Istbesteuerung vs Sollbesteuerung 2027 USt-Rechner
Vergleichen Sie Istbesteuerung (§ 20 UStG) und Sollbesteuerung für 2026/27. Neue Umsatzgrenze 800.000 € seit Wachstumschancengesetz.
| Sollbesteuerung — Abführung bei Rechnung | Direkt fällig |
| Istbesteuerung — Abführung bei Zahlung | Erst bei Geldeingang |
| Umsatzgrenze § 20 UStG (2026/27) | 800.000 € (seit 2024) |
| Ihre Umsatzgrenze überschritten? | — |
| Zinsvorteil pro Jahr (Ist) | — |
Was ist Ist- vs Sollbesteuerung?
Die Sollbesteuerung ist der gesetzliche Regelfall: die Umsatzsteuer entsteht mit Rechnungsstellung — auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Bei der Istbesteuerung (§ 20 UStG) entsteht die USt erst mit Geldeingang. Das ist ein Liquiditätsvorteil von 30 bis 90 Tagen, je nach Zahlungsverhalten Ihrer Kunden. Eingangsrechnungen können dagegen sofort als Vorsteuer abgezogen werden — auch bei Istbesteuerung — wenn die Rechnung dem Unternehmer vorliegt.
Wie die 2026/27 Umsatzgrenze wirkt
Seit dem Wachstumschancengesetz (April 2024) liegt die Umsatzgrenze für die Istbesteuerung bei 800.000 € (vorher 600.000 €). Sie gilt für gewerbliche und freiberufliche Unternehmer. Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten) können die Istbesteuerung ohne Umsatzgrenze nutzen. Antrag formlos beim Finanzamt — Wechsel zum Anfang des Kalenderjahres üblich.
Wann lohnt sich der Wechsel?
Istbesteuerung lohnt sich für Unternehmen mit langen Zahlungszielen, vielen Großkunden mit Skonto-Verzicht, oder schwierigen Zahlungsausfällen. Bei einem USt-Volumen von 95.000 € und 45 Tagen Zahlungsziel beträgt der Liquiditätsvorteil etwa 587 €/Jahr (bei 5% Dispo-Zinsen). Nachteil: Buchhaltung etwas aufwendiger (USt-Konten differenziert).
Quelle und Disclaimer
Werte gemäß § 20 UStG und Wachstumschancengesetz 2024 Stand Mai 2026. Dies ist ein Bildungsrechner und keine Steuerberatung. Konsultieren Sie einen Steuerberater. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.
Quelle: bundesfinanzministerium.de / § 20 UStG