Altersentlastungsbetrag 2027 Rechner Rentner

Berechnen Sie den Altersentlastungsbetrag 2026/27 nach § 24a EStG. Freibetrag für Senioren ab dem 64. Lebensjahr — jährliche Absenkung bis 2058.

Entscheidend für lebenslangen Festbetrag
Lohn, Miete, Kapitalerträge etc. (nicht Renten)
Prozentsatz
Höchstbetrag
Ihr Freibetrag
2026 → 64. Geburtstag13,2% (max. 627 €)
2025 → 64. Geburtstag13,6% (max. 646 €)
2024 → 64. Geburtstag14,0% (max. 665 €)
Jährliche Absenkung0,4 Prozentpunkte (bis 2058 = 0%)
Bemessungsgrundlage BegrenzungMax. 4.750 € Bemessungsgrundlage 2026
Ad Space

Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) ist ein steuerlicher Freibetrag, der ab dem Kalenderjahr nach Vollendung des 64. Lebensjahres lebenslang gewährt wird. Begünstigt sind alle Einkünfte, die NICHT bereits durch andere Vorschriften begünstigt sind: Arbeitslohn, Vermietung, Kapitalerträge, Renten der privaten Lebensversicherung — aber NICHT die gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung oder Rürup-Renten. Der Festbetrag bleibt das ganze Leben gleich — entscheidend ist das Jahr, in dem Sie 64 wurden.

Wie sich die 2026/27 Absenkung auswirkt

Die Bundesregierung senkt den Altersentlastungsbetrag schrittweise ab — von 40% / 1.900 € im Jahr 2005 auf 0% / 0 € im Jahr 2058. Für 2026 (64. Geburtstag) gilt 13,2% / max. 627 €. Für 2027 gilt 12,8% / max. 608 €. Diese Werte sind dann LEBENSLANG für diesen Jahrgang gültig. Wer also 2026 64 wurde, hat den 627-€-Höchstbetrag bis ans Lebensende — Inflation reduziert den Realwert über die Jahrzehnte.

So nutzen Sie den Freibetrag optimal

Der Betrag wird automatisch in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt — Sie müssen ihn nicht beantragen. Voraussetzung: Anlage R oder N im Steuererklärungsformular. Wer überwiegend gesetzliche Rente bezieht, hat keinen Vorteil — der Freibetrag wirkt nur auf Arbeitslohn, Miete und private Kapitalerträge. Wer im Alter weiter arbeitet oder eine Mietimmobilie hat, profitiert am meisten. Auch Ehegatten erhalten jeweils einen eigenen Altersentlastungsbetrag, wenn beide ≥ 64 sind.

Quelle und Disclaimer

Werte gemäß § 24a EStG, Alterseinkünftegesetz 2005, Stand Mai 2026. Dies ist ein Bildungsrechner und keine Steuerberatung. Konsultieren Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.

Quelle: bundesfinanzministerium.de / § 24a EStG