DE 2028 Solidaritätszuschlag
DE 2028 Soli: 5,5% der Einkommensteuer. Freigrenze 19.450 € ESt für Singles, 38.900 € für Ehepaare. Milderungszone bis ca. 30.000 € / 60.000 €.
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Der deutsche Solidaritätszuschlag (Soli) 2028 beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Seit 2021 stark reduziert: Freigrenze 19.450 € ESt für Singles / 38.900 € Zusammenveranlagung. Etwa 90% der Steuerzahler zahlen keinen Soli mehr. Hochverdiener und Kapitalanleger weiterhin betroffen.
Freigrenze + Milderungszone
Bis Freigrenze: 0 € Soli. In Milderungszone: gleitender Anstieg von 11,9% des Überhangs (vermeidet Cliff-Effekt). Oberhalb Milderungszone (ca. 36.260 € ESt single): volle 5,5% auf gesamte ESt. Kapitalerträge: kein Freibetrag — Soli ab 1. €.
2021 Reform
Soli für 90% der Steuerzahler abgeschafft seit 1.1.2021. Trotzdem behalten: Hochverdiener, Kapitalerträge (Abgeltungssteuer), Körperschaftsteuer. Politische Diskussion über vollständige Abschaffung bei jeder Wahl — bisher keine Mehrheit.
Verfassungsklage anhängig
BFH-Urteil 2023: Soli verfassungsgemäß. Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig — Klage könnte rückwirkende Erstattungen ermöglichen. Steuerbescheide vorsorglich offen halten via Einspruch.
Last updated May 2026. Sources: BMF Soli.