu senken
- Mit dem Vermieter eine Mietminderung verhandeln
Für Schwangere, Schwerbehinderte oder Personen mit Kindern gilt erweiterter Bestandsschutz — die 6-Monats-Frist kann verlängert werden.
Quellen: §22 SGB II, Bundessozialgericht (bundessozialgericht.de), Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de), Heizspiegel 2026 (heizspiegel.de). Lokale Richtwerte beim zuständigen Jobcenter erfragen. Stand 2026-05.
Frequently Asked Questions
Was sind angemessene Mietkosten beim Bürgergeld?
Angemessene Mietkosten sind nach §22 SGB II die Kosten, die das Jobcenter übernimmt. Der Maßstab basiert auf Personenzahl, Wohnungsgröße und der lokalen Mietobergrenze (Schlüssiges Konzept der Kommune).
Welche Wohnungsgröße ist angemessen?
1 Person: 50 m². 2 Personen: 60 m². 3 Personen: 75 m². 4 Personen: 85 m². Je weitere Person +10 m². Diese Größen sind bundesweit einheitlich.
Was passiert wenn meine Miete zu hoch ist?
Das Jobcenter zahlt die zu hohe Miete für maximal 6 Monate (Übergangsfrist). In dieser Zeit müssen Sie eine günstigere Wohnung suchen oder die Miete senken — etwa durch Untervermietung.
Werden Heizkosten extra berechnet?
Ja — Heizkosten werden separat von der Kaltmiete geprüft. Maßstab ist der bundesweite Heizspiegel. Übersteigen Ihre Heizkosten den Spiegel um mehr als 25 %, kann eine Senkung verlangt werden.
Gibt es Ausnahmen von der Mietobergrenze?
Ja — bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Kindern in der Schule kann die 6-Monats-Frist verlängert werden. Auch Umzugskosten sind erstattungsfähig.
Wo finde ich die genaue Mietobergrenze für meine Stadt?
Beim örtlichen Jobcenter oder in der Sozialberatung. Viele Städte veröffentlichen das Schlüssige Konzept online (Suche nach "Schlüssiges Konzept [Stadt]"). Die Werte hier sind nur Richtwerte.