Ehegattensplitting 2027 Steuervorteil Rechner

Berechnen Sie den Splittingvorteil 2026/27 — Ehegattensplitting vs. Einzelveranlagung. Grundfreibetrag 12.096 €, Spitzensteuersatz 42% ab 68.430 €.

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Einzelveranlagung ESt
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Splitting ESt
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Splittingvorteil
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Grundfreibetrag 202612.096 € (Single) / 24.192 € (Ehe)
Eingangssteuersatz14% (ab 12.097 €)
Spitzensteuersatz 42%ab 68.430 € (Single)
Reichensteuer 45%ab 277.826 €
ESt Partner 1 einzeln—
ESt Partner 2 einzeln—
ESt nach Splitting—
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Was ist das Ehegattensplitting?

Beim Ehegattensplitting (§ 32a EStG) wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, auf jede Hälfte der Tarif angewendet, und das Ergebnis verdoppelt. Bei stark unterschiedlichen Einkommen entsteht ein Steuervorteil (Splittingvorteil), weil die Progression abgemildert wird. Bei zwei gleich hohen Einkommen ist der Splittingvorteil null — die Steuer ist gleich der Einzelveranlagung. Maximaler Splittingvorteil ~10.500 € pro Jahr bei Alleinverdiener-Ehe mit ca. 132.000 € Einkommen.

Wie der 2026/27 Tarif wirkt

Der Grundfreibetrag stieg 2026 auf 12.096 € (Single) / 24.192 € (verheiratet). Der Eingangssteuersatz 14% beginnt direkt darüber. Der Spitzensteuersatz 42% greift ab 68.430 € Single (136.860 € Ehe). Die Reichensteuer 45% ab 277.826 € Single. Solidaritätszuschlag ist seit 2021 für 90% der Steuerzahler entfallen — er gilt nur noch ab ESt-Belastung von etwa 19.450 € Single / 38.900 € Ehe.

Was die Einkommensteuerreform 2027 am Splittingvorteil ändert

Wichtig für die Zahl oben: Dieser Rechner arbeitet mit dem Tarif 2026, weil die Eckwerte für 2027 erst im Gesetzgebungsverfahren endgültig beziffert werden. Beschlossen ist die Richtung aber bereits. Zum 1. Januar 2027 steigt der Grundfreibetrag auf 12.564 € (2028: 12.900 €), der Spitzensteuersatz von 42% greift erst ab 70.600 € statt bisher 68.430 € zu versteuerndem Einkommen, und der Tarif zwischen rund 17.800 € und 70.600 € wird abgeflacht. Am oberen Ende geht es in die andere Richtung: Die Reichensteuer von 45% beginnt künftig schon bei 250.000 € statt 277.826 €, und ab 280.000 € kommt eine neue Stufe von 47% hinzu (Bundesregierung, Einkommensteuerreform 2027). Für Ehepaare heißt das zweierlei. Bei mittleren Einkommen wächst der Splittingvorteil leicht, weil ein abgeflachter Progressionsbereich genau die Zone ist, in der das Halbieren-Verdoppeln-Verfahren seine Wirkung entfaltet. Bei sehr hohen Alleinverdiener-Einkommen schrumpft er dagegen, weil die 45%- und die neue 47%-Stufe früher greifen und damit auch die verdoppelte Hälfte stärker belasten. Rechne den Vorteil nach Inkrafttreten der Reform noch einmal nach — die Verschiebung der Eckwerte wirkt bei Ehepaaren jeweils auf das doppelte Einkommen, weshalb sich schon kleine Tarifänderungen bei euch doppelt bemerkbar machen. Stand: 2026-09-03.

Wann lohnt sich das Splitting?

Maximaler Vorteil: ein Partner verdient (fast) alles, der andere wenig oder nichts. Bei beiden Partnern in der Spitzensteuersatz-Zone gibt es kaum Splittingvorteil. Alternativ zum Splitting kann die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor (statt III/V) ungerechte Lohnsteuerzahlungen ausgleichen — Splitting wird trotzdem rückwirkend in der gemeinsamen Steuererklärung gewährt.

Quelle und Disclaimer

Werte gemäß § 32a EStG, Tarifformel 2026 Stand Mai 2026. Dies ist ein Bildungsrechner und keine Steuerberatung. Konsultieren Sie einen Steuerberater. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.

Quelle: bundesfinanzministerium.de / § 32a EStG