Bürgergeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch für 2026. Dieser Rechner berücksichtigt die aktuellen Regelsätze, Mehrbedarf für Alleinerziehende und Schwangere, Unterkunftskosten und anrechenbares Einkommen. Alle Berechnungen erfolgen lokal — Ihre Daten bleiben privat.

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How Bürgergeld-Rechner Works

Berechnen Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch 2026 kostenlos. Regelsätze, Mehrbedarf, Unterkunftskosten und Einkommen. Privat und ohne Anmeldung. Enter your values into the form above and the calculator processes them instantly in your browser — no data is sent to any server.

So funktioniert der Bürgergeld-Rechner 2026

Das Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG II) ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Der Anspruch setzt sich aus dem Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft (KdU), einem eventuellen Mehrbedarf und der Anrechnung von Einkommen zusammen. Die Regelsätze werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Für 2026 gelten voraussichtlich leicht erhöhte Sätze gegenüber 2025.

Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 voraussichtlich 563 Euro monatlich (Regelbedarfsstufe 1). Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gelten je 506 Euro (Stufe 2). Kinder erhalten je nach Alter unterschiedliche Sätze: 357 Euro für 0–5 Jahre (Stufe 6), 390 Euro für 6–13 Jahre (Stufe 5), 471 Euro für 14–17 Jahre (Stufe 4) und 451 Euro für 18–24 Jahre im Haushalt der Eltern (Stufe 3). Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Warmmiete) übernommen, sofern sie angemessen sind.

Einkommen wird auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet, wobei Freibeträge gelten: Die ersten 100 Euro Bruttoeinkommen sind komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Von 100,01 bis 520 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei, von 520,01 bis 1.000 Euro sind es 30 %, und von 1.000,01 bis 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro mit Kind) weitere 10 %. Diese gestaffelten Freibeträge sollen den Anreiz zur Erwerbstätigkeit stärken.

Bürgergeld-Anspruch für verschiedene Haushalte

Ein alleinstehender Erwerbsloser ohne Einkommen erhält den vollen Regelsatz plus Unterkunftskosten. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (6 und 10 Jahre) hat einen Gesamtbedarf von rund 1.792 Euro (2 × 506 + 2 × 390) plus Warmmiete. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Mehrbedarf von 12 % bis 60 % des Regelsatzes, abhängig von Anzahl und Alter der Kinder. Schwangere haben ab der 12. Schwangerschaftswoche Anspruch auf 17 % Mehrbedarf.

Wichtig: Der Rechner liefert eine Schätzung. Der tatsächliche Anspruch wird vom zuständigen Jobcenter unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände festgestellt. Vermögen, Wohnungsgröße und lokale Angemessenheitsgrenzen für die Miete werden hier vereinfacht dargestellt.

Tipps zum Bürgergeld-Antrag

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich beim zuständigen Jobcenter — Bürgergeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate und Personalausweis. Nutzen Sie die Karenzzeit: In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs wird Vermögen bis 40.000 Euro (plus 15.000 Euro pro weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft) nicht berücksichtigt. Die Wohnungsgröße wird in der Karenzzeit ebenfalls nicht geprüft.

Frequently Asked Questions

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 voraussichtlich 563 Euro monatlich. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 Euro. Kinder erhalten je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Die Sätze werden jährlich anhand der Preis- und Lohnentwicklung angepasst.

Wie viel darf ich beim Bürgergeld dazuverdienen?

Die ersten 100 Euro Bruttoeinkommen sind komplett anrechnungsfrei. Von 100-520 Euro bleiben 20 % frei, von 520-1.000 Euro 30 %, und von 1.000-1.200 Euro (1.500 Euro mit Kind) weitere 10 %. So können Sie je nach Einkommen zwischen 100 und 348 Euro behalten.

Was ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?

Alleinerziehende erhalten einen Mehrbedarf von 36 % des Regelsatzes bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei Kindern unter 16 Jahren. Bei anderen Konstellationen beträgt der Mehrbedarf 12 % pro Kind, maximal 60 % des Regelsatzes. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelsatz gezahlt.

Wird meine Miete beim Bürgergeld übernommen?

Ja, die Kosten der Unterkunft (Warmmiete inklusive Heizkosten) werden in angemessener Höhe übernommen. Was als angemessen gilt, richtet sich nach den lokalen Richtlinien des Jobcenters. In der Karenzzeit (erste 12 Monate) wird die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft.

Was ist die Karenzzeit beim Bürgergeld?

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit: Vermögen bis 40.000 Euro (plus 15.000 Euro pro weitere Person) bleibt geschützt, und die Angemessenheit der Wohnung wird nicht geprüft. Nach der Karenzzeit liegt die Vermögensfreigrenze bei 15.000 Euro pro Person.