DE 2028 Kirchensteuer
DE 2028 KiSt: 8% (BY, BW) / 9% (Rest) auf ESt + LSt. Kapitalerträge: KiSt auf Abgeltungssteuer separat. Kappungsgrenze 2,75-4% auf zu versteuerndes Einkommen.
| Einkommensteuer | — |
| KiSt-Satz | — |
| Kirchensteuer 2028 | — |
| ESt + KiSt | — |
Die deutsche Kirchensteuer 2028 beträgt 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (übrige Bundesländer) der Einkommen-/Lohnsteuer. Nur für Mitglieder katholische, evangelische, alt-katholische Kirche oder jüdische Gemeinde. Kapitalerträge: separate KiSt auf Abgeltungssteuer.
Kirchenaustritt
Einmaliger Schritt beim Standesamt (manche Länder Amtsgericht). Gebühr 30-60 €. Wirksam ab Folgemonat. KiSt-Pflicht endet sofort danach. Konsequenzen: keine kirchliche Bestattung/Trauung/Patenamt regelmäßig. Wiedereintritt jederzeit möglich. Trend: ~400.000-500.000 Austritte/Jahr seit 2010.
Kappungsgrenze für Hochverdiener
In den meisten Ländern: KiSt gekappt bei 2,75-4% des zu versteuernden Einkommens. Bayern, BW: keine Kappung. Bei Top-Einkommen Vorteil ca. 25-50%. Antrag bei der Kirchensteuerstelle des Bistums/Landeskirche erforderlich.
Steuerlich absetzbar
KiSt ist Sonderausgabe — voll abzugsfähig in der Steuererklärung. Reduziert ESt-Bemessungsgrundlage. Effektive Belastung daher niedriger als Nominal-Satz: ca. 5-6% bei Spitzenverdienern statt 8-9%.
Last updated May 2026. Sources: BMF KiSt.