Bürgergeld Mietkosten Rechner 2026

Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch auf Übernahme der "angemessenen" Mietkosten (Kosten der Unterkunft, KdU) durch das Jobcenter. Prüfen Sie hier, ob Ihre Bruttokaltmiete als angemessen gilt — basierend auf Personenzahl, Stadtgröße und der lokalen Mietobergrenze 2026.

Kaltmiete + kalte Nebenkosten (ohne Heizung)
Werden separat geprüft (BMF Heizspiegel)
Angemessene Bruttokaltmiete (Richtwert)
Differenz zu Ihrer Miete
Übernahme Heizkosten
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Was sind angemessene Mietkosten beim Bürgergeld?

Wer Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG II) bezieht, bekommt nach §22 SGB II die "Bedarfe für Unterkunft und Heizung" — kurz Kosten der Unterkunft (KdU) — vom Jobcenter erstattet. Voraussetzung: die Miete ist angemessen. Das Bundessozialgericht hat ein "Schlüssiges Konzept" entwickelt, nach dem jede Kommune eine eigene Mietobergrenze festlegt — basierend auf Mietspiegel, Personenzahl und Wohnungsgröße.

Angemessene Wohnungsgröße — Tabelle

Die Bundesländer haben einheitliche Richtwerte für angemessene Wohnflächen festgelegt:

  • 1 Person: bis 50 m²
  • 2 Personen: bis 60 m²
  • 3 Personen: bis 75 m²
  • 4 Personen: bis 85 m²
  • 5+ Personen: + 10 m² je weiterer Person

Diese Größen sind bundesweit identisch. Was sich pro Stadt unterscheidet, ist der angemessene Quadratmeterpreis — über das Schlüssige Konzept der jeweiligen Kommune.

Heizkosten — separater Maßstab

Heizkosten werden getrennt von der Kaltmiete geprüft. Maßstab ist der bundesweite Heizspiegel, der jährlich Verbrauchswerte pro m² und Gebäudetyp veröffentlicht. Übersteigen die Heizkosten den Heizspiegel um mehr als 25%, kann das Jobcenter eine Senkung verlangen.

Was passiert, wenn die Miete zu hoch ist?

Liegt die Miete über dem angemessenen Wert, übernimmt das Jobcenter die Differenz nur für maximal 6 Monate (Übergangsfrist nach §22 Abs. 1 SGB II). In dieser Zeit müssen Sie:

  • Eine günstigere Wohnung suchen (mit Bewerbungsnachweisen)
  • Untervermieten, um die Mietkosten zu senken
  • Mit dem Vermieter eine Mietminderung verhandeln

Für Schwangere, Schwerbehinderte oder Personen mit Kindern gilt erweiterter Bestandsschutz — die 6-Monats-Frist kann verlängert werden.

Quellen: §22 SGB II, Bundessozialgericht (bundessozialgericht.de), Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de), Heizspiegel 2026 (heizspiegel.de). Lokale Richtwerte beim zuständigen Jobcenter erfragen. Stand 2026-05.

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