Bürgergeld Mietkosten Rechner 2026
Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch auf Übernahme der "angemessenen" Mietkosten (Kosten der Unterkunft, KdU) durch das Jobcenter. Prüfen Sie hier, ob Ihre Bruttokaltmiete als angemessen gilt — basierend auf Personenzahl, Stadtgröße und der lokalen Mietobergrenze 2026.
Was sind angemessene Mietkosten beim Bürgergeld?
Wer Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG II) bezieht, bekommt nach §22 SGB II die "Bedarfe für Unterkunft und Heizung" — kurz Kosten der Unterkunft (KdU) — vom Jobcenter erstattet. Voraussetzung: die Miete ist angemessen. Das Bundessozialgericht hat ein "Schlüssiges Konzept" entwickelt, nach dem jede Kommune eine eigene Mietobergrenze festlegt — basierend auf Mietspiegel, Personenzahl und Wohnungsgröße.
Angemessene Wohnungsgröße — Tabelle
Die Bundesländer haben einheitliche Richtwerte für angemessene Wohnflächen festgelegt:
- 1 Person: bis 50 m²
- 2 Personen: bis 60 m²
- 3 Personen: bis 75 m²
- 4 Personen: bis 85 m²
- 5+ Personen: + 10 m² je weiterer Person
Diese Größen sind bundesweit identisch. Was sich pro Stadt unterscheidet, ist der angemessene Quadratmeterpreis — über das Schlüssige Konzept der jeweiligen Kommune.
Heizkosten — separater Maßstab
Heizkosten werden getrennt von der Kaltmiete geprüft. Maßstab ist der bundesweite Heizspiegel, der jährlich Verbrauchswerte pro m² und Gebäudetyp veröffentlicht. Übersteigen die Heizkosten den Heizspiegel um mehr als 25%, kann das Jobcenter eine Senkung verlangen.
Was passiert, wenn die Miete zu hoch ist?
Liegt die Miete über dem angemessenen Wert, übernimmt das Jobcenter die Differenz nur für maximal 6 Monate (Übergangsfrist nach §22 Abs. 1 SGB II). In dieser Zeit müssen Sie:
- Eine günstigere Wohnung suchen (mit Bewerbungsnachweisen)
- Untervermieten, um die Mietkosten zu senken
- Mit dem Vermieter eine Mietminderung verhandeln
Für Schwangere, Schwerbehinderte oder Personen mit Kindern gilt erweiterter Bestandsschutz — die 6-Monats-Frist kann verlängert werden.
Quellen: §22 SGB II, Bundessozialgericht (bundessozialgericht.de), Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de), Heizspiegel 2026 (heizspiegel.de). Lokale Richtwerte beim zuständigen Jobcenter erfragen. Stand 2026-05.