CO2-Steuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre CO2-Steuer (CO2-Abgabe) für 2026 auf Heizung und Kraftstoff. Der CO2-Preis steigt 2026 auf 55 Euro pro Tonne. Ermitteln Sie die Mehrkosten für Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. Alle Berechnungen erfolgen lokal — Ihre Daten bleiben privat.

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How CO2-Steuer-Rechner Works

Berechnen Sie Ihre CO2-Steuer 2026 auf Heizung und Kraftstoff kostenlos. Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel — alle Sätze aktuell. Privat. Geben Sie Ihre Werte oben in das Formular ein — die Berechnung erfolgt sofort und vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server gesendet.

So funktioniert der CO2-Steuer-Rechner 2026

Die CO2-Steuer (offiziell: CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) verteuert fossile Brennstoffe proportional zu ihrem CO2-Ausstoß. Der CO2-Preis steigt schrittweise: 2021: 25 €/t, 2022: 30 €/t, 2023: 30 €/t, 2024: 45 €/t, 2025: 50 €/t, 2026: 55 €/t CO2. Ab 2027 soll ein europäischer Emissionshandel (EU ETS 2) den nationalen Festpreis ablösen, mit einem erwarteten Preiskorridor von 55–65 €/t.

Die CO2-Steuer betrifft alle fossilen Brennstoffe: Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel und Flüssiggas (LPG). Jeder Brennstoff hat einen spezifischen CO2-Emissionsfaktor: Erdgas emittiert etwa 0,182 kg CO2 pro kWh, Heizöl 0,266 kg/kWh, Benzin 2,37 kg/Liter und Diesel 2,65 kg/Liter. Die CO2-Steuer wird vom Brennstoffhändler an den Staat abgeführt und über den Brennstoffpreis an den Endverbraucher weitergegeben.

Für Mieter gilt seit 2023 das Stufenmodell nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr CO2-Kosten trägt der Vermieter. Bei sehr effizienten Gebäuden (unter 12 kg CO2/m²/Jahr) zahlt der Mieter 100 %, bei den ineffizientesten Gebäuden (über 52 kg CO2/m²/Jahr) trägt der Vermieter 95 %. Eigenheimbesitzer tragen die CO2-Steuer vollständig selbst.

CO2-Steuer auf Heizkosten und Kraftstoff

Die Auswirkungen der CO2-Steuer 2026 bei 55 €/t: Erdgas wird um ca. 1,0 Cent pro kWh teurer — bei einem Durchschnittsverbrauch von 15.000 kWh/Jahr sind das ca. 150 Euro Mehrkosten. Heizöl verteuert sich um ca. 17,4 Cent pro Liter — bei 2.000 Litern Jahresverbrauch sind das ca. 348 Euro. Benzin kostet ca. 16,4 Cent pro Liter mehr, Diesel ca. 18,4 Cent pro Liter. Bei 15.000 km Fahrleistung und 7 Liter/100 km Verbrauch (Benzin) ergibt das ca. 172 Euro Mehrkosten pro Jahr.

Die CO2-Steuer macht bei den aktuellen Energiepreisen einen erheblichen Anteil aus: Beim Erdgaspreis (ca. 10 Cent/kWh) sind es etwa 10 %, beim Heizölpreis (ca. 95 Cent/Liter) rund 18 %, beim Benzinpreis (ca. 1,75 €/Liter) etwa 9 % und beim Dieselpreis (ca. 1,65 €/Liter) rund 11 %. Die Steuer soll Anreize zum Umstieg auf erneuerbare Energien schaffen.

Tipps zur Senkung Ihrer CO2-Kosten

Heizung: Modernisierung auf Wärmepumpe eliminiert die CO2-Steuer komplett (Strom ist nicht betroffen). Gebäudedämmung senkt den Verbrauch und damit die CO2-Kosten. Pelletheizungen und Solarthermie reduzieren fossile Brennstoffe. Mobilität: Elektroautos zahlen keine CO2-Steuer auf Kraftstoff. Sparsames Fahren (Eco-Modus, richtige Reifendrücke, weniger Kurzstrecken) senkt den Verbrauch. ÖPNV und Fahrrad sind CO2-steuerfrei. Für Mieter: Fordern Sie die Aufteilung nach CO2KostAufG ein — der Vermieter muss den Gebäude-CO2-Ausstoß in der Heizkostenabrechnung angeben.

Frequently Asked Questions

Wie hoch ist die CO2-Steuer 2026?

Der CO2-Preis beträgt 2026 55 Euro pro Tonne CO2. Das entspricht einer Verteuerung von ca. 1,0 Cent/kWh bei Erdgas, 17,4 Cent/Liter bei Heizöl, 16,4 Cent/Liter bei Benzin und 18,4 Cent/Liter bei Diesel. Ab 2027 soll ein EU-weiter Emissionshandel den nationalen Festpreis ablösen.

Wer zahlt die CO2-Steuer — Mieter oder Vermieter?

Seit 2023 wird die CO2-Steuer auf Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Das Stufenmodell (CO2KostAufG) berücksichtigt die Energiebilanz des Gebäudes: Bei effizienten Gebäuden zahlt der Mieter mehr, bei ineffizienten der Vermieter bis zu 95 %. Eigenheimbesitzer tragen die Kosten selbst.

Betrifft die CO2-Steuer auch Strom?

Nein, Strom ist von der nationalen CO2-Bepreisung (BEHG) ausgenommen, da er bereits dem europäischen Emissionshandel (EU ETS) unterliegt. Wärmepumpen und Elektroautos sind daher nicht von der CO2-Steuer betroffen — ein wichtiger Vorteil gegenüber fossilen Alternativen.

Wie wird die CO2-Steuer berechnet?

Die CO2-Steuer ergibt sich aus dem Verbrauch × Emissionsfaktor × CO2-Preis. Beispiel Erdgas: 15.000 kWh × 0,182 kg CO2/kWh = 2.730 kg CO2 = 2,73 t CO2 × 55 €/t = 150,15 € CO2-Steuer pro Jahr. Der Emissionsfaktor ist für jeden Brennstoff festgelegt.

Was passiert mit der CO2-Steuer ab 2027?

Ab 2027 soll der nationale CO2-Festpreis durch den europäischen Emissionshandel EU ETS 2 abgelöst werden. Der CO2-Preis wird dann am Markt bestimmt, mit einem erwarteten Preiskorridor von 55-65 €/t. Langfristig könnten die Preise deutlich steigen, was erneuerbare Energien wirtschaftlicher macht.